Jetzt haben wir vor einigen Monaten über eine mögliche Änderung der Altersklassen geschimpft, nun gibt es mal eine erfreuliche Reformbemühung. Hier mal ein interessanter Ansatz:
ZitatAuf der Erweiterten Präsidiumssitzung des Deutschen Handball-Bundes am 04./05.April 2008 steht neben Haushaltsfragen auch eine neue Spielordnung auf der Tagesordnung. Einen breiten Rahmen dürfte auch die Diskussion über eine Neustrukturierung der Regionalverbände einnehmen. Für Interessierte haben wir den Entwurf der Spielordnung beigefügt.
ZitatAlles anzeigen§ 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern
(1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren.
Für Spielerinnen und Spieler in Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppelspielrecht für den Stammverein, der im Spielausweis einzutragen ist. Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer Erwachsenenspielgemeinschaft angehört.(2) Im Falle von Kaderspielerinnen des DHB, der Regional- und Landesverbände, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und von Kaderspielern des DHB, der Regional- und Landesverbände, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 das Doppelspielrecht im Erwachsenenbereich zugunsten eines anderen Vereins abgetreten werden. Dies gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für Erwachsenenmannschaften in
einem anderen Verein gilt nur für Mannschaften, die mindestens der vierthöchsten Spielklasse angehören.Alternativvorschlag:
Im Falle von Kaderspielerinnen des DHB, der Regional- und Landesverbände, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und von Kaderspielern des DHB, der Regional- und Landesverbände, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 das Doppelspielrecht im Erwachsenenbereich auf Antrag auch an einen anderen Verein abgetreten werden.
Wird diesem Antrag entsprochen, darf das Doppelspielrecht, bezogen auf den Erwachsenenbereich, nicht mehr beim Stammverein wahrgenommen werden. Dies gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für Erwachsenenmannschaften in einem anderen Verein gilt nur für Mannschaften, die mindestens der vierthöchsten Spielklasse angehören.Zusätzliche Variante: die Bestimmungen ausschließlich auf DHB Kader zu beschränken
(3) Wird das Erwachsenenspielrecht für einen anderen Verein als den Stammverein beantragt, ist dessen Zustimmung zwingende Voraussetzung. Zuständig für die Genehmigung der Abtretung des Erwachsenenspielrechts ist die für den Stammverein zuständige Passstelle. Diese unterrichtet die Passstelle des Vereins,
für den das Erwachsenenspielrecht eingetragen wird.(4) Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften.
Kommt das durch, könnte der Trainer des Provinzvereins seine erfolgreiche Jugendarbeit zu Ende führen und müsste nicht die 16 Jahre alten Mädels oder 17 Jahre alten Jungs ganz dem lokalen Überverein überlassen.
In den Altersklassen wird nun wieder rumgewurschtelt. Ich habe das bislang nur überflogen, habe aber den Verdacht, dass sich da eine Änderung einschleichen wird, die mir nicht passt (Stichwort Altersklasse überspringen). Ich habe aber noch nicht den Überblick.