• .... weil es so in den DF (Durchführungsbestimmungen) so steht?

    Ist von Verband zu Verband unterschiedlich.
    Hier im HVW (Württemberg) gibt es kein generelles Harzverbot. Allerdings müssen sich die Vereine an die Anweisungen des Sportstättenbetreibers (Gemeinde) halten. Wenn der sagt, Harz bzw. Haftmittel verboten, dann gilt das!

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Mahlzeit,

    in Schleswig-Holstein stehen im Spielplanheft die Hallen und dabei steht dann gleich ob:

    Wachsverbot
    Wasserlöslicher Wachs erlaubt
    Alles erlaubt

    Gruß
    Schmiddy

  • Zitat

    Original von Schmiddy
    Mahlzeit,

    in Schleswig-Holstein stehen im Spielplanheft die Hallen und dabei steht dann gleich ob:

    Wachsverbot
    Wasserlöslicher Wachs erlaubt
    Alles erlaubt

    Gruß
    Schmiddy

    Genau so ist es ind er BWOL...

  • Zitat

    Original von Schmiddy
    Mahlzeit,

    in Schleswig-Holstein stehen im Spielplanheft die Hallen und dabei steht dann gleich ob:

    Wachsverbot
    Wasserlöslicher Wachs erlaubt
    Alles erlaubt

    Gruß
    Schmiddy

    In NRW ist das nicht so oder ? Da herrscht ein generelles Harzverobt ode nicht ?

  • Zitat

    Original von Seth Gecko
    sonst wäre sinzheim auch schon vor jahren abgestiegen wenn man mal ehrlich ist, damit kommt doch niemand zurecht!!!!!!!!!!!!!!!!

    Na ja, die Sinzheimer sind damit genau so gestraft wie jede Mannschaft die dort spielt...es aber mit dem in den letzten Jahren oft knappen Klassenerhalt in Verbindung zu bringen, ist schon ein wenig überzogen.

    Es werden jedes Jahr wieder Gespräche mit der Gemeinde(Eigentümer/Betreiber der Halle) geführt, um diesen Blödsinn abzuschaffen...dieses Gesräche führt man kaum um so einen "Vorteil" abzuschaffen - oder?

    Das Sinzheim in den letzten manchmal mehr Glück als eigenes zu tun zum Klassenerhalt hatte, das scheint auch mir manchmal so...aber wir arbeiten dran dieses dauerhaft zu ändern, wenn auch zZ mit mäßigen Erfolg... ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Ustra (30. Januar 2008 um 14:59)

  • Zitat

    Original von Ellob
    Wobei ich gerne nach Sinzheim fahre, nur zurück fährt meistens ein anderer :saufen:

    Na da hast Du ja Glück das es nur ein Harz und kein Alkverbot in der Halle gibt :D :D :D

  • Zitat

    Original von Kara2213

    In NRW ist das nicht so oder ? Da herrscht ein generelles Harzverobt ode nicht ?

    Die Frage kann ich dir als Schleswig-Holsteiner schlecht beantworten.
    Hat euer Verband keine Homepage? Da müsste es doch ein Spielplanheft geben, in dem die Situation Wachs beschrieben ist.

    Schmiddy

  • Zitat

    Original von Schmiddy
    Hat euer Verband keine Homepage? Da müsste es doch ein Spielplanheft geben, in dem die Situation Wachs beschrieben ist.

    Schmiddy

    NRW teilt sich auf, hier die Links zu den DFs der einzelnen Verbände.

    Durchführungsbestimmungen HV Mittelrhein Nr. 2.3.1

    Durchführungsbestimmungen HV Westfalen Nr.7

    Durchführungsbestimmungen HV Niederrhein m)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Bei uns in Sachsen-Anhalt ist es von Sporthalle zu Sporthalle unterschiedlich. Darf man kein Harz benutzen, nimmt man Harzspray.

  • Hessen:
    Beim hessischen Handballverband herrscht ein generelles Harzverbot ab der Oberliga. (Paragraph 16 Durchführungsbestimmungen)

    Zur Begründung ein Ausschnitt aus einem Zeitungsbericht aus dem Sommer 2007:
    ...Rainer Kuhlmann, der Leiter des Sportamtes der Stadt Kassel, sah sein Amt des öfteren mit Klagen der Schulleiter konfrontiert. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler hatten sich beschwert, dass die Kleidung verschmutzte, Hautreizungen aufträten...

  • rewe: Heißt es nicht Klebemittelverbot??? Das würde ja die ganzen anderen "tollen" ausschließen.

    Gruß Jan

  • jhl: Du hast vollkommen Recht.

    Ganz korrekt heißt es laut Durchführungsbestimmungen:
    Für den vom HHV und seinen Bezirken geleiteten Spielverkehr wird die Benutzung von Klebemitteln aller Art untersagt. Der Heimverein ist für die Durchsetzung des in allen Hallen des HHV geltenden Klebemittelverbots verantwortlich. Verstöße gegen dieses Verbot sind durch die Schiedsrichter im Rahmen von Regel 4:9 zu unterbinden und im Spielbericht zu vermerken. Eine Bestrafung erfolgt durch den Klassenleiter im Rahmen der Rechtsordnung (§§ 25 (1) Ziffer 30 und 31 RO).

  • Zitat

    Original von Kaiser 2
    Bei uns in Sachsen-Anhalt ist es von Sporthalle zu Sporthalle unterschiedlich.


    Bei uns in Thüringen ist es ähnlich:

    Zitat

    Die Hallenordnung muss in der Sporthalle für jeden deutlich sichtbar aushängen. Diese Ordnung ist für alle Beteiligten verbindlich, insbesondere ist das Verbot von Haftmitteln sowie abreibbaren Sohlen zu beachten. Stellt der Heimverein Haftmittel zur Verfügung muss dieses kostenlos erfolgen und ausschließlich verwendet werden. Andernfalls gilt Haftmittelverbot. Eventuelle Rechts- und/oder Regressansprüche gehen zu Lasten des Verursachers (Verein).

    Mütter beschreiten manchmal Wege, die Engel befürchten zu gehen.