In Niedersachsen rund um Hannover gibt es derzeit einen spannenden Streit um die Aufstiegsfrage in die Landesliga. Der Ausgang ist noch völlig offen.
Ligenübersicht:
Handballverband Niedersachsen (HVN)
Oberliga
Verbandsliga
Handballbezirk Hannover
Landesliga
Handballregion Hannover und Handballregion WSL
Regionsoberliga
Aus der Verbandsliga steigt der VfL Bad Nenndorf I in die Landesliga ab. Dort hat der VfL Bad Nenndorf II die Klasse gehalten. In der Aufstiegsrunde um den dritten Aufstiegsplatz zur Landesliga ist der TuS Vinnhorst Zweiter geworden und möchte nun den Platz von Nenndorf II einnehmen.
Hier die Rechtslage:
DHB Bestimmungen
Zitat§ 40 Spielklasseneinordnung
(3) In jeder Spielklasse, mit Ausnahme der niedrigsten, darf grundsätzlich nur eine Mannschaft eines Vereins oder einer Spielgemeinschaft spielen.
(5) Hinsichtlich der in den Abs. 3 und 4 genannten Regelungen können die Landesverbände Ausnahmen zulassen.
HVN Bestimmungen:
Zitat§ 40/I Spielklasseneinordnung
(1) Für die Meisterschaftsspiele werden die Mannschaften entsprechend ihren Leistungen in Spielklassen eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach den Bestimmungen über Aufstieg und Abstieg. Diese Bestimmungen müssen vor Beginn der Meisterschaftsspiele auf den Tagungen des Verbandsspielausschusses oder der zuständigen TK beschlossen werden. In der Oberliga, der Verbandsliga und der höchsten Spielklasse eines Bezirkes darf jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins oder einer Spielgemeinschaft spielen. In allen anderen Spielklassen können beliebig viele Mannschaften eines Vereins oder einer Spielgemeinschaft mitwirken.
Die Rechtslage scheint eindeutig, Nenndorf II muss runter, Vinnhorst darf rauf. Jetzt aber der Geniestreich des Staffelleiters (VfL Bad Nenndorf): Niedersachsens Bezirke lösen sich zur neuen Saison hin auf. Die Landesligen werden vom HVN übernommen und sind nun die niedrigsten Ligen des Verbandes. In der LL dürfen damit mehrere Mannschaften eines Vereins spielen.
Die Auflösung der Bezirke wird in den Durchführungsbestimmungen nirgends erwähnt.
Ich habe mir meine Meinung gebildet. Ihr seid dran!
Der Vollständigkeit halber erwähnt sei ein weiterer Paragraph der SpO erwähnt, der in diesem Zusammenhang immer erwähnt wird, den ich aber nicht für ein Ergebnis brauche:
Zitat§ 8 Spieljahr
Das Spieljahr beginnt am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres.