Frage bzgl. Doppelspielrechts eines Spielers, der aus der A- Jugend kommt.

  • Hallo..

    also folgendes Problem...

    wir haben einen SPieler, der hat die Saison 07/08, d.h. die abgelaufene Jugendsaison in der A-Jugend und 1. Herren, (dank Doppelspielrecht) gespielt.
    Zur Zeit der A Jugend, konnte er max. 2 SPiele am Wochenende bestreiten, aber egal in welchen Mannschaften, d.h. also auch 3x erste und dann trotzdem dritte. o.ä.

    Nun ist die Herrensaison ja noch nicht vorbei und die Jugendsaison 08/09 noch nicht angefange...

    Kann er jetzt, obwohl er letzten Samstag 1. gespielt hat, heute 1. spielen und morgen 3.?

    Ich weiss, dass es bei normalen Herrenspielern nicht geht, aber in diesem Fall??

    Hoffe auf schnelle antwort

    MfG

  • Zitat

    Zur Zeit der A Jugend, konnte er max. 2 SPiele am Wochenende bestreiten, aber egal in welchen Mannschaften, d.h. also auch 3x erste und dann trotzdem dritte. o.ä.

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    Zitat

    § 55 Festspielen

    (3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.

    Wenn Ihr die gesamte Saison schon beschissen habt, warum soll das jetzt nicht mehr gehen? Setz mal den Namen des Jugendlichen in die Regel § 55 III SpO für "ein Spieler" ein. Ich sehe nicht, warum er dreimal Erste spielen dürfte und dann plötzlich wieder Dritte.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • was heisst hier beschissen...

    das ist ja das tolle am Doppelspielrecht...

    Er ist a jugend spieler und konnte daher mit seinem doppelspielrecht in jeder mannschaft des vereins mitspielen... auch auf fragen der schiedsrichter war es okay

  • Bescheißen heißt, gegen die Regeln zu verstoßen.

    Zitat

    § 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern

    (1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren. Für Spielerinnen und Spieler in Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppelspielrecht für den im Spielausweis einzutragenden Stammverein (s. § 12 Abs. 3). Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer Erwachsenenspielgemeinschaft angehört.

    (2) Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften.

    Ich lese hier nirgends eine Ausnahmeregelung vom Festspielen, noch finde ich diese Ausnahme an irgend einer anderen Stelle der Spielordnung.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • klar kann er in allen Männermannschaften eingesetzt werden, muss sich aber trotzdem an die Festspielregeln halten

    Und SR müssen das nicht wissen, also würde ich mich da nie auf deren Antwort verlassen, leiber Staffelleiter fragen oder Rechtswart oder jemand der sich damit auskennt.

  • Wo kein Kläger, keine Anklage .
    Aber, was ihr da abgezogen habt, ist schon als äußerst wahghalsig zu bezeichnen.

    Auch ein Jugendspieler mit Doppelspielrecht muss sich an den §55 halten, heisst, er unterliegt innerhalb einer Spielklasse dem Festsspiel-Paragraphen.

    Es sei denn, er spielt in der I. oder II. Bundesliga und ist unter 23 Jahre, dann kann er gleichzeitig Jugend, Bundesliga und auch in einer II.mannschaft spielen (maximal bis runter zur 4. Klasse ).