§ 17 f. Rechtsordnung (Sperren)

  • Ich setze die Kommentierung der wichtigsten Regeln, die nicht zu den Spielregeln gehören, hier fort.

    1.) Automatische Sperre
    Nach einer Tätlichkeit, einer Bedrohung oder einer Beleidigung ist der Spieler/Mannschaftsoffizielle automatisch für zwei Wochen gesperrt (wieder spielberechtigt: Datum des Spiels plus 14 Tage). Die Sperre gilt nur, wenn das Vergehen vor oder während des Spiels war und der Schiedsrichter dies ins Spielformular eingetragen hat. Abseits hiervon gibt es keine automatische Sperre! Im Formular muss dann z.B. das Wort Beleidigung stehen oder ein Zitat. Bei Versäumnis erfolgt auch keine Sperre. Die Sperre läuft unabhängig davon, ob der Schieri den Pass einzieht oder nicht! Vorfälle nach Spielende können nachträglich geahndet werden, ziehen aber zunächst keine Sperre nach sich.

    2.) Rechtliches Gehör
    Binnen fünf Tagen kann der Spieler eine Stellungnahme gegenüber der Spielleitenden Stelle abgeben. Der Verein/die HSG kann dies auch, muss es aber im Spielbericht vermerken lassen. Die Stellungnahme sollte immer erfolgen! Falls die Spielleitende Stelle voreilig die Bestrafung festlegt und die Stellungnahme nicht abgewartet hat, ist dies ein Einspruchsgrund.

    3.) Möglichkeiten der Spielleitenden Stelle
    Die Spielleitende Stelle kann:

    a) nichts tun, dann ist die Sperre nach Ablauf der zwei Wochen vorbei (auch bei Fristversäumnis!).
    b) im Rahmen des Strafmaßes eine Sperre/Geldstrafe aussprechen.
    c) die Höchststrafe verhängen und weitergehende Bestrafung beim Sportgericht beantragen.

    to be continued....

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Sollte mal wieder aktualisiert werden, oder?

    Aus der RO vom 1.7.2011