Einspruch wegen fehlenden Zeitangaben bei Zeitstrafen

  • Moin,

    folgender Fall beim Meisterschaftsspiel A gegen B.
    In der Heimhalle von A werden die Zeitstrafen auf der Anzeigetafel angezeigt (nur 2 Stück), so dass die Schiedsrichter auf den Einsatz der Zeitstrafenzettel verzichten. Zeitnehmer/Sekretär werden von Mannschaft A gestellt (in der Spielklasse so üblich).
    Mannschaft B kämpft sich in der 2 Habzeit auf 10:12 ran und kassiert dann 2 Zeitstrafen in Folge.
    Während Mannschaft A ca. 1min. nach der Mannschaft B eine Zeitstrafe erhielt und wieder auffüllen durfte, reklamierte der Mannschaftsverantortliche von B dieses bei den Schiedsrichtern.
    Die Schiedsrichter stellten dann fest, dass die Zeitstrafen von Team B schon seit 1:09min. und 1:13min. abgelaufen sind und lassen diese beide Spieler wieder auf das Spielfeld. Es sind noch ca. 12min. Restspielzeit.
    Mannschaft B verliert das Spiel mit 3 Toren. Einspruch wurde regelrecht eingelegt. Wie stehen die Aussichten auf Erfolg?

    Zusammenfassung:

    B kämpft sich auf 10:12 ran und verliert dann 2 Spieler durch Zeitstrafen
    B spielt anstatt 2min., 3min. mit 4 Feldspielern weiter
    B spielt anstatt 1min. in Überzahl (Zeitstrafe A), gar nicht in Überzahl
    Auf Zeitstrafenzettel usw. wird verzichtet, weil die SR der Meinung waren, das die Anzeigetafel ausreicht
    B kassiert in den 3min. 2 Tore und wirft selber 0 Tore
    SR bestätigen bei einer eventuellen Verhandlung diesen Vorfall

    Eure Meinung?

    Schmiddy

  • Zauberwort "nicht spielentscheidend". Und nur hierauf kommt es an. Zu Unrecht doppelte Unterzahl für etwas mehr als eine Minute bei drei Toren Rückstand am Schluss, der Einspruch hat keine Aussicht auf Erfolg. Anders wäre es bei einem Rückstand von einem Tor oder wenn binnen dieser 1:13 Minuten drei Tore gefallen wären.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Zauberwort "nicht spielentscheidend". Und nur hierauf kommt es an. Zu Unrecht doppelte Unterzahl für etwas mehr als eine Minute bei drei Toren Rückstand am Schluss, der Einspruch hat keine Aussicht auf Erfolg. Anders wäre es bei einem Rückstand von einem Tor oder wenn binnen dieser 1:13 Minuten drei Tore gefallen wären.

    Stopp... 1:13 anstatt mit 6 Feldspielern mit 4 Feldspielern PLUS 1 Minute nicht in Überzahl.

  • Das KG soll durch die Zeitstrafen etwas durch einander bekommen haben, da kurz vor den 2 Zeitstrafen bereits eine Zeitstrafe lief. Bei dieser lief aber alles normal.
    Ich frage mich nur, ob es utopisch ist wenn man 1min. mit 2 Spielern weniger spielt und 1 Minute keine Überzahl spielt und man dann der Meinung ist das man gewonnen, bzw. einen Punkt geholt hätte.
    Letztendlich sprechen wir hier von 1min. Unterzahl mit 2 Spielern und einer Minute Überzahl, die nicht stattgefunden hat.
    Und wie schnell fallen im Handball 3 Tore...

    Dazu kommt das die SR auf die Zeitstrafenzettel verzichtet haben, was m.E. auch schon falsch ist, da die Uhr nur 2 Zeitstrafen anzeigen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Schmiddy (3. März 2008 um 23:25)

  • Da die Zeitstrafen auf der Tafel angezeigt werden, ist die Mannschaft selbst verantwortlich für den Wiedereintritt !!

    Ich verstehe den Sachverhalt im Grunde genommen nicht. Wenn die Zeitstrafen auf der Tafel mitlaufen hat doch jeder sofort die Kontrollmöglichkeit.

    Wie kann der von Dir geschilderte Fall eintreten?

    hilsen

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"

  • Zitat

    Original von Däne
    Da die Zeitstrafen auf der Tafel angezeigt werden, ist die Mannschaft selbst verantwortlich für den Wiedereintritt !!

    Ich verstehe den Sachverhalt im Grunde genommen nicht. Wenn die Zeitstrafen auf der Tafel mitlaufen hat doch jeder sofort die Kontrollmöglichkeit.

    Wie kann der von Dir geschilderte Fall eintreten?

    hilsen

    In dem die 2. und 3. Zeitstrafe nicht geschaltet wurde, was aber keiner sehen konnte, da die 1. Zeitstrafe noch lief. Nach der 1. Zeitstrafe wurde dann Stafe 2 und 3 geschaltet. Vorher ging es nicht, weil die Tafel nur 2 Strafen zur Zeit zulässt.

  • Hy Schmiddy,

    vor kurzem ging dir das ganze zu weit, mit solchen Situationsverknüpfungen zu argumentieren.


    Zuallererst einmal kann ich hier keinerlei Regelverstoß der Schiedsrichter finden.

    Bei uns in Hessen ist in den Richtlinien für Zeitnehmer und Sekretäre festgelegt, das bei einer wie von dir beschriebenen Zeitmessanlage welche 2 Zeitstrafen anzeigen kann, ich gehe davon aus das pro Team gemeint war, der Sekretär auf das Zettelschreiben verzichten kann. Da muss der Schiedsrichter nichts dazu beitragen.

    Auch wird dort untersagt, das Zeitmessanlage und Zettel parallel eingesetzt werden dürfen.

    Ausserdem wird dort klar festgelegt, das sich die Mannschaften in eigener Verantwortung ergänzen.

    Bleibt noch das Auffüllen übrig. Wie wurde das von den Schiedsrichtern bestraft. Ist aber auf jeden Fall eine Tatsachenentscheidung.

    Insofern keine Aussicht auf Erfolg, aber wegen eigener Dummheit.

    2 Mal editiert, zuletzt von sunny-1 (4. März 2008 um 00:00)

  • Schmiddy
    kannst ja berichten wie es ausgegangen ist.

    Ich finde es schon etwas bescheiden das darauf berzichtet wird, den man sollte immer noch Zettel haben wann man wieder eintreten darf oder nicht.
    Zumindest in den unteren Ligen, den wie oft sietzt da jemand am Kampfgericht der die Uhr nicht richtig bedienen kann so das er alle Funktionen kennt.
    Ich selbst kannte die Bei uns eigentlich am besten, aber auch ich habe auf die Anzeige der 2min auf der Tafel verzichtet den das war etwas zu komplex und ungenau, dann lieber doch die Zettel, welche bei uns eh vorgeschrieben sind.

  • 1. Geld sparen für den Einspruch, da nie spielentscheidend.

    2. MV ist selbst schuld, da der Sekretär vom gleichen Verein gestellt wird und der auch gepennt hat.

    3. kein Fehler der SR, sie haben die Zeit nicht zu überwachen, es könnte ja auch ein taktisches Mittel sein, einige Sekunden nur mit fünf Feldspielern zu agieren.

    Gruß

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    1. Geld sparen für den Einspruch, da nie spielentscheidend.

    2. MV ist selbst schuld, da der Sekretär vom gleichen Verein gestellt wird und der auch gepennt hat.

    3. kein Fehler der SR, sie haben die Zeit nicht zu überwachen, es könnte ja auch ein taktisches Mittel sein, einige Sekunden nur mit fünf Feldspielern zu agieren.

    Gruß

    Ich glaube ihr habt es flasch verstanden...
    Neuer Versuch:

    Zeitnehmer/Sekretär kommen vom Team A (in der Spielklasse so üblich)
    und Team B hat den Einspruch eingelegt
    MV Team B hat ja überhaupt keine Chance auf die Zeit zu achten, da es keine Zettel gibt und noch eine Zeitstrafe auf der Uhr lief.
    Z/S haben ja dann, nach Ablauf der 1. Zeitstrafe die beiden anderen Strafen gestartet... nur halt zu Spät...
    Den Schiedsrichtern mache ich hier überhaupt keinen Vorwurf, sondern dem KG. Von den Schiedsrichtern finde ich es sogar richtig stark, dass sie ihr Aussage sofort angeboten haben.

  • Zitat

    Original von Schmiddy
    MV Team B hat ja überhaupt keine Chance auf die Zeit zu achten, da es keine Zettel gibt und noch eine Zeitstrafe auf der Uhr lief.

    Naja, sie hätten zumindest auf ihre Hinausstellungszeit achten können. Die meisten Spieler tun das doch eigentlich auch. So gesehen sind hier meiner Meinung nach drei Fehler aufgetreten:

    1. Durch die SR, die den Verzicht auf die Zettel erlaubt haben.
    2. Das KG, das auf so einen Fall nicht vorbereitet war, dass mehrere Spieler vom Feld müssen.
    3. Mannschaft B, die sich nicht um ihre Zeiten gekümmert hat, obwohl sie die Uhr im Blick hatten (wenn ich das richtig verstanden habe).

    Blöd gelaufen, aber ich schließe mich den Leuten hier an: Geld für den Einspruch sparen, dafür lieber dem Betreuer einen Block und Stifte kaufen, damit das nicht nochmal vorkommt.

  • Für mich nach wie vor eigene Dummheit und deshalb jeder Einspruch sinnlos.

    Und es geht nicht um Spielentscheident oder nicht. Es waren Sekretär und Zeitnehmer anwesend. Egal ob vom Heimverein oder nicht, damit greift nunmal die Richtlinie für Zeitnehmer / Sekretär. Und deshalb ist es auch vollkommen unerheblich, was die Schiedsrichter erlaubt haben oder nicht. Zettel oder nicht ist nicht im Zuständigkeitsbereich der Schiedsrichter.

    Und in der Richtlinie ist geregelt, das die Mannschaften für das rechtzeitige Ergäzen in eigener Verantwortung sind.

    Und wenn die Uhr keine 2 Zeitstrafen hergibt, dann muss der MV eben die Zettel einfordern, damit seine Mannschaft Regelkonform ergänzen darf.

    Insofern einfach dumm gelaufen. Und der MV sollte sich mal damit auseinandersetzen, wofür er selbst bzw. seine Mannschaft Verantwortlich ist

    Einmal editiert, zuletzt von sunny-1 (4. März 2008 um 09:54)

  • Den Schiedsrichtern kann man hier keinen Vorwurf machen. Aber ich denke beim nächsten mal werden die Beiden auf die Zettel bestehen.
    Wo ist der Einsatz der Zeitstrafenzettel eigentlich festgeschrieben Regeln?? DFB ??? Kann man das evtl. als Regelverstoss auslegen??
    Aber ich glaube eher nicht!!
    Wenn alle Vereine darauf achten würden, daß die Leute die am Kampfgericht sitzen sich auch mit der Anzeigentafel und dem Spielprotokoll auskennen, hätten Mannschaften und auch Schiedsrichter weniger Ärger.
    Ob man eine 3 Tore Niederlage auf eine Minute doppelte Unterzahl zurückführen kann ist wohl Ansichtssache.

  • aha. das kampfgericht baut mist im quadrat, den schiedsrichtern ist alles ehgalm aber anstatt tief in den spiegel zu schauen, hauen wir lieber dem betreuer noch was um die ohren. selnst schuld der depp, soll er sich doch um die aufgaben des kg's und am besten noch der sr kümmern.

    nee, so einfach gehts nicht, da ist schmiddy schon auf einer richtigen fährte. du bist doch als mannschaft jeder willkür ausgeliefert, wenn du aus freundlichkeit sagst, ok, wir machen das ohne die zettel - und dann haut dir das kg im richtigen moment einen rein. selbst wenn sich der spieler seine eintrittszeit merkt, wenn ihm das kg was übles will, hat er doch pech gehabt. die kollegen sr haben in dem fall übrigens auch massives fehlverhalten des kg's akzeptiert und sich damit auch nicht gerade mit ruhm bekleckert.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    24. Die Zeit der hinausgestellten Spieler Zeitnehmer/Sekretär müssen die aktuelle Spielzeit bei einer Hinausstellung von der angehaltenen Uhr ablesen.

    Sofern die Zeitmessanlage nicht auch für die Anzeige von mindestens zwei Hinausstellungszeiten eingerichtet ist, trägt der Zeitnehmer die Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des hinausgestellten Spielers (bzw. bei Mannschaftsreduzierung gem. Punkt 15) in einen Zettel ein (auch wenn aufgrund des nahen Spielendes keine Ergänzung mehr möglich ist), der für beide Mannschaften deutlich sichtbar über eine Kunststoffvorrich-tung auf dem Zeitnehmertisch auf der Seite des fehlbaren Spielers bzw. seiner Mannschaft aufgestellt wird. Der Zeitnehmer prüft vor dem Aufhängen die Eintragung. Dieser Zettel wird nach Ablauf der Hinausstellungszeit wieder entfernt. Beide Möglichkeiten (Zeitmessanlage und allgemein einsehbarer Zettel) dürfen nicht parallel oder wechselnd angewendet werden. Bei einer „2`-2`“ – Strafe kann die öffentliche Zeitmessanlage nur dann verwendet werden, wenn dies entsprechend (s. obiges Beispiel) eingegeben werden kann.
    Die Mannschaft ergänzt sich in eigener Verantwortung ohne zusätzliche Aufforderung oder Erlaubnis durch den Zeitnehmer. Dieser kontrolliert die Hinausstellungszeit und mit dem Sekretär das korrekte Eintreten. Beim Zufrühen Eintreten bzw. ergänzen muss der Z sofort pfeifen und die Uhr anhalten. Offensichtliche formelle Fehler des Sekretärs sind nach Signal des Zeitnehmers mit den SR zu korrigieren.


    Wenn ich 24. richtig lese, liegt die Verantwortung beim MV, das KG zu fragen, wann die Spieler wieder rein dürfen. Völlig wumpe, was auf der Uhr steht. Er hat - so wie ich das lese - das Recht auf korrekte Auskunft.

    Wir haben hier das Problem, dass der MV trotz der Gegebenheiten mit der Uhr nicht gefragt hat. Hätte er dann die falsche Antwort bekommen oder die Antwort: "Keine Ahnung!", dann hätte ein Einspruch wohl zumindest die Hürde des Regelverstoßes genommen, denn im Spielprotokoll muss die Zeit der Hinausstellung eingetragen sein. Egal ob Uhr oder nicht. Aber so?

    MV weiß, dass 2 Spieler draußen sind. MV weiß nicht, wann die wieder rein dürfen, weil die Uhr es nicht anzeigt. Die Uhr darf lt. Regel aber benutzt werden, ohne dass ein Zettel geschrieben werden darf (!).
    MV fragt nicht...

    Ich lege die Regel so aus, dass das ein Versäumnis des MV ist und ein Einsruch damit chancenlos ist.


    EDIT:
    Man kann sich aber auch auf (durchaus nachvollziehbar und vertretbar) den Standpunkt stellen und sagen:

    Die Eigenverantwortlichkeit der Mannschaften für den Zeitpunkt des Wiedereintritts gem. Punkt 24 setzt logisch zwingend voraus, dass die MAnnschaften auch von dem Zeitnehmer über den Zeitpunkt des Wiedereintritts korrekt informiert werden.
    Das kann durch Zettel oder die besagte Uhr geschehen, muss aber logischerweise jedenfalls so geschehen, dass die Mannschaften bevor das SPiel wieder aufgenommen wird wissen, wann der Spieler wieder drauf darf! Erst mit dieser Info werden die Mannschaften in die Eigenverantwortlichkeit gelassen!

    Wenn man dem folgt, hätten wir hier möglicherweise einen Regelverstoß (wobei sich noch die Frage der Beweisbarkeit stellt), aber jedenfalls nach der (m.E. dringend überholungsbedürftigen) ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichts (höchste Instanz des DHB) keinen spielentscheidenden Regelverstoß, so dass auch hier im Ergebnis ein Einspruch ohne Aussicht auf Erfolg ist.

  • Nach diesen Richtlinien haben die Schieris richtig gehandelt, da ja eine Zeitmessanlage mit den geforderten Funktionen vorhanden war.
    Und somit keine Zettel benutzt werden brauchten oder alternativ nur die Zettel und keine Anzeige auf der Anzeigentafel.
    Der Fehler kam durch die Unwissenheit/Bedienungsfehler des Zeitnehmers. Aber da die Regeln ja klar aussagen das der MV für das Ergänzen selbst verantwortlich ist.
    Kann man da wohl nicht machen.
    War eine Verkettung unglücklicher Umstände.

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    aha. das kampfgericht baut mist im quadrat, den schiedsrichtern ist alles ehgalm aber anstatt tief in den spiegel zu schauen, hauen wir lieber dem betreuer noch was um die ohren. selnst schuld der depp, soll er sich doch um die aufgaben des kg's und am besten noch der sr kümmern.

    nee, so einfach gehts nicht, da ist schmiddy schon auf einer richtigen fährte. du bist doch als mannschaft jeder willkür ausgeliefert, wenn du aus freundlichkeit sagst, ok, wir machen das ohne die zettel - und dann haut dir das kg im richtigen moment einen rein. selbst wenn sich der spieler seine eintrittszeit merkt, wenn ihm das kg was übles will, hat er doch pech gehabt. die kollegen sr haben in dem fall übrigens auch massives fehlverhalten des kg's akzeptiert und sich damit auch nicht gerade mit ruhm bekleckert.


    Warum du so rumpolterst kann ich nicht nachvollziehen.

    Als Schiesrichter ist es mir, wenn ich Zeitnehmer und Sekretär habe gleichgültig, ob eine Mannschaft länger als 2 Minuten in Unterzahl spielt. Wenn der MV und die Mannschaft meinen, das muss so sein, bitte sehr, sollen Sie doch. Auch wird das verspätete Ergänzen gerne als taktisches Mittel eingesetzt. Die Regel verbietet das zumindest nicht.

    Wichtig ist nur, das Ihnen bekannt ist, dass Sie ergänzen dürfen. Auch sollte der MV wissen, welche Art von Information Ihm zusteht, das bedeutet wenn die Zeitmessanlage unklar ist muss er auf dem Zettel bestehen.

    Wenn ich gelegentlich bei uns am Tisch sitze, dann arbeite ich mit der Technik die da ist. Und die Uhren, die zwei 2Minutenstrafen pro Team anzeigen, nehmen auch eiune dritte und vierte.....

    Hab ich das nicht, schreib ich Zettel und wenn die Uhr nicht klar einsehbar ist, Zettel und Ansage. Aber bisher kamen die MV´s diesbezüglich immer zu mir und haben gefragt, wenn Unklarheiten existierten.

    Und wenn du schreibst, die Schiedsrichter haben ein Fehlverhalten des Kampfgerichtes akzeptiert, dann lies dir doch erst mal die Richtlinie durch.Die Schiedsrichter haben diesbezüglich überhaupt keine Anweisungen zu treffen.

  • Zitat

    Original von Schmiddy
    Das KG soll durch die Zeitstrafen etwas durch einander bekommen haben, da kurz vor den 2 Zeitstrafen bereits eine Zeitstrafe lief. Bei dieser lief aber alles normal.
    Ich frage mich nur, ob es utopisch ist wenn man 1min. mit 2 Spielern weniger spielt und 1 Minute keine Überzahl spielt und man dann der Meinung ist das man gewonnen, bzw. einen Punkt geholt hätte.
    Letztendlich sprechen wir hier von 1min. Unterzahl mit 2 Spielern und einer Minute Überzahl, die nicht stattgefunden hat.
    Und wie schnell fallen im Handball 3 Tore...

    Dazu kommt das die SR auf die Zeitstrafenzettel verzichtet haben, was m.E. auch schon falsch ist, da die Uhr nur 2 Zeitstrafen anzeigen kann.

    Wäre da die Spielfortsetzung nicht mit 3+1 gewesen ?( ?( ?(

    Schmiddy habe versucht Dir PN zu schicken :hi:. Bekomme eine Fehlermeldung! :wall: Hast Du gestern und heute PN von mir erhalten? ?(

    hilsen

    Anthony Baffoe : (nach gelber Karte zum Schiri) "Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"