ZitatOriginal von Schwaniwolli
Normaler Weise in den Durchführungsbestimmungen für die SR des jeweiligen Verbands.
zB hier Nr. 22
ZitatOriginal von Schwaniwolli
Normaler Weise in den Durchführungsbestimmungen für die SR des jeweiligen Verbands.
zB hier Nr. 22
Zitat
Ich zitiere den Punkt mal, damit nicht jeder im PDF nachlesen muss:
Zitat22. Die Erteilung der Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist, wer beim Anpfiff anwesend und in das Spielprotokoll eingetragen ist. Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Offizielle müssen von Sekretär/Zeitnehmer die Teilnahmeberechtigung erhalten. Der MVA meldet solche Spieler/Offizielle beim Sekretär an. Der
Sekretär muss nunmehr umgehend alle Eintragungen im Spielprotokoll vornehmen. Hierzu legt der MVA bei Spielern den Spielausweis vor und gibt die Trikotnummer bekannt. Sollte kein Spielausweis vorliegen, bestätigt der Spieler seine Spielberechtigung durch Unterschrift nach
dem gleichen Verfahren, wie es für solche Fälle vor dem Spiel vorgeschrieben ist. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Teilnahmeberechtigung erteilt werden.
Hierzu fallen mir zwei Sachen ein:
1. Wenn der Sekretär die Eintragung vornehmen soll, widerspricht das den in einigen Verbänden üblichen Anweisungen, dass nur die SR bestimmte Bereiche des Spielforumlars ausfüllen dürfen. In dem Fall des HVW scheint Punkt 3 der Richtlinien das allerdings anders zu regeln.
2. Wenn der MV vor dem Spiel alle Pässe den SR gibt (wie es meiner Erfahrung nach mindestens 90% aller MVs machen), kann der nachzutragende Spieler dann darauf bestehen, dass der SR das Spiel unterbricht, um den Pass vorzulegen?
ad 1) Der gleiche Passus ist auch in den Z/S Anweisungen des DHB (Link siehe oben) enthalten und zumindest die Badener sind sich da mal einig mit den Schwaben und handhaben es genauso
ad 2) garantiert nicht - ich bin ja manchmal schon gutmütig und trabe in die Kabine zurück, wenn ein Spieler noch unmittelbar vor Spielbeginn nachgetragen wird und der Pass in der Mappe ist. Aber während des Spiels mache ich das sicher nicht - da hat der Spieler vorher zu unterschreiben und der Eintrag darf wie gesagt gerne der Sekretär ohne Spielunterbrechung selber durchführen.
Die MVs sollten auch immer vor Spielbeginn gefragt werden, falls noch Platz auf dem Bogen ist, ob noch jemand nachgetragen wird und wo sich dessen Pass befindet (hilft aber auch nicht immer
)
Eine Frage des SR vor dem Spiel genügt.
Ich frage grundsätzlich, wenn ich das Spielberichtsformular entgegen nehme, beide Mannschaften, ob sie noch jemanden nachtragen wollen und ob sie die Pässe. Kommt dann ein NEIN wir tragen niemanden nach und sie wollen es dann doch tun, dann sollen sie die Strafe ruhig zahlen ....
Das ist ja soweit klar, dass das jetzt nunmal falsch lief.
Die Frage ist, reicht es einen Pass nach Spielende aber vor dem Unterschreiben vorzulegen?
Habe auch nach dem Spiel nicht mehr dafür unterschrieben, dass mein Pass gefehlt hat....