• Freundschaft!

    Wieder mal die Leute für dumm verkauft. Wenn Hopp Strafanzeige gestellt hat, dann kann er die auch nicht zurück ziehen. Dann müssen die Strafverfolgungsbehörden das verfolgen. Wenn also nichts kommt, dann hatte die Sache auch keine Substanz. Und wenn dem so ist, dann frage ich mich, warum Hopp nicht strafrechtlich verfolgt wird. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat er öffentlich verlauten lassen, daß sich bei dem Plakat um einen Mordaufruf gehandelt hat. Das ist dann mindestens Üble Nachrede, wenn ich gar Verleumdung.

  • Freundschaft!

    Dann erkäre es mir doch mal. Hat er Strafantrag wegen Beleidung gestellt? Oder hat er Strafanzeige gestellt?

    Ich habe das hier gelesen. Wenn das stimmt, da kann man sich bei Bild nicht sicher sein, dann habe ganz sicher Recht mit meinen Ausführungen.

    Zitat

    Hopp gestern zu BILD: „Wir werden Strafanzeige stellen. Eine Aufforderung zu Mord ist nichts, was man laufen lassen sollte. Das lassen wir uns nicht weiter gefallen. Wir werden alles ausschöpfen, was geht. Auch um ein Signal zu setzen, dass die Grenzen nicht überschritten werden dürfen.“

    Bei Sport1 ist übrigens auch die Rede von einer Anzeige.

    Einmal editiert, zuletzt von ALF (22. Oktober 2008 um 14:30)

  • ALF

    Wenn Du Dir Deiner Quellen nicht sicher bist, dann lass es doch einfach bleiben. Jeden Strafantrag, den man gestellt hat, kann man auch wieder zurückziehen. Ob eine StA ein sog. Offizialdelikt, das ohne Antrag von Amts wegen zu verfolgen ist, weiter verfolgt oder einstellt, ist deren Entscheidung.

    Ich kann ATOM nur zustimmen, das was Du hier im Forum verbreitest, ist grundsolides Halbwissen.

  • Freundschaft!

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    ALF

    Wenn Du Dir Deiner Quellen nicht sicher bist, dann lass es doch einfach bleiben. Jeden Strafantrag, den man gestellt hat, kann man auch wieder zurückziehen. Ob eine StA ein sog. Offizialdelikt, das ohne Antrag von Amts wegen zu verfolgen ist, weiter verfolgt oder einstellt, ist deren Entscheidung.

    Ich kann ATOM nur zustimmen, das was Du hier im Forum verbreitest, ist grundsolides Halbwissen.


    Irgendwann reicht es auch mal. Es war in diversen Medien zu lesen, daß Hopp Strafanzeige gestellt hat. Und die kann man nicht zurück ziehen.

    Ein Beispiel unter vielen:

    Zitat

    Der Milliardär hat inzwischen Strafanzeige gegen einen 19-Jährigen aus Sachsen-Anhalt gestellt, der das Plakat hochgehalten hatte.


    http://www.netzeitung.de/sport/bundesli…-Poebeleien_vor

    Gut möglich, daß es falsch ist, was berichtet wird. ABER: dann darf man mich nicht dafür verantwortlich machen. UND: mir stellt sich die Frage, warum Hopp dann nicht gegen den Axel-Springer-Verlag vorgeht. Man war schnell bei Sache, als es gegen den Tagesspiegel ging. Solange Hopp nicht gegen die BILD vorgeht, halte ich das Zitat für so gesagt. Und darauf beziehe ich mich dann auch.

    Einmal editiert, zuletzt von ALF (22. Oktober 2008 um 14:45)

  • ALF: Versteif Dich nicht so auf die Wortwahl der Medien. Da wird auch nie unterschieden, ob es sich bei einer Straftat um ein Verbrechen oder ein Vergehen handelt. Und der Laie / Journalist wird im Zweifel immer das Wort "Strafanzeige" benutzen. Das ist ja prinzipiell nicht verkehrt, nur werden einige Delikte eben nicht ohne "Strafantrag" des Betroffenen verfolgt.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Freundschaft!

    Die Wortwahl der Medien ist ja die eine Sache. Aber warum ist der 19jährige dann eigentlich vorläufig festgenommen worden?

    2 Mal editiert, zuletzt von ALF (22. Oktober 2008 um 15:01)

  • Die FAZ hat gestern einen interessanten Artikel über die gesamten Aktivitäten von Hopp im Sportbereicht gebracht. Einiges, wie das Engagement im Frauenfußball, war mir neu. Den für mich interessanten Absatz hab ich mal fett gemacht. Mit solchen Aktionen bzw. Taktiken macht man sich natürlich keine Freunde.