Strafe beim Wechsel ohne Ballbesitz in der Jugend

  • Bleibt lieber aus der Halle. Es gibt nichts nach 4:11 zu bestrafen, da sich (im Ausgangsfall) niemand unsportlich verhält - Du konstruierst Dir da nur einen "Fall" zurecht und wenn es nicht reicht, um andere zu verunsichern, wird noch einer drauf gesetzt!

  • Gegenfrage kennst du 4:11, blätter mal in deinem Regelheft um da findest du aufgelistet was laut 4:11 eine Bestrafung nach sich ziehen kann:
    - 3. Person (aber nie, wenn es sich um einen Arzt handelt!)
    - statt sich um Verletzten zu kümmern, Anweisungen an Spieler geben oder SR kritisieren

    Wo steht da was von einem Wechsel?

  • Theoitetos

    wenn du schon Regeln zitierst, dann mache es richtig.

    Hier der richtige Wortlaut:

    ..........
    Wer die Spielfläche nach Erlaubnis betritt, aber, anstatt den verletzten Spieler zu versorgen, Anweisungen an andere Spieler gibt, sich mit Gegnern oder Schiedsrichtern beschäftigt usw., ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.

    Ich habe mal das wichtigste aus dem Originalwortlaut rot markiert. Usw. ist nichts anderes als das Universal, was alles Regelt was nichts mit dem Verletzten zu tun hat. Bleibt der Spieler auf dem Spielfeld, dann hat das nichts mehr damit zu tun dem Veletzten zu helfen wofür er die gesonderte Erlaubnis zum Betreten erhielt und fällt damit unter USW.

    Und genau das kriegst du Regltechnisch nicht weg, wenn usw. nirgends genauer definiert ist. Ich habe diesbezüglich bisher nichts gefunden.

    Ich finde es auch Schwachsinn, aber so steht es nunmal da.

  • sunny-1: Wenn du die Regel schon anwenden willst, dann lies sie doch auch einmal genau (ich zitiere mal dein eigenes Regelzitat):

    Wer die Spielfläche nach Erlaubnis betritt, aber, anstatt den verletzten Spieler zu versorgen, Anweisungen an andere Spieler gibt, sich mit Gegnern oder Schiedsrichtern beschäftigt usw., ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.

    Wenn der Spieler nun aber die Spielfläche betritt und dem verletzten Spieler hilft, ist diese Regel dadurch nicht mehr anwendbar, denn es heißt ganz deutlich "anstatt" und nicht "außerdem".

    Außerdem hast du auch noch nicht erklärt, was zum Beispiel mit dem Trainer/Spieler passiert, der auf das Spielfeld kommt und sich dann die Schuhe zubindet. Das müsste doch dann auch unter die Kategorie "usw." fallen?

  • @ sunny-1 Habe ich irgendetwas als Zitat gekennzeichnet? Nein. Also verdreh oder interpretiere nach den Regeln nun nicht auch noch meine Aussagen irgendetwas hinein!

    So und nun um zum Ende hier endlich mal zu kommen.
    Es gilt doch immernoch das nicht mehr als 7 Spieler auf dem Feld sein dürfen, wovon einer als TW gekennzeichnet sein muss (4:1).
    Wenn also der verletzte das Spielfeld verlässt und der ihm vorher helfende gleich drauf bleibt, dann ist die Anzahl richtig und ich kann als SR anpfeifen.
    Du sollst doch als SR die Regeln nicht zitieren, sondern anwenden.
    Achja und Handball ist eine praktische Betätigung, keine Theorie. Wir spielen ja schleißlich nicht Schatten- oder Gedankenhandball.

  • Zitat

    Original von sunny-1

    Hallo Dany,

    beantworte doch bitte einfach mal nur diese Frage

    Ja er kommt von der Bank, ansonsten ist er laut 4:11 keine teilnahmeberechtigte Person wenn er von einer anderen Stell kommen würde.

  • Zitat

    Original von Lasse
    sunny-1: Wenn du die Regel schon anwenden willst, dann lies sie doch auch einmal genau (ich zitiere mal dein eigenes Regelzitat):

    Wer die Spielfläche nach Erlaubnis betritt, aber, anstatt den verletzten Spieler zu versorgen, Anweisungen an andere Spieler gibt, sich mit Gegnern oder Schiedsrichtern beschäftigt usw., ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.

    Wenn der Spieler nun aber die Spielfläche betritt und dem verletzten Spieler hilft, ist diese Regel dadurch nicht mehr anwendbar, denn es heißt ganz deutlich "anstatt" und nicht "außerdem".

    Außerdem hast du auch noch nicht erklärt, was zum Beispiel mit dem Trainer/Spieler passiert, der auf das Spielfeld kommt und sich dann die Schuhe zubindet. Das müsste doch dann auch unter die Kategorie "usw." fallen?

    Das würde ja aber auch bedeuten, dass ein Trainer der sich zuerst um seinen verletzten Spieler kümmert und dann anschließend noch Anweisungen etc. gibt, auch nicht bestraft werden würde.

  • Zitat

    Original von Trapp

    Das würde ja aber auch bedeuten, dass ein Trainer der sich zuerst um seinen verletzten Spieler kümmert und dann anschließend noch Anweisungen etc. gibt, auch nicht bestraft werden würde.

    Nein würde ich auch nicht machen, solang er net speziell zu ihm hinläuft. Es kommt oft vor das der Trainer beim runterlaufen noch Anweisungen gibt.

  • Zitat

    Original von Lasse

    Wer die Spielfläche nach Erlaubnis betritt, aber, anstatt den verletzten Spieler zu versorgen, Anweisungen an andere Spieler gibt, sich mit Gegnern oder Schiedsrichtern beschäftigt usw., ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.

    Wenn der Spieler nun aber die Spielfläche betritt und dem verletzten Spieler hilft, ist diese Regel dadurch nicht mehr anwendbar, denn es heißt ganz deutlich "anstatt" und nicht "außerdem".

    Mal schauen ob ich es deutlicher hinbekomme.

    Die Frage ist doch eigentlch nur, wann das Helfen aufhört. Und für mich erst dann, wenn der verletzte Spieler vom Feld ist. Wäre er nicht so schwer angeschlagen das er weiterspielen könnte, hätten wir die Diskusion hier nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von sunny-1 (15. Februar 2008 um 10:08)

  • Es gibt auch noch sowas wie den Sportsgeist....

    Regeln sind ja eine nette Sache und sollten auch bevolgt werden, doch überallem steht imho immernoch der Sportsgeist. den haben die schieries sogar bei der WM erkennen lassen als Bittner zu Fritz ging als dieser verletzt war...

    also nicht immer stellt die sklavische bevolgung der Regeln den besten weg da...

    in diesem Sinne

    Hörtie