• Wann muss ein Verein eigentlich für einen Jugendspsieler Ausbildungsgeld zahlen und was passiert wenn man wechselt der neue Verein aber kein Geld zahlen will????

  • ich will mal möglichst kurz und knapp antworten:

    Ausbildungskosten können erst verlangt werden wenn der betreffende Spieler das 14. Lebensjahr erreicht hat. Für jüngere Spieler kann nichts verlangt werden.

    Für Jugendspieler über 14 Jahre , kann die Zahlung verlangt werden. Fällig wird die Zahlung, wenn der neue Verein die Spielberechtigung beim zuständigen Verband beantragt. Mit der Beantragung der Spielberechtigung erkennt der neue Verein die Forderung gem. der Spielordnung des DHB an, kann sich also ohne konsequenzen befürchten zu müssen, nicht weigern zu zahlen.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • hasenhirn

    Nicht ganz richtig. Fällig wird die Ausbildungsentschädigung nicht mit der Beantragung durch den neuen Verein. Vielmehr muß der alte Verein binnen 12 Monaten seine Forderung an den abgebenden Verein stellen. Zahlt der nicht, beschäftigt das dann sicher die Sportgerichte.

    Eine Sperre bei Nichtzzahlung etc. gibt es allerdings nicht mehr.