• Mal sehen, was man noch alles dem Normalo anhängen will, der nicht hinter jeder Ecke in Scheubelmanier Terroristen und Ganoven vermutet.

    Zitat

    Riskante Schnäppchenjagd

    eBay: Wann wird aus einem unbescholtenen Schnäppchenjäger ein krimineller Hehler?

    von Alfred Krüger

    Im Juni dieses Jahres wurde ein eBay-Kunde wegen Hehlerei verurteilt. Er hatte ein gestohlenes Navigationsgerät deutlich unter Wert ersteigert. Am Freitag entscheidet das zuständige Berufungsgericht, ob das viel gescholtene Urteil rechtens ist.

    3 - 2 - 1 - meins: Als der Softwareingenieur aus dem Raum Pforzheim im Juni 2005 beim Internetauktionshaus eBay den Zuschlag für ein nagelneues VW-Navigationssystem erhielt, war seine Freude groß. Er hatte soeben ein tolles Schnäppchen gemacht. Bei einem Gebot von 671 Euro hatte er den Zuschlag für ein teures Navigationsgerät bekommen. Im regulären Handel hätte der 47-Jährige dafür mehr als das Dreifache auf die Ladentheke blättern müssen. [URL=http://www.heute.de/ZDFheute/inhal…7012058,00.html][...weiterlesen][/URL]

  • Witzig, wenn solche Dinge "Im Namen des deutschen Volkes ergehen".
    Ich verstehe, daß eine Richterin unabhängig sein soll. Aber nicht so sträflich weltfremd, daß es in Richtung Willkür geht.

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein

    Das Urteil kann keinen Bestand haben.

    Aber wieso kommt so ein Urteil erstinstanzlich überhaupt zustande?

    Dass derjenige das Diebesgut zurückgeben muss und finanziell in die Röhre gut ... okay. Aber dass er dann noch der Hehlerei bezichtigt wird ist ein Witz.

    • Offizieller Beitrag

    Gut, es ist immer schwer, einen Fall zu beurteilen, dessen Einzelheiten man nicht kennt.

    Aber aufgrund der Veröffentlichung muss man wohl davon ausgehen, dass die Richterin völlig weltfremd oder in Sachen Internet-Aukionen völlig unbedarft ist. Sonst ist die Argumentation mit dem Einstiegspreis von 1 Euro nicht zu erklären.

    Wahrscheinlich war sie vorher Familienrichterin und wurde versetzt...

    Deshalb gibt es glücklicherweise die Berufungsinstanz, auch wenn einige Damen und Herren der großen Koalition ernsthaft darüber nachdenken, diese abzuschaffen oder weitestgehend zu beschneiden.

    • Offizieller Beitrag

    Das Amtsgericht ist dabei übrigens nicht alleine ... die Kollegen von der StA Bückeburg hatten auch mal so eben 280 Ermittlungsverfahren gegen eBay-Käufer eingeleitet ... siehe: http://www.telespiegel.de/news/07/0803.html

    Dabei ist allerdings bisher nicht klar, ob daraus tatsächlich Anklagen werden - ich gehe erstmal eher nicht davon aus.


    Im Übrigen haben wir mit Kollegen auch darüber diskutiert. Ich finde den Vorwurf der Hehlerei auch bei dem Käufer jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn die Auktion via "Sofortkaufen" beendet werden kann/ wird und dann der Preis erheblich (Faktor 3x/4x) unter dem Ladenpreis liegt.
    Während nämlich bei einer "echten eBay-Autktion" der Endpreis schließlich über die Gebote ergibt und nicht kalkulierbar ist, trifft das auf die Sofortkaufen-Angebote nicht zu. Da muss man sich als Käufer dann sehr wohl eine exorbitante Diskrepanz vorhalten lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei sofortkaufen stimme ich Dir zu, wenn ich hier im Ramschladen um die Ecke einen brandneuen Markenartikel erheblich unter Listenpreis bekomme, dann muss ich ja auch skeptisch sein.

    Aber mal eine andere, viel interessantere Frage: wenn man schon der verqueren Logik der Frau Richterin folgt, wie weit würde sich dann ebay strafbar machen, da sie letztlich die Hehlerei fördern? Wir kennen die Diskussion von Internetforen, dort muss der Betreiber ja auch de facto alle Postings live überprüfen und kann sich nicht über die Maße rausreden. Dann könnte man hier auch mal ebay dazu bringen grundsätzlich etwas gegen solche Anbieter zu unternehmen.

  • Nuja, will ich mal nicht die völlig unbedarfte Richterin allein im Regen stehen lassen - Staatsanwaltschaft und (wahrscheinlich) Rechtsanwalt haben da auch versagt (immer vorausgesetzt, die Sachverhaltsdarstellung ist korrekt, das wird aber die nächsten Tage bestimmt noch durch Inet gehen - Teddys 'Sofortkaufargument' find ich schon plausibel - aber reicht das für eine Verurteilung? Der 'Ladenpreis' spielt bei der Preisbildung von Ebay-Auktionen halt niicht immer eine dominierende Rolle - und mit der Informationskompetenz der User ist es auch nicht weit her - man stelle sich mal vor, die Richterin würde sich bei Ebay aufhalten :lol: ).

    Tja, ist zu hoffen, das der Verurteilte die finanziellen Mittel hat, das (kleine) Risiko für die nächste Runde auf sich zu nehmen.

    Edit:
    Aber wie gesagt: bisher hab ich auch nur die Darstellung von heute.de gefunden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl (27. September 2007 um 23:06)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Karl
    Tja, ist zu hoffen, das der Verurteilte die finanziellen Mittel hat, das (kleine) Risiko für die nächste Runde auf sich zu nehmen.

    Lies mal den Artikel - der Verurteilte hat die Mittel, sonst gäbe es morgen kein Urteil in der Berufungsverhandlung ;)

  • Nuja, ob er die Mittel wirklich hat - das wird sich erst im Falle einer 'Niederlage'
    (wer weiß?) herausstellen. ;)

    Edit: aber Danke für den Hinweis, daß das Urteil nicht tagesaktuell ist - hier
    der Link zu diesem.

    Edit 2: hab so ein bißchen den Verdacht, daß der Angeklagte (im Gefühl des sicheren, endgültigen 'Sieges') ein bißchen auf 'Show' gemacht hat.

    Nuja, Navigationssystem, Polen, ein evtl. selbstbewußter (bzw. 'provozierend ehrlicher') Angeklagter - da kommt schon einiges zur Erklärung des Urteils zusammen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Karl (27. September 2007 um 23:17)

  • Vor allem der folgende Satz trägt auch zur Erklärung des Urteils bei: "Nach der eigenen Einlassung des Angeklagten hat er sich auch aufgrund des Hinweises im Angebot "toplegales Gerät" zumindest die Frage nach der rechtmäßigen Herkunft der Ware gestellt." Ist schon etwas ungewöhnlich, dass so etwas dabei steht, oder was meinen die Ebay-Experten?

    "Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun." (Orson Welles)

  • Das betrifft die Frage, warum das Gerät einen so geringen Preis erzielt hat?.(okay - Artikelstandort Polen ist ein Argument, aber wahrscheinlich nicht hinreichend).

    Ein Screenshot des Angebots wäre interessant (und eigentlich auch erforderlich, um die ganze Sache beurteilen zu können)

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (27. September 2007 um 23:44)

  • Das kommt von der " Geiz ist geil-Mentalität" in Deutschland. Als Softwareingenigenier hätte er sich ein solches Gerät auch im Fachhandel leisten können.

    Mit jedem wag ichs, dem ich kann ins Auge fassen.

    Einmal editiert, zuletzt von michel b. (28. September 2007 um 09:06)

    • Offizieller Beitrag

    Teddy hat recht. Bei "Sofort-Kauf" ist das was anderes. Hier ging es aber um die klassische Versteigerung mit dem Startpreis von 1 Euro. Wenn man sich künftig bei jedem Schnäppchen nen Kopp wegen möglicher Hehlerei machen muss, dann gute Nacht.

    Strafrechtlich ist wesentlich, dem Angeklagten den Vorsatz nachzuweisen. Die Argumentation des Gerichts im Urteil überzeugt hier jedenfalls nicht. Das Abstellen auf den Startpreis von 1 Euro ist zudem völlig abwegig.

    Auf Staatsanwaltschaften als "Filterinstanz", die die Gerichte vor unnützen Prozessen schützen soll, gebe ich eh nichts mehr, seidem kürzlich eine Staatsanwältin in einem Prozess wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht" allen Ernstes meinte, der Angeklagte (völlig pleite) sei leistungsfähig im Sinne des Gesetzes gewesen, weil er als Prokurist der GmbH seiner jetzigen Ehefrau Zugriff auf das Geschäftskonto (!) gehabt habe. Er hätte also nach ihrer Sicht zumutbarerweise eine Veruntreuung begehen müssen, um nicht angeklagt zu werden! Gut, das Gericht hat dann kurz und laut gelacht, die Akte zugemacht und freigesprochen (auf Kosten des Staats), aber mich wundert seitdem nichts mehr...

  • Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Auf Staatsanwaltschaften als "Filterinstanz", die die Gerichte vor unnützen Prozessen schützen soll, gebe ich eh nichts mehr, seidem kürzlich eine Staatsanwältin in einem Prozess wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht" allen Ernstes meinte, der Angeklagte (völlig pleite) sei leistungsfähig im Sinne des Gesetzes gewesen, weil er als Prokurist der GmbH seiner jetzigen Ehefrau Zugriff auf das Geschäftskonto (!) gehabt habe. Er hätte also nach ihrer Sicht zumutbarerweise eine Veruntreuung begehen müssen, um nicht angeklagt zu werden! Gut, das Gericht hat dann kurz und laut gelacht, die Akte zugemacht und freigesprochen (auf Kosten des Staats), aber mich wundert seitdem nichts mehr...

    ... Unfaßbar. Aber wieso sollte die Justiz nicht auch Probleme mit der Suche nach fähigen Personal haben? Daß so der eine oder andere vollkommen willkürlich verfolgt und belangt wird, zählt wohl als "friendly fire" und nicht als Amtspflichtverletzung, oder? Ist Dummheit im Amt nicht auch strafbar?