ZitatOriginal von Betti
In den Semesterferien ist mir ein anstehender Streik gottseidank egal
Glückwunsch
Ich würde davon träumen wenn ich in den "Ferien" nicht an die Uni müsste.. ![]()
ZitatOriginal von Betti
In den Semesterferien ist mir ein anstehender Streik gottseidank egal
Glückwunsch
Ich würde davon träumen wenn ich in den "Ferien" nicht an die Uni müsste.. ![]()
Ich habe eben noch in den Nachrichten gesehen, dass selbst die Bahnfahrer mit Sparpreis auch auf andere Züge (auch teurere) umsteigen dürfen, kommt es zu Streikfällen.
Sehr beruhigend, ich habe auch den Sparpreis.
Beruhigend wird das ganze erst, wenn die teuren Züge denn auch fahren
In NRW muss man ja eher damit rechnen, dass man anstelle des ICE oder IC mit einem RE durch die Gegend fahren darf ![]()
ZitatOriginal von agusta
Ich habe eben noch in den Nachrichten gesehen, dass selbst die Bahnfahrer mit Sparpreis auch auf andere Züge (auch teurere) umsteigen dürfen, kommt es zu Streikfällen.Sehr beruhigend, ich habe auch den Sparpreis.
Danke für den Hinweis ![]()
ZitatOriginal von Mini
Klar beim Sparpreis ist man normalerweise an die Züge (IC und ICE, Regionalverkehr ja nicht) gebunden, was sich doch darauf bezieht, dass du dir nicht aussuchen kannst, ob du nun um elf oder um eins fährst, aber wenn die Bahn da nen Fehler machst, müsstest du doch nen anderen Zug nehmen dürfen, jedenfalls wird das bei Verspätungen so gehandhabt und ich denke mal, dass es dann bei Zugausfällen egal aus welchem Grund nicht anders sein wird.
Soll ja Leute geben, die hatten auch so einen Sparpreis und waren zu spät am Bahnhof ![]()
Hab mich gewundert, dass dies Thema noch nicht onboard ist..
Also eröffne ich mal. ![]()
Habe selbst eine spezielle Frage: Wenn ich mich recht erinnere garantiert das Grundgesetz zum 1. die Organisationsfreiheit... und zum 2. auch das Streikrecht.
Mich würde wirklich interessieren, wie das zuständig gemachte (!!) Arbeitsgericht begründet, dass es Einschränkungen am Streikrecht macht und die Begründung, mit dem diese Einschränkung in dieser Weise gemacht wurde !
Zur Erläuterung meiner Zweifel an der Legitimität dieser Entscheidung:
Die Einschränkung des Streikrechts ist m.E. ein erheblicher Eingriff in ein durch die Verfassung garantiertes Recht, für den verdammt gute Gründe aus übergeordneten Rechten abgeleitet und gewichtet werden müssen.
Wieso diese Gründe für die hundertausende betroffenen Arbeitnehmer im Nahverkehr nicht gelten, sondern nur für die Tausende, die auf langen Strecken unterwegs sind (also zumeist Besserverdienende) muss mir dann noch gesondert erklärt werden.
Klick. Hier gibts das Thema schon.
ZitatWieso diese Gründe für die hundertausende betroffenen Arbeitnehmer im Nahverkehr nicht gelten, sondern nur für die Tausende, die auf langen Strecken unterwegs sind (also zumeist Besserverdienende) muss mir dann noch gesondert erklärt werden.
Das liegt daran, daß die Besserverdienenden sich die Gerichte gekauft haben. Übrigens fuhren im Nahverkehr zumindest in Hessen einige Regio-Züge. Aber nur mit den Vorständen in der 1. Klasse, während die Arbeitnehmer in der 2. Klasse am Bahnsteig stehen blieben.
1. Das Thema gibt es bereits hier: Streik der Deutschen Bahn
2. Das Arbeitsgericht Chemnitz wurde nicht zuständig gemacht - es IST zuständig. Nach dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ist jedes Gericht zuständig, in dessen Bezirk die unerlaubte Handlung begangen wird - und da der Streik nach Ansicht der Deutschen Bahn eine unerlaubte Handlung ist - BINGO! Das Arbeitsgericht Chemnitz ist zuständig ... genauso wie übrigens auch das Arbeitsgericht Hannover oder München oder Stuttgart oder Hamburg oder oder oder.
Immer diese Polemik ...
3. Wenn du wissen möchtest, wie das Arbeitsgericht Chemnitz seine Entscheidung begründet, dann liegt es nahe, auf der Webseite des Arbeitsgerichts Chemnitz zu suchen ... hier: http://www.justiz.sachsen.de/lag/768.htm würdest du z.B. folgendes finden:
Zitat
Die Kammer begründet diese Entscheidung damit, dass von einer groben und offensichtlichen Rechtswidrigkeit der von der GDL geplanten Streikmaßnahmen nicht ausgegangen werden könne. Deshalb sei dem durch Artikel 9 des Grundgesetzes garantierten Streikrecht zu entsprechen.
Da zugleich aber dem auch im Arbeitskampfrecht geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden müsse, würden Streiks der GDL in den Betrieben untersagt, in welchen sie einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge hätten.
4. Was das wieder mit Besserverdienenden zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht - nach meiner Erfahrung sind im Fernverkehr auch ausreichend Leute unterwegs, die nicht zu den Besserverdienenden gehören ...
Kein bischen PolemiK. Aber es mag doch gestattet sein, sich zu überlegen, warum die Klage denn ausgerechnet in Chemnitz eingereicht wurde, oder ?
Und aus meiner Lebenserfahrung weiß ich, dass Drahtzieher, Stahlwerker, Bergleute, Buchbinder, Drucker, Zerspaner, Dachdecker, Kassierer, Lagerarbeiter usw. nur in alleräußersten Ausnahmefällen mit dem ICE zur Maloche fahren....ährlich !
Könntest Du Dir eventuell vorstellen, dass der eine oder andere den entsprechenden Passus im Arbeitsrecht als problematisch ( ein Streik solll nun mal Schaden anrichten..) mindestens aber für sehr interpretationsfähig ansieht. Ist es vorstellbar, dass eventuell ein Gericht anderenortes zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können ???
Gottfried: Tut mir leid, hatte in der SuFu nur Lokomotivführer und Lokomotivführerstreik eingegeben. Auf Streik der Bahn
wär ich nie gekommen..
Wie Teddy erläutert hat, kann die Bahn ihre Klage überall einreichen und sie hat sich für Chemnitz entschieden. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann haben sie beim letzten Streik ihre Klage bei mehreren Gerichten eingereicht und Chemnitz war am ehesten auf Seiten der Bahn, daher wieder dort.
Ich hab die beiden Threads mal zusammengefügt ...
ZitatOriginal von tausendfeuer
Kein bischen PolemiK.
Entschuldigung - aber DOCH Polemik. Deine mit einem Ausrufezeichen pointierte Aussage des zuständig gemachten ArbG Chemnitz und dein verweis auf die Besserverdienenden ist billige Polemik.
ZitatAlles anzeigenOriginal von tausendfeuer
Aber es mag doch gestattet sein, sich zu überlegen, warum die Klage denn ausgerechnet in Chemnitz eingereicht wurde, oder ?
Klar ist das gerechtfertigt, diese Frage zu stellen - aber dafür muss man der Bahn nicht unterstellen, sie habe das ArbG Chemnitz zuständig gemacht - es IST schlicht und ergreifend zuständig - neben vielen anderen Arbeitsgerichten.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass auch relativ wenige Besserverdienende mit dem ICE zur Maloche fahren - die meisten versuchen nämlich schon, ihre Arbeitsstelle so zu wählen, dass sie nicht die ICE/IC-Langstrecke fahren müssen.
Und ich denke, es fahren erheblich mehr Besserverdienende mit dem Nahverkehr zur Arbeit als mit dem ICE/IC - so dass auch der Regionalstreik ausreichend Besserverdienende getroffen hat.
Klar kann ich mir das vorstellen. Ich bin nun kein Arbeitsrechtler und kenne die Probleme der Verhältnismäßigkeit im Arbeits-/ Streikrecht nicht, aber ich habe mit dem Streikverbot ebenfalls gewisse Probleme - eben WEIL ein Streik, der nicht wehtut, sinnlos ist. Und bei den Metallern oder so kann ich mich nicht daran erinnern, dass mal ein Streik gerichtlich verboten wurde[quote]Original von tausendfeuer
Ist es vorstellbar, dass eventuell ein Gericht anderenortes zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können ???
Klar ist das vorstellbar - ich halte das sogar für sehr wahrscheinlich.
Aber das ist hier ein ähnliches Problem wie mit "Internet-Abmahnungen" - auch da kann man sich seinen Gerichtsstand ziemlich frei in Deutschland aussuchen - und aus bestimmten Gründen (eine durchaus fragwürdige Rechtsprechung nämlich) gibt es ziemlich viele Prozesse, die in Hamburg laufen.
Als ich schrieb: "zuständig gemacht wurde", meinte ich durchaus, dass hier von der Bahn das Gericht ausgesucht wurde, von dem man der Meinung war, dass es ein genehmes Urteil fällen würde. Ich weiß, dass Zuständigkeiten von Gerichten nicht beliebig sind. Meine Hoffnung war, präzisere Hinweise auf zur Verfügung stehenden Auswahlkriterien zu erhalten.
Was die Fern-und Nahverkehrproblematik angeht, so stehe ich zu meinen Aussagen. Ich hoffe, dass folgende Erklärung hilft, meine zugegebenerweise zugespitzten Texte richtig einzuordnen: bei alller meiner Skepsis nicht nur gegenüber der Juristerei unterstelle ich dieser keinesfalls Klassenjustiz.
Nur isses manchmal einfach verdammt schwer über den Tellerrand des eigenen Weltbildes rauszugucken.
Ansonsten sind wir uns weitgehend einig....ach so, die Metaller hatten mal gerichtliche Auseinandersetzung wegen Aussperrung bei Schwerpunkstreiks.... wenn ich mich recht erinnere war das Ergebnis auch nicht unbedingt gewerkschaftsfreundlich...
herzlichen Gruß
Tausendfeuer