• Moin moin,

    hab schon die suchfunktion benutzt, aber zu meinem konkreten Fall nichts gefunden. Hab auch in den Satzungen und Ordnungen des DHB's nachgeschaut, bin aber ebenfalls nicht so recht schlau draus geworden. Evtl zu dumm, man weiss es nicht ;)

    Bin momentan in der Oberliga als Vertragsspieler aktiv, schaffe es aber aus beruflichen gründen nicht mehr regelmäßig zum training und habe mich dazu entschieden den verein zu wechseln.

    Ich würde dann in einem neuen verein spielen wollen, der 2 klassen tiefer spielt.

    gesetz dem fall, der vertrag wird in beidseitigem einvernehmen aufgelöst, wie sieht es mit einer Sperre aus?

    Dadurch, dass ich vertragsspieler bin, ist doch einiges anders oder?

    Gruß

  • Hallo,

    also ich glaube, dass liegt an deinem Verein. Der entscheidet ob sie dir eine Sperre verhängen oder nicht. Aber da du ja nicht zu einem direkten Konkurennten wechselst, wüsste ich nicht warum sie das machen sollten. Sicher bin ich mir aber nicht....

    LG
    Smily

  • @h.p.: Willkommen in der HE!

    Dein jetziger Verein hat keinen Einfluss auf die zweimonatige Wartefrist (es sei denn, sie melden alle Herrenmannschaften ab). Ab dem Zeitpunkt Deiner schriftlichen Abmeldung als Handballer fällt die Wartefrist an. Ohne die SpO zur Hand zu haben meine ich, dass es andersherum (ohne Vertrag -> dann Vertragsspieler) ohne Pause geht.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Wartefrist. Das heisst letztendlich, dass ich keine sperre bekomme, sondern mich nur "abmelden" muss und darauf warten muss, dass alles beim verband eingereicht und geregelt wird, damit ich zu dem neuen verein kann?

    Das heisst ganz klar, keine zwei monate sperre? oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

  • Es heißt lediglich "Wartefrist", weil Du nicht im eigentlichen Sinne gesperrt bist. Bei einer Sperre bist Du überhaupt nicht spielberechtigt, während der Wartefrist dürftest Du an Freundschaftsspielen teilnehmen. Wenn Du so willst, bist Du für Punktspiele zwei Monate "gesperrt". Da führt wohl kein Weg dran vorbei.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Wirf einen Blick in die Spielordnung. Ich habe das mit den Vertragsspielern gerade nicht auf dem Schirm. Wenn es runter bis zur Oberliga Vertragsspieler gibt, dann entfällt die Wartefrist in Deinem Beispiel. Alles andere wäre verfassungswidrig (Berufsfreiheit).

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

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  • so wie es aussieht ist eine sperre tatsächlich umungänglich, selbst wenn ich einen vertrag in der neuen mannschaft bekommen würde.

    verstehen kann ich es nicht, denn letztendlich kommt es nur beruflich bedingt zu der situation. naja kann man nichts machen....

  • ich erlaube mir mal ein wenig zusammen zu fassen:

    Wartefrist bedeutet: 2 Monate keine Teilnahme an Punktspielen, Pokalspielen, Qualifikationsspielen. Teilnahme an Trainings- und Freundschaftsspielen.

    Grundsätzlich gilt:
    Wechselt ein Spieler in eine Spielklasse unterhalb der 4. Liga gilt im Erwachsenenbereich grundsätzlich: 2 Monate Wartefrist

    Wechselt ein Spieler in einer Spielklasse 4. Liga oder höher und wird dort zum Vertragsspieler entfällt dort die Wartefrist, wenn der Wechsel vor dem 16.02. in der laufenden Saison beim Verband vorliegt.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)