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ZitatAlles anzeigenKarlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen
Ermittler dürfen heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Online-Durchsuchungen sind laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar - ein entsprechendes Gesetz in NRW wurde aber für nichtig erklärt.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.
Das dem Verfahren zugrunde liegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der Regelung ist die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich per Gesetz erlaubt.
Wegen der Regelung in Nordrhein-Westfalen beschwerten sich eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP). Nach ihrer Auffassung verletzt die heimliche Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober ließen die Karlsruher Richter Zweifel durchblicken.
In NRW darf der Verfassungsschutz laut Gesetz heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. In der Regelung sind zwar keine Details genannt. Denkbar ist aber laut Verfassungsgericht der einmalige Zugriff auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Mitverfolgung von Tastatureingaben oder Internettelefonaten.
Die Spitzen der Bundestagsfraktionen von Union und SPD wollen heute über ihr weiteres Vorgehen für die Einführung der Online-Durchsuchung entscheiden. Die Abgeordneten tagen in Bonn.
Vertreter von Union und SPD hatten vor dem Urteil die Erwartung einer Zustimmung des Verfassungsgerichts zu der Regelung in Nordrhein-Westfalen geäußert. "Ich erwarte kein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe zur Online-Durchsuchung, sondern ein Ja mit strengen Hinweisen an den Gesetzgeber", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er gehe davon aus, dass die Große Koalition auf Grundlage dieses Urteils zügig zu einer gesetzlichen Regelung komme: "Wenn die SPD mitzieht, sollte es gelingen, die neuen Anti-Terror-Befugnisse des Bundeskriminalamtes inklusive der Online-Durchsuchung noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden."
SPD-Innenexperte Sebastian Edathy sagte der Zeitung: "Ich wäre überrascht, wenn das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen für prinzipiell unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären würde." Bei einer entsprechenden Entscheidung der Karlsruher Richter werde sich die SPD "mit der Union relativ zügig - das heißt innerhalb der ersten Jahreshälfte - inhaltlich einigen können" Schneller gehe es kaum, weil neben den rechtlichen auch eine Reihe technischer Probleme von Online-Durchsuchungen noch ausgeräumt werden müssten.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche Regelung anstrebt, hält die Online-Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus.
Ich bin mal gespannt auf die Details, es schein aber so, als könne man grundsätzlich damit leben. Die Möglichkeit grundsätzliche Möglichkeit einzuräumen ist heutzutage unanbdingbar. Insgesamt wegen der hohen Hürden ist das jedenfalls ne ziemliche Ohrfeige für den Innenminister...
Für die Terrorbekämpfung ist das eh praktisch irrelevant, denn es wird wohl niemand von zuhause aus am Rechner nen terroristischen Anschlag planen.