Schnelle Mitte Interessante Auslegungen

  • In einem Trainingspiel zur Saisonvorbereitung zwischen einem Landes- und Oberligisten hatte ich folgende Situation.
    Der Landesligist spielte nach jedem gegentor extrem schnell die "schnelle Mitte".
    Ein recht ausgefuchster Spieler des Oberligisten hatte die Situation nach 3 -4 maligem Ausführen schnell begriffen und lief ganz geschickt und bewußt mit dem Rücken zum Torwart in den Passweg zum fangbereit am Mittelkreis stehenden Spieler im Abstand von ca. 8- 10 Metern.
    Also erstmal auf Grund der Regel 10:4 durchaus erlaubt.
    In wie weit das ein unsportliches Verhalten ist, ist duskussionswürdig.

    Interessant wird es aber erst, als der Oberligatrainer sagte, das das bei Ihnen als unsportliches Verhalten gewertet würde und die Torleute es schon darauf anlegten, diese Spieler bewußt "abzuschiessen" und somit eine Hinausstellung provozierten.

    Konsequenz für mich nach Diskussion mit meinem Partner ist,wir werden uns nicht formaljuristisch auf Regel 10:4 berufen und nichts machen,
    sondern je nach Situation und Eindruck entweder den Spieler oder den Torwart mindestene ermahnen oder bestrafen, da sonst die Intention von Regel 10:4 von beiden Seiten unterlaufen wird.

    3 Mal editiert, zuletzt von b738 (20. August 2008 um 19:47)

  • Das Vergehen würde ich dann aber eher beim Torwart sehen und nicht beim Spieler. Der Spieler agiert im vorgeschriebenen Rahmen. Solange er weit genug vom Anwerfenden wegbleibt, ist das doch völlig legitim.

    Da würde ich eher überlegen, ob man nicht beim absichtlichen Anwerfen eines Gegenspielers mal schön das Passivwarnzeichen hebt, so wie dies auch nach mehrfachen Werfen des Balles in die gegnerische Hälfte getan werden kann.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Wenn der Spieler wirklich noch 8 bis 10 Meter vom Anwerfenden weg war, dann würde ich dem TW da auch Absicht unterstellen, denn immerhin müsste er dann erst knapp vor der 9m-Linie sein, da könnte man durchaus noch rüberwerfen.

    Wenn der Spieler allerdings auf den Anwerfenden zuläuft, muss man ihm meiner Meinung nach die Absicht, die schnelle Mitte zu unterbinden, unterstellen und damit wäre er zu bestrafen.

    Meiner Meinung nach muss man sich nicht so sehr auf die 3 Meter versteifen, da ein bewusstes Blockieren des direkten Passweges eine aktive Verzögerung ist, denn der TW wird ja durch die Regeln schon fast gezwungen, den Ball so schnell wie möglich zur Mitte zu spielen, also wäre in den meisten Fällen tatsächlich der Feldspieler zu bestrafen.

  • Ich würde es wie b738 beschrieben hat nicht pauschal bewerten sondern je nach Situation. Wenn der Abwehrspieler nach dem Torerfolg für sein Mannschaft bewußt so zwischen Torwart und Mittelpunkt hin und her läuft dass ein Passspiel verhindert werden soll, ist das mMn schon unsportlich. Gibt es nicht auch einen Satz im Regelwerk im Zusammenhang mit der verhinderung formeller Würfe? Finde den jetzt grade nicht.Gänzlich zu sagen der Abwehrspieler dürfe da her laufen weil er 3m Abstand vom Anwurfort hat ist denke ich falsch. Dann dürfte er wenn man weiter denk ja zB auch aktiv versuchen den Torwart zu blocken wenn dieser den Ball zur Mitte spielen will. Gab es so was nicht auch in der CL bei HSV-Ciudad?

    Mal eine andere Frage wo wir grad beim Anwurf sind:
    Erinnere mich da an folgende Situation die bei einem Lehrgang bei einem Spiel stattfand.
    Nach Tor für A Anwurf für B. Schnelle Mitte. B3 steht am Mittelpunkt mit dem Ball und dem rücken zum gegnerischen Tor, B7 auf der rechts außen position und will beim Pfiff durchstarten, B8 auf links außen. Alle anderen Spieler von B sind irgendwo zwischen mitte und eigenem Raum.
    Anpfiff, B7 und B8 starten durch. B3 wartet, täuscht einen Wurf an und wirft dann den gut 2m neben ihm zurückeilenden A6 an den er die ganze Zeit sehen konnte.
    Könnte man die Aktion von B3, der offensichtlich nie die Absicht hatte einen Mitspieler anzuspielen sondern nur die 2m für den Gegner zu provozieren als unsportliches Verhalten bewerten?
    Die Meinungen gingen bei uns etwas auseinander.
    Eine Hälfte behauptet nein, er hat die Freiheit den Ball hinzuspielen wo er will, der Gegner muss einfach wissen dass er sich dort nicht aufhalten darf, also 2min für A3
    Die andere Hälfte war durchaus der Ansicht dies sei unsportlich nd man könne auch A3 2min geben.

    Wie seht ihr das?

  • So erstmal zur Ausgangssituation:

    Zitat

    Lasse Meiner Meinung nach muss man sich nicht so sehr auf die 3 Meter versteifen, da ein bewusstes Blockieren des direkten Passweges eine aktive Verzögerung ist, denn der TW wird ja durch die Regeln schon fast gezwungen, den Ball so schnell wie möglich zur Mitte zu spielen, also wäre in den meisten Fällen tatsächlich der Feldspieler zu bestrafen.


    Ich muss Lasse mit dieser Aussage recht geben, es ist relativ egal ob es 2,3 oder 5 Meter sind. Entscheidend ist ob der Spieler den DIREKTEN Passweg (Pass zum Mittelpunkt) des TWs blokiert oder nicht. Dabei ist es egal ob der Spieler es bewusst oder unbewusst macht. Läuft der Spieler im direkten Passweg, bekommt er 2min.

    Kleine Anmerkung: Es sollte inzwischen so gut wie jeder wissen, dass man beim Zurücklaufen nicht in der Mitte läuft.


    Nun zum Sachverhalt von SteamboatWillie:

    Es ist durchaus keine einfache Situation. Aber so wie SteamboatWillie die Situation beschrieben hat, ist der Sachverhalt für mich wie folgt.
    Der Anwurfausführende wartet bewusst auf den Zurücklaufenden und spielt ihn dann mit Absicht an. In diesem Fall Progression ab V für den Anwurfausführenden (unsportliche Verhalten). Den Zurücklaufenden würde ich aber ebenso Porgression ab V geben, da er den 3m Abstand nicht eingehalten hat (wie beim FW), er hätte ja einen kleinen Bogen um den Anwurf machen können.

    Das eigentliche Problem bei dieser Situation ist es, ob der Anwerfer es bewusst macht oder nicht. Und nur, wenn er es bewusst macht, kann ich ihn für Unsportlichkeit bestrafen. Der Zurücklaufende wird in solchen Situationen eingentlich immer bestraft, denn er hält den Abstand nicht ein.

    Das wäre meine Sicht der Dinge

  • Wenn es ersichtlich ist das der Angreifer bewußt den zurücklaufenden Abwehrspieler "abschießt" sollte man von einer Bestrafung des Abwehrspielers absehen (siehe Thread "Doppelte Bestrafung...", Stichwort Verkaufen von Entscheidungen). Er hat trotz Abstandsvergehen keinen Spieler oder den Paßweg behindert.

    D.h. wenn ich als SR der Überzeugung bin das der Angreifer absichtlich auf den zurücklaufenden SPieler zielt, bestrafe ich nur den Angreifer wegen unsportlichem Verhalten.

  • Zitat

    Original von TLpz
    Wenn es ersichtlich ist das der Angreifer bewußt den zurücklaufenden Abwehrspieler "abschießt" sollte man von einer Bestrafung des Abwehrspielers absehen (siehe Thread "Doppelte Bestrafung...", Stichwort Verkaufen von Entscheidungen). Er hat trotz Abstandsvergehen keinen Spieler oder den Paßweg behindert.

    D.h. wenn ich als SR der Überzeugung bin das der Angreifer absichtlich auf den zurücklaufenden SPieler zielt, bestrafe ich nur den Angreifer wegen unsportlichem Verhalten.

    Würdest du ein Anwerfen mit Abschießen gleichsetzen?