grob unsportlicher Schiedsrichter

  • Eine Frage zu diesem Verhalten.

    1. Der Schiedsrichter hat einem Spieler 2-Minuten wegen meckerns gegeben und hat zu ihm gesagt, er solle die Schnauze halten.

    2. Und später hat er einem anderen Spieler, auch wegen meckerns, 2-Minuten gegeben und ihn dabei persönlich, verbal beleidigt. Daraufhin ist unser Spieler ausgerastet und hat den SR beleidigt.

    3. Des Weiteren hat ein Spieler, der auch SR-Ausbilder im KHV ist, unserem Torwart, der den TG abgefangen hat, von hinten gegens Bein getreten und im anschließend noch mit der Schulter umgestoßen, im grob unsportlichen Maße, was normal ein Ausschluss ist. Der SR hat das nicht gesehen und gepfiffen.

    4. Nach dem Spiel hat der Spieler (aus Schilderung 3.) offenkundig vor unserem Trainer, dem SR und mir gesagt, dass er ab jetzt die Mannschaften unseres Vereins verpfeifen will.

    Wir haben alles, bis auf 4., eintragen lassen.
    Und es folgt auch über die Vorfälle ein Bericht unseres Trainers, der direkt an den KHV geht.

    Frage: Welche Folgen kann das Verhalten des SR, des Spielers (SR-Ausbilder) und unseres Spielers haben?

    Ich weiß, dass es sehr kompliziert ist, würde mich aber trotzdem über Antworten freuen.

  • Also, so einen Schiedsrichter "kenne" ich auch. :wall:

    Da hilft nur schreiben schreiben schreiben. Schreibt einen Bericht, gebt den an die Kreisleitung oder wo auch immer du spielst.
    Leider ist es so, das ein einmaliges Fehlverhalten nicht unbedingt geahndet wird. Bei uns ist es nun so, dass derjenige Schiedsrichter nur noch "berechtigt" :pillepalle: ist, Jugendspiele in der Kreisklasse zu pfeifen, ich glaube bis B.- Jugend.

    Mehr kann ich dir da leider nicht zu sagen.

    Vielleicht war das Spiel auch einfach nur so emotional geladen, dass auch der Schiedsrichter überfordert war, und sich die Gemüter schon längst wieder beruhigt haben. Ein nachfolgendes Gespräch ist manchmal nützlich.

    Viel Erfolg!

    LG Berna :hi:

    Einmal editiert, zuletzt von berna (9. März 2008 um 18:27)

  • Hi schirilensahn1990,

    also mal davon ausgehend, dass alles stimmt was du berichtet hast, ist das natürlich inakzeptabel. Schiedsrichter (auch Schiedsrichterausbilder) haben eine Vorbildfunktion und dürfen keinesfalls beleidigend oder sich in anderer Art und Weise unsportlich verhalten.
    Wie habt ihr das denn in den Spielbericht eintragen lassen? Hierzu müsstet ihr ja nen Einspruch angekündigt haben, da sonst ja nur die Wahrnehmungen des Schiedsrichters im Spielbericht eingetragen werden (Will damit sagen, dass ihr eigentlich nichts einfach im Spielbericht eintragen lassen könnt).
    Aber gut, in Fällen bei denen es um Fehlverhalten von Schiedsrichtern geht, bei denen man ernsthaft etwas unternehmen möchte, ist es immer ratsam über den Verein an den zuständigen Schiedsrichterausschuss heranzutreten.
    Die haben die Möglichkeit aktiv auf die Schiedsrichter und Ausbilder einzuwirken (Von der Rüge bis zum Entzung der Schiedsrichterlizenz). Zum angepsrochenen Punkt 4 würde ich den Trainer und Schiedsrichter als Zeugen benennen. Schiedsrichter die solche Aussagen treffen dürfen selbstverständlich nicht mehr im Spielbetrieb aktiv sein. :)

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  • Du kannst doch auch Sachverhalte ins Spielprotokoll vom Schiedsrichter eintragen lassen, ohne Einspruch einzulegen. Ein Einspruch gegen die Spielwertung hätte keine Aussicht auf Erfolg.Warum soll ich dann Einspruch ankündigen??? Lasst den Sachverhalt eintragen. Zusätzlich einen Sonderbericht an die Spielleitende Stelle, am besten beide Vereine Schreiben einen Bericht. Dann muß die Spielleitende Stelle irgendwie reagieren. Und wenn es nur erst mal eine Beobachtung des betroffenen Schiedrichters ist, währe das schon mal ein Anfang. Vielleicht ist er ja auch schon für seine "Ausfälle" bekannt.
    Wichtig ist : Immer melden, gegen sollche Leute wird erst was unternommen wenn die Kritik massiv und von verschiedenen Vereinen kommt.

  • Hi Gorny,
    ich stimme mit dir überein. Ein Hinweis an de spielleitende Stelle ist eine gute Idee. Allerdings hast du keine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass Schiedsrichter deine Wahrnehmungen in ihren Bericht schreiben. In den Schiedsrichterbericht kommen nur die Wahrnehmungen der Schiedsrichter. Einzige Ausnahme ist hier der angekündigte Einspruch. In diesem Fall wird den Schiedsrichtern der Einspruch diktiert und diese schreiben ihn wortwörtlich in das Spielprotokoll.
    Es mag sicher möglich sein, dass manche Schiedsrichter aus Unwissenheit sich beeinflussen lassen und auch Wahrnehmungen der Offiziellen oder Dritter eintragen wollen, aber rechtlich besteht kein Anspruch darauf. Nur eigene Wahrnehmungen, die in Zusammenhang mit dem Spiel stehen, sind im Spielbericht zu vermerken.
    Ich selbst habe mal erlebt, dass nach dem Spiel der Mannschaftsverantwortliche zu mir kam um und forderte, dass ich eintragen solle, dass ein Zuschauer gegen die Eingangstür zur Halle getreten habe und das Glas sei nun gesplittert.
    Keine Frage ist das ein nicht zu tolerierendes Verhalten eines Zuschauers, aber eingetragen wird es nicht, da ich es nicht wahrgenommen habe und es vor allem auch nichts mit dem Spiel zu tun hat.
    Des Weiteren ist es irrelevant ob es drinsteht oder nicht. Hierbei handelt es sich um eine Sachbeschädigung und der Besitzer hat zivilrechtlich einen Anspruch auf „Schadenswiedergutmachung“.
    Insofern kein Fall für den Spielbericht, doch wohl eher für die Polizei, bzw. die Juristen. ;)

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  • Ist zwar schon ein paar Jahre her, bin mir aber sicher das in unserer Region (damals noch Kreis) ausgebildet wurde, daß der Schiedsrichter Wahrnehmungen der MV's auf Wunsch des MV's als Zitat eintragen muß. Wenn sie mit dem Spielverlauf zu tun haben. Ich bin seit dem damit aber auch nie konfrontiert worden, und es ist auch nie wieder auf eine Lehrgang aufgetaucht.

    Kannst du mal eine Regelbezug schreiben.

  • dann umgehst du das ganze, indem du einen einspruch ankündigst und so den betreffenden sachverhalt notieren lässt. einspruch legst du dann nicht ein, aber zunächst ist das ganze aktenkundig und muss entsprechend behandelt werden.

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    dann umgehst du das ganze, indem du einen einspruch ankündigst und so den betreffenden sachverhalt notieren lässt. einspruch legst du dann nicht ein, aber zunächst ist das ganze aktenkundig und muss entsprechend behandelt werden.

    Ist es nicht eher so, dass das Ganze erst wirklich behandelt wird, sobald der Einspruch auch wirklich eintrifft? Auf dem Spielformular geht es ja nur um die Ankündigung des Einspruchs, ohne die der Einspruch selber gar nicht verhandelt werden darf.

    Allerdings wäre die direkte Wirkung beim SR vermutlich auch dann gegeben, wenn ihn jeder Verein zum Schreiben zwingen würde. ;)

  • Inzwischen ist es so, dass auch Zeitnehmer / Sekretär einen Sonderbericht schreiben dürfen. Dieser wird dem Schieri angekündigt, dieser muss das im Spielbericht vermerken und dann schreibt "Euer" Mann am Kampfgericht einen Bericht. Aufgrund dieses Berichts kann die Spielleitende Stelle aktiv werden.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von Lasse

    Ist es nicht eher so, dass das Ganze erst wirklich behandelt wird, sobald der Einspruch auch wirklich eintrifft? Auf dem Spielformular geht es ja nur um die Ankündigung des Einspruchs, ohne die der Einspruch selber gar nicht verhandelt werden darf.

    Allerdings wäre die direkte Wirkung beim SR vermutlich auch dann gegeben, wenn ihn jeder Verein zum Schreiben zwingen würde. ;)

    stimmt. aber es gibt dir die möglichkeit, einen sachverhalt eben etwas offizieller zu machen. wenn du einen brief an die spielleitende stelle schickst oder an den sr-ansetzer, ist die gefahr durchaus groß, dass das kalt lächelnd in den abfall wandert, ohne irgendwelche reaktionen. übrigens wäre es mal einen versuch wert, im sinne von §1 (4c) und §5 der sro mal einen einspruch anzustrengen... irgendjemand von der ihf wird sich da auch als berater finden lassen. ;)

  • Hallo zusammen,
    richtig ist, dass Zeitnehmer/Sekretär einen Bericht schreiben können und dieses, sofern angekündigt im Spielbericht vermerkt werden muss. Gleiches gilt im Übrigen für Spielaufsicht und technische Delegierte. Hier wird allerdings ausschließlich vermerkt, dass ein Bericht geschrieben wird, jedoch nicht welchen Inhalt er hat (DHB SpO §81 Absatz 5 S. 2).Richtig ist, dass die Spielleitenden Stellen dann die Möglichkeit haben zu reagieren.
    Wahrnehmungen der Offiziellen werden wie bereits angesprochen jedoch nur in Verbindung mit einem angekündigten Einspruch im Spielprotokoll vermerkt. DHB SpO §81 Absatz 6 sagt eindeutig, dass nur Einspruchsgründe von Vereinsvertretern oder betroffenen Personen im Spielprotokoll vermerkt werden.

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  • Referee
    warum darf den ein Z/S hier einen Bericht ankündigen und nicht auch ein MV? Den Z/S sind auch keine technischen Deligierten und dürfen daher auch nichst sagen, wenn dann dürfen alle so was ankündigen, oder eben nur der technische Deligierte.

  • Hi Dany,
    dass Offizielle nicht ohne Einspruchsgrund etwas im Spielprotokoll vermerken können macht schon Sinn. Diese Regelung wurde geschaffen, damit Offizielle insbesondere nach Niederlagen nicht Wahnwitziges im Spielbericht vermerken lassen, weil sie frustriert oder sauer sind. Da ein Vermerk durch Vereinsvertreter oder andere Personen nach der Spielordnung nur mit einem Einspruch verbunden möglich ist und in der Bundesliga bereits beim Ankündigen eines Einspruchs Kosten für den Verein entstehen ,soll gewährleistet sein, dass diese Option wirklich nur bei groben Vergehen und Regelverstößen genutzt wird. Zusätzlich muss man sagen, dass ein Einspruch in der Regel ja gegen die Wertung des Spiels eingelegt wird. Fehlverhalten von Schiedsrichtern werden den spielleitenden Stellen fast zu 100% schriftlich oder mündlich durch die Vereine mitgeteilt.

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  • Referee
    dies muss aber im Spielbericht vermerkt sein das ein Sonderbericht folgt, den ansonst wird er zur Kenntnis genommen, aber mehr auch nicht. Es reicht einbfach wenn man dem Sr sagt das er reinschreiben soll das ein Sonderbericht folgt, nicht mehr und nicht weniger.
    Bei manchen hab ich mir schon überlegt ob ich nicht doch reinschreib was er wort wörtlich gesagt hat. Hab schon einen gehabt der wollte eintragen lassen das ich ihm nicht begründet habe warum sein Sohn (Co-Trainer) 2min bekommen hat. Ich habe es ihm gesagt und der Sohn hat es auch verstanden. Aber Sein Vater wollte es net wahrhaben.
    Spielbericht war aber schon von allen unterschirieben auch von ihm daher konnt er es eh nicht mehr machen. Kommentar war nru noch er unterschreibt bei mir dann eben keinen Spielbericht mehr, wenn ich so bin :wall:. Aber der ist eh nen Fall für sich, da hab ich mir erlaubt was über ihn per Sonderbericht zu schreiben.

  • Zitat

    stimmt. aber es gibt dir die möglichkeit, einen sachverhalt eben etwas offizieller zu machen. wenn du einen brief an die spielleitende stelle schickst oder an den sr-ansetzer, ist die gefahr durchaus groß, dass das kalt lächelnd in den abfall wandert, ohne irgendwelche reaktionen.


    Deswegen gehört sowas auch immer an den Schiedsrichterwart und sobald bei dem was schriftlich eingeht muss er dazu auch Stellung nehmen, sich also auch darum kümmern. Und es ist ja auch in seinem Interesse bzw. des SRA das solche schwarzen Schafe welche ja dem Ansehen aller SR, die ihre Arbeit richtig erledigen, schadet.

  • zu 1. und 2.: das Verhalten des SR ist bestimmt nicht korrekt. Als SR würde ich mir wünschen, dass ihr genauso über die eigenen Spieler richten würdet, die ja gemeckert haben. Aber so etwas scheint in den Vereinen nicht diskutiert zu werden.
    Auf die SR darf schön eingeredet und geschimpft werden und wenn dann einer mit gleicher Münze heimzahlt, dann ist es auf einmal grob unsportlich. Ok .. eine Zwei-Minutenstrafe für den Schiedsrichter fordere ich jetzt auch ......

    zu 3.: Ein SR darf nur das pfeifen, was er selbst wahrgenommen hat. Wenn du also behauptest, dass der SR es nicht gesehen hat und auch NICHT gepfiffen hat, dann ist das wohl auch korrekt. Oder meinst du, er habe es absichtlich übersehen, weil der foulende Spieler SR-Ausbilder ist? Verstehe die Zusammenhänge da nicht so ganz!!

    zu 4.: Das ist wohl so zu behandeln wie ein: "Ich bring dich um"! Es wird bestimmt tausende Male am Tag gesagt, 100.000 Male gedacht und trotzdem passiert so gut wie nie etwas .....
    Naja, vielleicht wird der Kollege mal beobachtet werden.

    Ein Einspruch??
    In diesem Zusammenhang reine Geldverschwendung. Was wollt ihr damit denn erreichen? Eine Spielwiederholung??
    Eine Sperre für den SR bekommt ihr so auf keinen Fall.

    Gruß aus dem Pott

  • Zitat

    Original von RiddlerGE
    zu 1. und 2.: das Verhalten des SR ist bestimmt nicht korrekt. Als SR würde ich mir wünschen, dass ihr genauso über die eigenen Spieler richten würdet, die ja gemeckert haben. Aber so etwas scheint in den Vereinen nicht diskutiert zu werden.
    Auf die SR darf schön eingeredet und geschimpft werden und wenn dann einer mit gleicher Münze heimzahlt, dann ist es auf einmal grob unsportlich. Ok .. eine Zwei-Minutenstrafe für den Schiedsrichter fordere ich jetzt auch ......

    Du hast es eigentlich schon selber beantwortet: Der SR hat die Möglichkeit, die Spieler direkt auf dem Spielfeld zu bestrafen, die Spieler hingegen können nichts, aber auch gar nichts, gegen einen SR unternehmen.

    Ich kann teilweise die Spieler verstehen, auch wenn ich als SR schon öfter mit dem Gedanken gespielt habe, Spieler für ihre Fehler genauso anzumotzen, Gelegenheiten hätte man genug.

  • RiddlerGE: Beleidigungen jeglicher Art oder von wem auch immer sind unsportlich. Und ich denke, das sollte gerade bei SR auch thematisiert werden dürfen. Spieler und Offizielle können direkt auf dem Spielfeld bestraft werden. Ich bin auch SR und denk mir auch manchmal auf dem Spielfeld so meinen Teil... aber wir (SR) sind in der Rolle, das Spiel zu leiten und da darf man auch von uns ein sportlichen Verhalten voraussetzen!

    Das Problem ist wohl, dass es immer mal wieder einige Sportsfreunde gibt, die meinen sie stünden über den Dingen. Ich denke auch, dass ihr - wie schon angesprochen - mit einem klärenden Gespräch mehr erreichen werdet als wenn ihr versucht über den Verband Druck auszuüben. Wünsche jedenfalls viel Glück dabei, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen!

  • Zitat

    Du hast es eigentlich schon selber beantwortet: Der SR hat die Möglichkeit, die Spieler direkt auf dem Spielfeld zu bestrafen, die Spieler hingegen können nichts, aber auch gar nichts, gegen einen SR unternehmen.


    Das ist so nicht richtig, klar hast du als Spieler oder Offizieller die Möglichkeit gegen sich nicht sportlich verhaltende SR vorzugehen, einfach einen Brief an den SRW, dies möglichst objektiv.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Theoitetos


    Das ist so nicht richtig, klar hast du als Spieler oder Offizieller die Möglichkeit gegen sich nicht sportlich verhaltende SR vorzugehen, einfach einen Brief an den SRW, dies möglichst objektiv.


    Das wurde früher einfacher geregelt ;)