• Er ist ab dem 02. April wieder spielberechtigt, da dann der eine Monat, den die Spielleitende Stelle verhängen darf, abgelaufen ist.

    und auch die Berechnung mit den 30 Tagen ist falsch. EIn Monat ist ein Monat, gleich ob dieser 28 Tage oder 31 Tage hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (21. März 2008 um 01:20)

  • Noch mal zu Verständnis: Monatsfristen laufen von-Datum-zu-Datum, d.h. beim Fristende steht dieselbe Ziffer vorne wie beim Fristbeginn.

    01. März bis 01. April

    Normalerweise wird der Tag des "Ereignisses" nicht mit einbezogen, hier ist es jedoch ausdrücklich anders geregelt.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.