Hamburg - Kronau/Östringen

  • Zitat

    Original von wintermuteDas war schon klar. Aber warum musste es Groetzki sein? Jeder andere hätte sich 3 Sekunden vor Schluss genauso die Rote abholen und im nächsten Spiel wieder auflaufen können.

    Dementsprechend wie die SR die Unsportlichkeit begründen kann aber eine Sperre ausgesprochen werden.

    Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von wintermute

    Das war schon klar. Aber warum musste es Groetzki sein? Jeder andere hätte sich 3 Sekunden vor Schluss genauso die Rote abholen und im nächsten Spiel wieder auflaufen können.

    Formalen Wurf bei spielentscheidender Situation in der letzten Minute zu unterbinden, das bedeutet nicht nur rot, sondern meist auch Sperre.

    Frag mal in Hamburg bei Herrn Schröder nach, weshalb er wohl im ersten CL-Spiel nicht auflaufen darf und was für eine rote Karte er in seiner Trophäensammlung hat ;)

  • Zitat

    Original von wintermute
    Das war schon klar. Aber warum musste es Groetzki sein? Jeder andere hätte sich 3 Sekunden vor Schluss genauso die Rote abholen und im nächsten Spiel wieder auflaufen können.

    Der Info halber. Patrick wurde nun für zwei Pflichtspiele gesperrt.

    Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.

  • Zitat

    Original von krösti-bull

    Der Info halber. Patrick wurde nun für zwei Pflichtspiele gesperrt.

    Dann hatte ich diese neue Regelung falsch im Kopf. Deshalb wirkte er auch nicht gerade glücklich, als er das Spielfeld verließ.

  • Zitat

    Original von krösti-bull

    Der Info halber. Patrick wurde nun für zwei Pflichtspiele gesperrt.

    Ich würde gerne mal den Bescheid sehen; mich interessiert die "m.M.n. nicht vorhandene" Rechtsgrundlage ;)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Hier bitteschön:

    Zitat

    Erläuterung 6: Grob unsportliches Verhalten (8:6, 16:6c)
    g) Wenn ein Spieler in der letzten Spielminute eine Handlung vornimmt, die als Vergehen im Sinne der Regeln 8:5 oder 8:6 angesehen werden kann, und dadurch der anderen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen. Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob durch die Aktion ein wichtiges Tor (Sieg, Unentschieden oder Tordifferenz) verhindert wird.

    Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.

  • Zitat

    Original von krösti-bull
    Hier bitteschön:

    Das ist mir schon klar, nur wo ist der Zusammenhang von Erläuterung 6 und § 5 RO-DHB (oder muss es RO-Toyota-DHB heißen). Rote Karte ist klar, nur warum Strafe?

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von eisbeer

    Das ist mir schon klar, nur wo ist der Zusammenhang von Erläuterung 6 und § 5 RO-DHB (oder muss es RO-Toyota-DHB heißen). Rote Karte ist klar, nur warum Strafe?


    § 5 RO-DHB befasst sich mit der Verjährungsfrist von Strafen, hat hier also wohl keine Relevanz. ?(
    Die Spielsperre ist seit der Regeländerung 2005 möglich.

    Zitat

    Wesentliche Änderungen 2005

    14. In der letzten Spielminute wird bei knappen Spielständen manchmal der Torwart zugunsten eines 7.Feldspielers herausgenommen, das Tor steht z. B. also manchmal leer. Nach einem Tor versucht die Mannschaft aus diesem Grund schnell zum Anwurf zu kommen, während die andere Mannschaft (ohne etatmäßigen Torwart) fast immer diesen schnellen Anwurf „mit allen Mitteln“ grob verhindern will oder verhindert. Die darauf folgende Disqualifikation im „Erfolgsfalle“ kann zukünftig mit einer Spielsperre versehen werden.


    Allerdings habe ich bislang noch von keinem Fall gehört, bei dem ein Spieler für dieses Vergehen zwei Spiele Sperre bekommen hat. Eigentlich wurde der Spieler bislang immer nur für ein Spiel gesperrt.

  • Ein Spiel Sperre ist bei internationalen Wettbewerben (EM, WM, Europapokal) durchaus üblich. Zwei Spiele (bzw. Zwei Wochen Sperre) sind aber bei Liga-Wettbewerben nicht unüblich.

    Es ist schön, dass es endlich mal in Deutschland entsprechend geahndet wird, auch wenn man nach dem Äußerungen hier im Thread (bzw. der BNN) vielleicht auch Chevtsov/Storm hätte bestrafen sollen, getreu dem damaligen "Mach Et Otze"-Urteil.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (18. September 2007 um 18:38)

  • Zitat

    Original von Arcosh
    ........

    § 5 RO-DHB befasst sich mit der Verjährungsfrist von Strafen, hat hier also wohl keine Relevanz. ?(
    Die Spielsperre ist seit der Regeländerung 2005 möglich.


    Allerdings habe ich bislang noch von keinem Fall gehört, bei dem ein Spieler für dieses Vergehen zwei Spiele Sperre bekommen hat. Eigentlich wurde der Spieler bislang immer nur für ein Spiel gesperrt.

    Dann lies Dir bitte nochmal die RO durch. § 4 behandelt die Verjährung und § 5 die Bestrafung.

    RO-DHB

    Du beziehst Dich auf die Regeländerung des Regelwerkes, zur Bestrafung benötigt man aber eine Rechtsgrundlage in Form der RO-DHB.

    Im Regelwerk steht ja auch nicht, dass man für eine Disqualifikation wegen Beleidigung des SRs X-Spiele gesperrt wird, oder?

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

    Einmal editiert, zuletzt von eisbeer (18. September 2007 um 22:48)

  • Zitat

    Original von eisbeer
    Dann lies Dir bitte nochmal die RO durch. § 4 behandelt die Verjährung und § 5 die Bestrafung.

    RO-DHB

    Du beziehst Dich auf die Regeländerung des Regelwerkes, zur Bestrafung benötigt man aber eine Rechtsgrundlage in Form der RO-DHB.

    Im Regelwerk steht ja auch nicht, dass man für eine Disqualifikation wegen Beleidigung des SRs X-Spiele gesperrt wird, oder?


    Dein Link führt zur Rechtsordnung, die auf der Homepage der Handball-Bundesliga verlinkt ist. Diese hat den Stand Juli 2005. Ich habe den §5 jedoch auf der DHB-Homepage nachgeschlagen (LINK), wo eine neuere Rechtsordnung (Stand 01. Juli 2007) vorhanden ist. Dort befasst sich §5 mit der Verjährungsfrist. Daher meine Verwunderung.

    Einmal editiert, zuletzt von Arcosh (18. September 2007 um 23:15)

  • Mea culpa, dann sollte ich meine alte RO mal schleunigst austauschen ;)

    ...und die HBL auch :lol:

    Trotzdemfehlt doch auch in der neuen RO die Grundlage, oder?

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Ich habe zumindest nichts Passendes gefunden. §17 Abs. 5 verweist zwar auf Sperren für grob unsportliches Verhalten gemäß Regel 8:6, allerdings werden dabei explizit nur Beleidigungen oder Bedrohungen gegen Schiedsrichter, Offizielle etc. genannt. Von der hier relevanten Situation gemäß der Erläuterung 6g ist jedoch nicht die Rede.

    Ich kann lediglich vermuten, das es eine entsprechene Rechtsgrundlage gibt, da bereits mehrfach Spieler für dieses Vergehen gesperrt worden sind.

  • Diese Regelung findet ihr in den offiziellen Handballregeln der IHF. Dort ist bei den Erläuternungen zu Disqualifikationen unter Punkt 6 genau das Verhalten von Groetzki beschrieben.

    Wenn ein Spieler ein Foul in der letzten Spielminute begeht, um ein Unendschieden oder eine Niederlage zu verhindern, wird dies als grob unsportlich bewertet und der Spieler ist zu disqualifizieren.

    Leider hält sich der DHB nciht an diese Richtlinie, die HBL aber hält sich daran.
    Bedeutet, die HBL bestraft solch ein Vergehen mit einem bis zwei Spiele Sperre, der DHB belässt es lediglich bei einer Disqualifikation.