Gibt es eine Begrenzung bei der Vertragslaufzeit

  • Hi

    ich habe keine Ahnugn in welches Forum diese Frage am besten passt, deswegen habe ich die mal hier herein gestellt

    Gibt es eine Begrenzung bei der Vertragslaufzeit oder kann ein Spieler theoretisch auch einen Vertrag über 10 Jahre abschließen?

    gruß

    usefil

  • Klar kann ein Spieler einen 10-Jahresvertrag unterschreiben. Laszlo Nagy hat 2005 bis zum Jahr 2013 unterschrieben. Andere Spieler in Spanien mit solch langen Laufzeiten gibt es dort auch noch. Man geht halt als Verein das hohe Risiko, dass man ihn bis dahin auch bezahlen muss, selbst wenn er Sportinvalide wird.

    Arpad Sterbik hat seit 2006 noch Vertrag bis 2014 bei Ciudad Real und Chema Rodriguez hat dort dieses Jahr bis 2013 unterschrieben.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Steinar (7. November 2007 um 10:25)

  • Bei Sportinvalidität ´läuft der Vertrag weiter? Kann ich mir nicht vorstellen, da die geforderte Gegenleistung ja nicht mehr erbracht werden kann.
    Auf jeden Fall riskiert man von Vereinsseite Leistungsschwankungen, fehlende Motivation, etc. Dagegen sieht der Spieler bei einem gesteigerten, eigenen Marktwert alt aus.

  • Gleichzeitig kann man aber auch als Verein später eine hohe Ablösesumme verlangen. Das ist alles aushandelbar. Bei so langen Verträgen kann ich mir auch ein niedrigeres Grundgehalt und höhere Einsatzprämien vorstellen. Wer weiß das schon. Es gibt halt nur wenige Vereine, die sich solch ein Risiko leisten und das auch nur bei absoluten Ausnahmespielern. Ein Balic wird bei aller Genialität wohl niemals solch einen Vertrag erhalten. In Deutschland wird es auch noch Ewigkeiten dauern. Kiel hätte es bei Karabatic versuchen können (hat man vielleicht sogar), aber sonst fällt mir keiner ein, der solch einen Rentenvertrag bekommen könnte.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    • Offizieller Beitrag

    Obwohl meteo Beispiele nach spanischem Recht nennt, hat er recht.

    Im deutschen Arbeitsrecht gilt zunächst einmal der Grundsatz des unbefristeten Arbeisverhältnisses. Davon gibt es verschiedene, meist gesetzlich nornierte Ausnahmen. Eine Ausnahme ist die Befristung von Verträgen für Profisportler. Wenn also theoretisch mit einem Sportler ein 20-Jahres-Vertrag geschlossen wird, spricht juristisch nichts dagegen, weil ja so dem Grundsatz näher gekommen wird.

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Die Berufsgenossenschaft übernimmt ab der siebten Woche das Gehalt, wenn es eine Sportverletzung ist.


    Hi,
    weisst Du da genaues? Ich zitiere mal ein altes Posting von Huhn im TBV-Forum (
    http://forum.tbv-lemgo.de/viewtopic.php?…schaft&start=90)

    Zitat


    Hatte ich bis vor kurzem auch gedacht - es ist allerdings wohl etwas anders ( hat mir ein Arbeitskollege erklärt, der früher mal Regionalliga-Fußballer war und nun in Verbandsarbeit involviert ist):

    Beim Regionalliga-Fußball beispielsweise zahlt die Berufsgenossenschaft, über die die Spieler mit entsprechenden Verträgen versichert sind ( ich bin jedoch kein Versicherungskaufmann, mag sein, daß ich mich jetzt nicht 100%ig korrekt ausdrücke ), den durch eine Verletzung entstandenen Schaden des Spielers ( sprich: Gehaltsausfall ) nur bis zu einer gewissen Obergrenze.

    Diese Grenze ist im Verhältnis zu den gezahlten Gagen wohl relativ niedrig bemessen, da die Spieler mehr verdienen ( z. B. im Zeitraum eines Jahres ). So soll z. B. jedem Regionalliga-Verein durch eine langwierige Verletzung eines nicht gerade günstigen Spielers echter wirtschaftlicher Schaden entstehen, da der Spieler ja so gesehen keine "Gegenleistung" erbringen kann.

    Mutmaßlich - so meint zumindest mein Kollege, der seine Karriere seinerzeit wegen einer Verletzung bzw. Erkrankung vorzeitig beenden mußte - ist es beim Handball eine ähnliche Situatuion.

    Ceterum censeo GEZ esse delendam!