• moin jungs

    ich hab am 1.03 wegen schiedsrichterbeleidigung 2 spiele sperre bekommen ! am 09.03 hab ich das meisterschaftsspiel ausgesetzt nur das problem is das ich danach keion spiel mehr hatte ! ich hab gehört das die sperre dann nach 4 wochen endet!

    zählen die 4 wochen ab dem 01.03 ( wo ich die rote karte bekommen habe)

    oder ab dem 09.03 ( wo ich das letzte meisterschaftsspiel ausgesetzt habe)

    Infos: Jugendspieler + Handballverband westfalen (kreis steinfurt)

    Ich brauch unbedingt gewissheit da am 06.04.2008 die aufsteigspiele mit meinem neuen verein sind !!

    (wenn ich genau 4 wochen vom 09.03 abzhäl dann solte die sperre am 06.04 eigentlich abgelaufen sein oder?)

    aber ich brauch trotzdem gewissheit nich das später jemand sagt das die aufsteigsspiele nich zählen da ein tw nich spielberechtigt war!

    mfg
    m.deilen

  • Hatten wir das nicht schon hier?

    Sperre+Vereinswechsel+Ausbildungskosten

    gem. § 17 Abs.1 Rechtsordnung-DHB bist Du nach einer DQ wegen SR-Beleidigung automatisch für "nur" 2 Wochen gesperrt. Für eine weitere Bestrafung bedarf es eines Bescheides der Spielleitenden Stelle.

    Wie ist der genaue Wortlaut?

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • dann bist Du auch "nur" 2 Wochen gesperrt!

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Woher kommen die zwei Spiele Sperre ???
    Wenn ein Bescheid vorliegt, wird er vermutlich lauten :

    Der Spieler XY ist gemäß § 17 RO DHB ,XXX Ziff. XXX für einen Monat gesperrt. Die Sperre gilt als abgegolten, sobald die Mannschaft, in der der Spieler fehlbar wurde, zwei Meisterschaftsspele absolviert hat.

    Falls eine Entscheidung der Spielleitenden Stelle vorliegt, dann ist er vermutlich nicht für vier Wochen, sondern für einen Monat gesperrt.

    Die Sperre gilt ab dem .......

  • Du hast deine Sperre wenigstens verdient :P . Mich haben se gesperrt obwohl ich nur auf der Bank saß und gar nix gemacht hatte ;(
    Anstatt sich eine Disqualifikation für die Nr. 7 aufzuschreiben haben se sich meine Nummer 3 notiert :pillepalle: und waren nach dem Spiel auch nicht bereit daran noch irgendwas zu ändern, obwohl auch die Zeitnehmer die Nummer des 7ers aufgeschrieben hatten, auf den der Schiedsrichter ja auch gedeutet hatte :wall:

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    Na da kannste doch erfolgreich gegen deine Sperre Widerruf einlegen ...


    Mir wurd gesagt man könnt nix machen. Wurde von Vereinsseite auch mit dem Spielleiter gesprochen und der hat mit den Schiedsrichtern geredet, aber das hat nichts geändert.

  • so ich hab mich nochmal im verein schlau gemacht !!

    also dem verein liegt ein schreiben vor indem steht das ich 2 Meisterschaftspiele sperre hab !!! eins hab ich ja schon zugeguckt nun das problem das wir keine spiele mehr haben und am 06.04 sind die aufstiegsspiele !! :(

    nun hoffe ich das mir jemand sagen kann wann die sperre abläuft . nochmal paa infos:Schiedsrichterbeleidigung war am 01.03 --> Rote Karte

    09.03 war das spiel wo ich ausgesetzt hab

    ja und was is jetz ???

    mfg
    mariusD

  • Hi Marius,

    am einfachsten ist es, wenn der Verein bei welchem du jetzt spielst die spielleitende Stelle befragt. Das wird die einzige sichere Auskunft sein welche rechtsverbindlicg sagen kaa, was machbar ist..

  • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. :rolleyes: *klugscheiß*

    Zitat

    § 17 RO / Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern

    (5) Strafbefugnisse der Spielleitenden Stellen für folgende Tatbestände:

    d) Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 8:6 IHR), das eine Beleidigung ( s. Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a IHR) oder Bedrohung des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder Spielaufsicht/Technischen Delegierten darstellt sowie Beleidigung oder Bedrohung eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder einer anderen Person (s. Regel 16:8, letzter Absatz, und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6 a IHR) darstellt, kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von 1 Monat nicht überschritten werden darf und/oder einer Geldstrafe von bis zu € 5.000,00 bestraft werden.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Also könnte ein Spieler im letzten Spiel den SR Beleidigen und bekommt trotzdem keine Sperre wenn er einen Monat lang kien Spiel hat?
    Was bringt den dann dies überhaupt?

  • Zitat

    Was bringt den dann dies überhaupt?

    Rechtssicherheit.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von Dany
    Also könnte ein Spieler im letzten Spiel den SR Beleidigen und bekommt trotzdem keine Sperre wenn er einen Monat lang kien Spiel hat?
    Was bringt den dann dies überhaupt?

    Wenn eine Sperre nichts bringt, kann man ja den Betrag etwas erhöhen ;)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Ich gehe davon aus, dass Du erst nach Ablauf eines Monats wieder spielen kannst, da Ihr keine zwei Spiele mehr habt und die Dauer einer solchen Sperre max. 1 Monat ist.

  • Dein Fall ist blöderweise erst im folgenden Paragraphen "versteckt", der die "normale" Bestrafung gerade nicht regelt:

    Zitat

    § 18 Weitergehende Bestrafung
    (1) Hält die Spielleitende Stelle ihre Strafgewalt nicht für ausreichend, hat sie unverzüglich bei der zuständigen Rechtsinstanz einen Antrag auf weitergehende Bestrafung zu stellen. Sie benachrichtigt die Beteiligten.

    (2) Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle bleiben in diesem Falle bei Tätlichkeit zwei Monate bzw. bei Vergehen nach § 17 Abs. 5 Buchst. d) einen Monat gesperrt. Hat die Rechtsinstanz bis zum Ablauf dieser Frist noch keine Entscheidung gefällt, darf der Spieler/der Mannschaftsoffizielle wieder so lange am Spielbetrieb teilnehmen, bis das Urteil erster Instanz gefällt ist. Überschreitet das dort gefällte Strafmaß den im Satz 1 genannten Zeitraum, beginnt eine weitere Sperre unter Anrechnung des nach dem ersten Satz genannten Zeitraums am Tage nach der Zustellung des Urteils.

    (3) Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.

    Und bevor hier wieder jemand Orakel spielen muss: :schrei: Du darfst am 06.04. spielen!

    Edit: Ich werde zum Thema Sperre hier wohl auch mal eine Kommentierung basteln.

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    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (20. März 2008 um 15:41)

  • Hi Zickenbändiger,

    Würde mich jetzt mal interesieren, wie du zu dieser Aussage kommst. Selbst wenn man von einer 1 Monat dauernden Sperre ausgeht, ist das am 6.04.2008 nach meiner Rechnung nicht abgelaufen.

    Der durchschnittliche Monat dauert 30 Tage. Wenn das Vergehen am 9.03.2008 war, dieser Tag wird mitgerechnet, dann wäre eine 1 Monatige Sperre erst am 07.04.2008 um 24:00 Uhr abgelaufen.

  • das Vergehen war aber am 1., nicht am 9., da hat er das erste Spiel der Sperre abgesessen...