• Ja, das ist eigentlich ganz einfach: Man ist Bundesligaspieler bei seinem Erstverein und gleichzeitig für einen Zweitverein bis hinunter zur Oberliga spielberechtigt. Sagt §70 der SpO.

    Irgendwie beschleicht mich aber das Gefühl, das diese Antwort nicht erwartet wird. Doch nach über 2000 Beiträgen sollte man sich mit Begrifflichkeiten im Handball schon mal auskennen und auch wissen, wo solche Dinge stehen...

  • Zitat

    Original von TLpz
    Ja, das ist eigentlich ganz einfach: Man ist Bundesligaspieler bei seinem Erstverein und gleichzeitig für einen Zweitverein bis hinunter zur Oberliga spielberechtigt. Sagt §70 der SpO.

    Irgendwie beschleicht mich aber das Gefühl, das diese Antwort nicht erwartet wird. Doch nach über 2000 Beiträgen sollte man sich mit Begrifflichkeiten im Handball schon mal auskennen und auch wissen, wo solche Dinge stehen...

    na soweit war ich ja auch :D aber es ging dann doch wohl mehr an die Feinheiten...wieviele Spieler darf jeder Verein mit 2. Spielrecht abgeben? Wie sieht es dann aus, wenn der Verein diesen Spieler braucht? kann er den kurzfristig abziehen von disem Verein, oder sind da fristen einzuhalten?

    Hintergrund: Es geht darum dieses Zweitspielrecht so realistisch wie möglich in einem Manager-Spiel eben einzubauen...

    Viele Grüße
    :hi:

    Einmal editiert, zuletzt von Snuffmaster (6. September 2007 um 13:00)

  • Wieder der Verweis auf die Spielordnung: Von einer Anzahl ist dort nicht die Rede. Limiterung ist lediglich das Alter. Und das der Erstverein das Vorrecht bei der Bestimmung der Einsätze hat, steht dort auch. Fristen stehen da auch nicht.

    Also, wo ist das Problem? Einfach mal lesen und dann so nehmen wie es da steht...