Stimmt natürlich, aber wir sind einer Meinung wenn ich sage, dass es sinnvoller ist die wertvollen Spieler zu verkaufen bevor sie über einen längeren Zeitraum kein Geld bekommen und ablösefrei werden oder? Naja, im nachhinein ist man immer schlauer.
Finanzielle Lage der HSG Nordhorn
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klar, wollte auch nicht sagen, dass es richtig war, ihn zu behalten, nur zeigen, dass grad bei glandorf die lage noch ein wenig anders ist ...
sicherlich aber wäre es besser gewesen den ein oder anderen Besserverdiener vorher zu verkaufen - da wäre auch die Verhandlungsposition bei ner Ablöse besser gewesen. So dürften Mamelund und Kukucka nicht mehr wirklich was gebracht haben, bloß Glandorf nimmt da halt ein wenig eine Sonderrolle ein, an der Personalie würde ich es aufgrund der mit seiner Person verbundenen Einnahmen nur bedingt festmachen ...
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Zitat
Original von SilverSurfer
was soll mit denen passieren, die zwei offenen monatsgehälter bekommen sie, dazu dann das für februar, damit sind die drei monate insolvenz-ausfallgeld weg. Neuen Verein bekommen sie aufgrund des Endes der Wechselfrist in Deutschland nicht, zumindest keinen Profiverein. D.h. ins Ausland, mit Arbeitslosengeld II in Nordhorn weiterspielen bzw. mit entsprechenden Gehaltseinbußen wie in Essen oder sagen "leckt mich" nicht für umsonst und ein halbes jahr was anderes machen. Der Großteil wird aber wohl oder übel Gehaltseinbußen hinnehmen, damit er im nächsten Jahr nen Vertrag bei der neuen GmbH bekommt, oder aber durch die Loyalität zum Verein anderen Vereinen attraktiv erscheint und im Training und Spielrhythmus bleibt ... Ansonsten weiß ich nicht, wie das bei Verletzungen aussieht, ob dann evtl - falls man guten Arzt hat - im Krankheitsfall die BG weiterzahlt ...Absolut bescheiden find ich aber, wenn schon zwei Gehälter offen sind und die Spieler das teils seit Jahren mitmachen, warum man das den Spielern nicht schon ne Woche vorher mitteilen konnte, bzw. versucht hat, auf der Kostenseite neben Kukucka und Mamelund noch weiteren Druck abzubauen ...
warum darf dann glandorf spielen?
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??? warum soll er nicht spielen dürfen?
die wechselfrist endet morgen, es ging ei dem statement darum, was passiert, wenn die spieler bis zum ende der frist keinen neuen verein finden ...
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Laut erster Einschätzung von Uwe Semrau hatte das heutige Aufeinandertreffen von Dormagen und Großwallstadt vor dem Hintergrund des anstehenden Nordhorner Insolvenzantrages "keine Abstiegsrelevanz". Wenn ich den hw-Artikel zum Thema richtig lese, kann man das aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, oder?
Merkwürdig finde ich, dass die HSG-Spieler offenbar erst wenige Tage vor Ablauf der Wechselfrist über die Situation in Nordhorn unterrichtet wurden. Unter Fürsorgepflicht verstehe ich da was anderes.
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Zitat
Original von TSV-Fuchs
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Merkwürdig finde ich, dass die HSG-Spieler offenbar erst wenige Tage vor Ablauf der Wechselfrist über die Situation in Nordhorn unterrichtet wurden. Unter Fürsorgepflicht verstehe ich da was anderes.
Ich würde das so erklären, dass in den letzten Tagen das Finanzamt seine Forderungen bekannt gegeben hat und Nordhorn eben nun weiß was da auf sie zukommt. Das Finanzamt hätte ja auch noch bis Sommer brauchen können (wer weiß schon wie schnell behörden sind), dann hätte das den Etat der nächsten Saison betroffen...
Die nicht gezahlten Gehältner sind ja anscheinend nicht das erste Mal vorgekommen und auch in der Vergangenheit haben sich die Spieler ja wohl damit abgefunden. Vielleicht wollte das Nordhorn mal wieder überbrücken
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den etat der nächsten saison hätte das nicht betroffen, da hätten die ne rechtsnachfolge konstruieren müssen, plan in noh war seit herbst, nächste saison mit der neuen gmbh zu spielen ...
zu der sache mit der abstiegsrelevanz, noch ist kein insolvenzantrag gestellt und selbst wenn, wird zunächst einer wegen "drohender" zahlungsunfähigkeit gestellt, solang die nicht zu ner eingetretenen zahlungsunfähigkeit und echten insolvenz wird, so lange ist auch nix mit zwangsabstieg ... da scheint es evtl. das ein oder andere schlupfloch zu geben ... aber da werden sicherlich in der nächsten woche mal die handball-world.com Rechtsexperten was zu basteln ...
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Zitat
dann hätte das den Etat der nächsten Saison betroffen
Mit dem Wechsel auf eine neue Betriebs-Gesellschaft war eigentlich schon immer klar, dass die schuldenbehaftete Aktuelle an die Wand gefahren wird. Nur der Zeitpunkt war wohl für später geplant.
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Alphadex
Ich würde das so erklären, dass in den letzten Tagen das Finanzamt seine Forderungen bekannt gegeben hat und Nordhorn eben nun weiß was da auf sie zukommt. Das Finanzamt hätte ja auch noch bis Sommer brauchen können (wer weiß schon wie schnell behörden sind), dann hätte das den Etat der nächsten Saison betroffen...
Die nicht gezahlten Gehältner sind ja anscheinend nicht das erste Mal vorgekommen und auch in der Vergangenheit haben sich die Spieler ja wohl damit abgefunden. Vielleicht wollte das Nordhorn mal wieder überbrücken
Wie naiv wären die dann in NOH gewesen ?
Der Abschluss einer solchen Steuerfestsetzung findet in aller Regel nach mehreren Besprechungen mit den Betroffenen statt. Die wussten sehr wohl in welcher Höhe diese Verbindlichkeit auf sie zukommt. Aber was hat man getan Augen zu und weitergemacht. Aber zum Glück gibt es aber dafür § 69 AO ff
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von SilverSurfer
...solang die nicht zu ner eingetretenen zahlungsunfähigkeit und echten insolvenz wird, so lange ist auch nix mit zwangsabstieg ... da scheint es evtl. das ein oder andere schlupfloch zu geben ...Und genau an dem Punkt wird mir schlecht!
Da fährt man in Nordhorn den Karren gleich mehrfach hintereinander an die Wand (der TÜV hätte den Karren schon lange aus dem Verkehr gezogen, bei der HBL darf man damit weiter munter auf der Autobahn fahren), und hat trotzdem noch eine Chance auch nächstes Jahr 1. Liga zu spielen.
Bei allem Verständnis und Mitgefühl für die Nordhorner Fans, da bleibt mir die Spucke weg. Für mich gehört da ein Schlußstrich gezogen, also ab in die 2.Liga (mindestens!). -
...und 10 Jahre Sibirien, mindestens!
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Oh, wie schön ist diese Welt!
Die HBL hat neben einem bekannten Ostseeheilbad einen weiteren Kurort „Bad Lemgo“; und Nordhorn nutzt die Zweideutigkeit dieses Namenszusatzes. Da kann Steinbrück noch was lernen.

Euer Kurpfälzer -
Zitat
Original von Lord Vader
Wie naiv wären die dann in NOH gewesen ?
Der Abschluss einer solchen Steuerfestsetzung findet in aller Regel nach mehreren Besprechungen mit den Betroffenen statt. Die wussten sehr wohl in welcher Höhe diese Verbindlichkeit auf sie zukommt. Aber was hat man getan Augen zu und weitergemacht. Aber zum Glück gibt es aber dafür § 69 AO ff
Ich war mir so sicher, dass Du das nicht auf Dir sitzen läßt.
Nein, die Finanzämter sind schnell in solchen Belangen (schließlich kriegen sie ja Geld ;)) und das sollte jedem Bewusst sein, eine Verzögerung war wohl kaum nach Abschluss der Prüfung noch zu erwarten. Die Höhe wird erwartet worden sein, der Prüfungszeitraum bekannt - Da hätte man den Spielern gegenüber wohl schon anders handeln können. -
Zitat
Original von Lord Vader
Aber zum Glück gibt es aber dafür § 69 AO ff
Nach meinen Erfahrungen ist vielen Geschäftsführern der Paragraph nicht bewußt... genauso wenig wie Insolvenzverschleppung... bin mal gespannt, ob das noch Thema wird...Bis dann
Carsten -
Genau, kein Geschäftsführer kennt Insolvenzverschleppung.
Nur ctproud... Gut, dass es Dich gibt, sonst würde die ganze Welt im Argen liegen.
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Zitat
Original von SilverSurfer
...mit Arbeitslosengeld II in Nordhorn weiterspielen...Wenn sie wirklich nur noch spielen, um sich fit zu halten, dürften sie doch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, oder?

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Zitat
Original von Borah
Wenn sie wirklich nur noch spielen, um sich fit zu halten, dürften sie doch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, oder?

Steht nur immer noch die Frage im Raum, was passiert, wenn ein Zweitligist wie die HGOS sie vom Arbeitsamt als Aushilfskraft anfordert

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- Offizieller Beitrag
Lord Vader: irgendwo gab es den Hinweis, das Finanzamt ermittle noch. Kann auch sein, dass es das erste Abstimmungsgespräch mit dem FA gegeben hat und darauf eine "drohende Zahlungsunfähigkeit" konstruiert wird.
Im Übrigen würde selbst ein Nordhorner Zwangsabstieg noch nicht die Relegation für Stralsund bedeuten. Denn ich glaube nicht, dass Stralsund noch auf 22 Punkte kommt und an Nordhorn vorbeizieht. Platz 17 und 18 steigen doch definitiv ab, unabhängig davon ob davor noch einem Verein die Lizenz entzogen wird. Ganz unabhängig davon, dass Stalsund sich überlegen sollte, ob man wirklich eine Lizenz für Liga 1 beantragen möchte.
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Wenn das so ist, wie wird das dann eigentlich mit dem Aufstieg geregelt? Angenommen, es gibt 3 Absteiger, Essen, Nordhorn als Zwangsabsteiger und einen sportlichen Absteiger auf Platz 17, wie will man dann auf 18 Vereine im nächsten jahr kommen? Wird dann ein Zweitplatzierter aus einer der beiden 2. Ligen nachrücken? Oder wird man mit 17 Vereinen in die neue Saison gehen?
Langsam wird's kompliziert... -
- Offizieller Beitrag
Ich vermute, es wird keinen Nordhorner Zwangsabstieg geben.
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