Ungerechtfertigte Disqulifikation = Spielentscheidener Regelverstoß?

  • Hallo, bin auf dieses sehr interessantes Forum gestoßen und erbitte in einer Einspruchsangelegenheit mal eine Einschätzung der hier doch offensichtlich vorhandenen Regelkundigen:

    Sachverhalt:
    Unserer Mittelmann war versehentlich nicht auf den Spielbericht eingetragen. Nach drei Minuten, als er verwarnt werden soll, fällt das auf. Die Schiedsrichter geben ihm rot (!), trotz Proteste von beiden Mannschaften, das dies ja seit 08/2005 wohl nicht mehr regelkonform ist. Wir musten also 57 Minuten auf unseren Spielmacher verzichten und verloren mit 24:29.

    Unseres Erachtens eine deutliche, dauerhafte Beeinträchtigung unseres Spiel und somit auch entscheidend für den Ausgang, auch wenn der eigentliche Regelverstoß bereits ganz zu Beginn des Spiels stattfand.

    Die erste Instanz hat bereits entschieden und hat den Regelverstoß bestätigt, jedoch eine spielentscheidende Wirkung verneint.

    Begründung; wir hätten für dieses Spiel ja 11 Spieler zur Verfügung gehabt und das Spielergebnis hätte sich von 1:0 (Zeitpunkt der Disqualifikation) auf 3:0 zu unseren Gunsten verändert (?!). Daher nicht spielentscheidend.

    Hat jemand einen Tipp, lohnt sich der Gang in die nächste Instanz? Gibt es evtl. vergleichbare Urteile, Pro oder Contra?

  • In meinen Augen müsste euer Protest anerkannt werden, da ja ein klarer Regelverstoß der refs vorliegt!

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • Oh. Juristenzeugs. :jump:

    Die Sportgerichte tun sich mit "spielentscheidend" sehr schwer. Wenn nur irgendwie denkbar ist, dass das Spiel doch noch hätte gewonnen werden können, weil noch soundsoviel Sekunden zu spielen waren, dann wird der Anker geworfen und das Urteil lautet: Der Regelverstoß war nicht spielentscheidend.

    In Eurem Fall lohnt sich in jeden Fall die Berufung, auch wenn in zweiter Instanz ebenfalls sicher nur Dep... äh... Laien zu entscheiden haben. Der Clou ist, den Regelverstoß als wirklich und wahrhaftig spielentscheidend darzustellen. Dies müsst Ihr substantiieren. Butter bei die Fische - und zwar reichlich. Bloßes Jammern nützt nichts:

    Dass es immer noch bequemer ist, den Einspruch abzuweisen, steht auf einem anderen Blatt. :rolleyes:

    Wenn Ihr eine Berufungsbegründung braucht: 0180 / rent-a-zeebee ;)

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Kennst Dich wohl mit Einsprüchen gut aus :D

    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

  • Zitat

    Original von Outsider81
    Kennst Dich wohl mit Einsprüchen gut aus :D

    Just ask your friendly neighborhood Rächzwart. ;)

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Hi.

    Ich habe mir diesen Thread aufmerksam durchgelesen und finde den Vorschlag für den Einspruch mehr als fragwürdig:

    Wenn Du mit so einem Einspruch argumentierst, dass Dein wichtigster Spieler so und so viele Tore im Druchschnitt trotz Verletzung und Auswahl wirft, wie - in drei Teufelsnamen - kann man "vergessen", den mit auf das Speilformular zu schreiben??!?

    Meine Vermutung zu dem ganzen Ablauf:

    a) der fragliche Spieler wurde absichtlich vergessen, da er tatsächlich in einer höherklassigen Mannschaft spielt, oder

    b) der fragliche Spieler sollte - aufgrund seiner Bekanntheit - erst kurz vor Beginn auf das Spielformular eingetragen werden, um den etwaigen Tabellennachbarn zu verunsichern oder in falscher Sicherheit zu wiegen.

    Wie auch immer: Ich hoffe, dass der Einspruch keinen Erfolg hat, da es im Aufgabenbereich des Mannschaftsverantwortlichen liegt, spielberechtigte Spieler auf dem Spielformular einzutragen. Wer da zum Anpfiff nicht draufsteht, ist nicht spielberechtigt.

    In der Fussballbundesliga wurde Bayern München mal ein Sieg aberkannt, da Ottmar Hitzfeld (?) 4 nicht EU-Auländer eingewechselt hatte, den Fehler 20 Minuten später bemerkte, einen auswechselte und einen Deutschen einwechselte.

  • Zitat

    Original von TauSigma
    Wie auch immer: Ich hoffe, dass der Einspruch keinen Erfolg hat, da es im Aufgabenbereich des Mannschaftsverantwortlichen liegt, spielberechtigte Spieler auf dem Spielformular einzutragen. Wer da zum Anpfiff nicht draufsteht, ist nicht spielberechtigt.

    Das ist so nicht richtig. Aber den Unterschied zwischen Spiel- und Teilnahmeberechtigung haben wir auch schon bis zum Erbrechen durchgekaut. Fakt ist, die DQ ist ein Regelverstoß der SR, da nicht der Spieler, sondern der MV zu bestrafen ist, wie die SR ja auch von beiden Mannschaften drauf aufmerksam gemacht wurden. Klar, als SR sollte man nicht auf jedes Geschwätz hören, aber wenn es in dem Moment nicht mal bei einem geklingelt hat, dann sollten die beiden mal wieder einen Lehrgang besuchen.

    Wo ich dir zustimme, ist, wie zum Teufel man ausgerechnet diesen besten, tollsten, stärksten und überhaupt Spieler auf dem Spielformular vergessen kann?

    Ach ja, Zickenbändiger: Sehr hübsch formulierter Einspruch, aber vielleicht sollte man nicht behaupten, dass der Spieler beim Spielstand von 1:0 (Zeitpunkt der DQ) bereits zwei Tore erzielt und eins vorbereitet hat. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Lasse (15. April 2007 um 14:20)

  • Schon mal vielen Dank für die rege Diskussion.

    Nur mal zur Klarstellung:
    hier geht es nicht um höherklassige Mannschaften, wir spielen "Bauernliga", aber auch da sollte das Regelwerk eingehalten werden und das Recht des Einspruchs gilt auch in diesen Klassen.

    Der Spieler wurde de facto schlicht vergessen einzutragen. Er kam sehr spät vor dem Spiel und es ging an diesem Tag ein wenig hektisch zu. Definitiv keine Absicht wie von TauSigma vermutet.

    Die Einspruchsbegründung von Zickenbändiger ließt sich toll, passt leider aber leider nicht auf unseren Fall, da unser Mittelmann zwar für uns im Angriff und Abwehr unverzcihtbar, aber leider keine Supermann, bzw. Ex- Oberligaspieler oder ähnliches ist.

    Wie wichtig er für uns ist, haben wir m.E. bereits ausreichend und ausführlich im Einspruch dargestellt. Sicherlich kann man das noch ein wenig ausschmücken.

    Die entscheidende Frage ist m.E. : Ist es spielentscheidend, wenn die SR ungerechtfertigt einem Spieler 57 Minuten die Teilnahme am Spiel verweigern, oder nicht? Die Definition der Rechtsprechung was spielentscheidend heißt, ist ja dehnbar wie Kaugummi...

    Hier noch zwei Links zu Entscheidungen, die unsere Rechtsauffassung stützen, und wo ein Spiel in vergleichbaren Fällen neu angesetzt worden ist.

    http://forum.mysnip.de/read.php?13221,40545
    http://216.239.59.104/search?q=cache…clnk&cd=7&gl=de

    Hier war jeweils der "Supermann" der jeweiligen Mannschaft betroffen.
    Aber wie wichtig ein Spieler für eine Mannschaft ist, bemisst sich ja nicht nur nach Toren oder Vorlagen, dass kann eigenlich nur die betroffene Mannschaft beurteilen, und ist sicherlich schwierig für Dritte einzuschätzen.

    Für weitere Stellungnahmen bin ich dankbar.

  • Zitat

    Ach ja, Zickenbändiger: Sehr hübsch formulierter Einspruch, aber vielleicht sollte man nicht behaupten, dass der Spieler beim Spielstand von 1:0 (Zeitpunkt der DQ) bereits zwei Tore erzielt und eins vorbereitet hat.

    Details... Details...

    Zitat

    passt leider aber leider nicht auf unseren Fall, da unser Mittelmann zwar für uns im Angriff und Abwehr unverzcihtbar, aber leider keine Supermann, bzw. Ex- Oberligaspieler oder ähnliches ist.

    Wenn er unverzichtbar ist, dann stellt das doch so dar. Aber möglichst detailiert.

    Zitat

    Wie auch immer: Ich hoffe, dass der Einspruch keinen Erfolg hat, da es im Aufgabenbereich des Mannschaftsverantwortlichen liegt, spielberechtigte Spieler auf dem Spielformular einzutragen.

    :schrei: Trollalaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaarm

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • naja, der Troll hat doch an sich völlig recht - es liegt im Verantwortungsbereich des MV. Blöd nur, wenn man zu dämlich ist zu erkennen, daß ja genau deshalb keine DQ mehr ausgesprochen werden darf in einem solchen Fall. :D

  • Nur zur Info, wie dieses Verfahren ausgegangen ist:


    Unser Berufungsverfahren (Spiel, in dem unser Spielmacher und Abwehrorganisator ungerechtfertigt nach 3 Minuten disqualifiziert wurde) ist vom Bezirksspruchausschuss wurde mit folgender Begründung abgelehnt worden:

    1. Es liegt unstreitig ein Regelverstoß der Schiedsrichter vor.

    2.) Auszugweises Zitat:

    "Es kann jedoch nicht in der für die Entscheidung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass ein Mitwirken des vorbezeichneten Spielers in der verbleibenden Spielzeit dazu geführt hätte, dass ein anderer Ausgang des Spiels mehr als wahrscheinlich gewesen wäre. ....

    Ein Regelverstoß soll nur dann als spielentscheidend gewertet werden, wenn ein hypothetisch anderer Spielausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstellt werden kann und nicht nur rein theoretisch möglich wäre. Anhand dieser Maßstäbe kann im vorliegenden Fall die eingelegte Berufung keinen Erfolg haben."


    Also, unser Spielmacher kann ungerechtfertigt aufgrund eines Regelverstoßes der Schiedsrichter 57 Minuten nicht mitspielen und dies ist nach Ansicht der Richter nicht spielentscheidend.....

    Einen 100%-Beweis, dass das Spiel anders ausgegangen wäre, konnten wir natürlich nicht liefern, das kann niemand, bei keinem Regelverstoß! Aber wir haben, so gut uns das möglich war, auf 9 Seiten die Bedeutung des Spielers für uns dargestelt.

    Gut, werden wir so akzeptieren müssen, da die mögliche Revision einfach zu teuer ist!

  • Kurz gesagt, finde ich das Urteil ein Frechheit. Und zwar nur bzgl, der Begründung wegen spielentscheidend. Hier wird es sich recht leicht gemacht.

    Andererseits kenn ich den Spielverlauf nicht. Solltet ihr nach der Disq. einen Rückstand aufgeholt bzw. einen Vorsprung ausgebaut haben, dann seid ihr selbst schuld (letzter Absatz mit ein wenig Ironie)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von eisbeer
    Kurz gesagt, finde ich das Urteil ein Frechheit. Und zwar nur bzgl, der Begründung wegen spielentscheidend. Hier wird es sich recht leicht gemacht.

    Andererseits kenn ich den Spielverlauf nicht. Solltet ihr nach der Disq. einen Rückstand aufgeholt bzw. einen Vorsprung ausgebaut haben, dann seid ihr selbst schuld (letzter Absatz mit ein wenig Ironie)

    Genau gesagt, hat man ohne den Spieler die Zu-Null-Führung aus der Hand gegeben und noch 29 Tore kassiert. Da sieht man mal, was das für ein Tier in der Abwehr war... :D

    Aber deinem ersten Absatz kann ich nur zustimmen.

  • Zum ersten halte ich das ausgesprochene Urteil für absolut rechtens. Ein spielentscheidender Regelverstoß kann für mich nur in ganz seltenen Fällen vorliegen. Dafür ist unser Sport einfach zu schnell und mit viel zu viel überraschenden Wendungen und Vorfällen.

    Ein Spielentscheidender Regelverstoß wäre zum beispiel ein 7m Wurfkurz vor SPielende, dervon einem Spieler ausgeführt wird, der nicht teilnahmeberechtigt war und die SR das Tor gelten lassen. Das wäre spielentscheidend.

    Sehr bedenklich halte ich die beiden Urteile aus Sachsen und aus der Pfalz. Diese beiden Urteile würden in der nächsten Instanz nicht bestehen.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Zum ersten halte ich das ausgesprochene Urteil für absolut rechtens. Ein spielentscheidender Regelverstoß kann für mich nur in ganz seltenen Fällen vorliegen. Dafür ist unser Sport einfach zu schnell und mit viel zu viel überraschenden Wendungen und Vorfällen.

    rechtens okay, trotzdem finde ich es irgendwie bescheuert, dass Regelverstöße der SRs nur dann zu einer Wdhl. des Spiels führen, wenn sie kurz vor Schluß geschehen.

    Mir fällt selbst keine bessere Formulierung der Norm ein, sehe hier aber Handlungsbedarf.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

    Einmal editiert, zuletzt von eisbeer (22. Mai 2007 um 00:06)

  • einfach: Wenn die Mannschaft, die durch einen Regelverstoß der SR benachteiligt wurde, das Spiel nicht gewinnt, muss es wiederholt werden, sofern der Regelverstoß nicht mit höchster Wahrscheinlichkeit KEINEN Einfluss auf das Ergebnis hatte. Also genau umgekehrt zum Status Quo. Der Grund ist auch einfach: Fehlentscheidungen dürfen vorkommen - Regelverstöße nicht. Wenn einer vorkommt, ist das Spiel eine Farce.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Zum ersten halte ich das ausgesprochene Urteil für absolut rechtens. Ein spielentscheidender Regelverstoß kann für mich nur in ganz seltenen Fällen vorliegen. Dafür ist unser Sport einfach zu schnell und mit viel zu viel überraschenden Wendungen und Vorfällen.

    Ein Spielentscheidender Regelverstoß wäre zum beispiel ein 7m Wurfkurz vor SPielende, dervon einem Spieler ausgeführt wird, der nicht teilnahmeberechtigt war und die SR das Tor gelten lassen. Das wäre spielentscheidend.

    Sehr bedenklich halte ich die beiden Urteile aus Sachsen und aus der Pfalz. Diese beiden Urteile würden in der nächsten Instanz nicht bestehen.

    Du meinst so wie letzte Rund beim Spiel der Kröstis gg Düsseldorf ?

    Gerade dort wurde im Urteil nicht gefordert dass der Regelverstoss unmittelbar vor Spielende stattfindet. Düsseldorf hätte damals auch genügend Zeit gehabt, selbst noch für eine Entscheidung zu sorgen.

    Es wird Zeit für eine "neue" Auslegung des Rechtsbegriffs "spielentscheidend".


    Zitat

    Original von Bilbo
    einfach: Wenn die Mannschaft, die durch einen Regelverstoß der SR benachteiligt wurde, das Spiel nicht gewinnt, muss es wiederholt werden, sofern der Regelverstoß nicht mit höchster Wahrscheinlichkeit KEINEN Einfluss auf das Ergebnis hatte. Also genau umgekehrt zum Status Quo. Der Grund ist auch einfach: Fehlentscheidungen dürfen vorkommen - Regelverstöße nicht. Wenn einer vorkommt, ist das Spiel eine Farce.

    Der Vorschlag gefällt mir grundsätzlich sehr gut, aber ich denke dann hätten wir insbesondere gegen Ende der Spielrunden Einspruchsfluten und Nachholspiele ohne Ende. Da gefällt mir sogar das jetzige "rigorose" Ablehnen von "spielentscheidend" besser

  • Zitat

    Original von Bilbo
    einfach: Wenn die Mannschaft, die durch einen Regelverstoß der SR benachteiligt wurde, das Spiel nicht gewinnt, muss es wiederholt werden, sofern der Regelverstoß nicht mit höchster Wahrscheinlichkeit KEINEN Einfluss auf das Ergebnis hatte. Also genau umgekehrt zum Status Quo. Der Grund ist auch einfach: Fehlentscheidungen dürfen vorkommen - Regelverstöße nicht. Wenn einer vorkommt, ist das Spiel eine Farce.

    Finde den Vorschlag absolut gut!!!


    Ich glaube, da würde es nicht mal zu einer sehr großen Flut von Einspruchsverfahren kommen. Denn mal ganz ehrlich: selbst in unteren Klassen kommen Regelverstöße nicht in jedem dritten Spiel vor...

    Außerdem würde sich dadurch auch der Druck auf die Schiedsrichter erhöhen, eben mit der Folge, dass Regelverstöße weniger werden.

    Dear Mr. President
    [...]
    What do you feel when you see all the homeless on the street?
    Who do you pray for at night before you go to sleep?
    What do you feel when you look in the mirror?
    Are you proud?
    [...]
    Aus: Pink, Dear Mr. President

    • Offizieller Beitrag

    Man will möglichst keine Spielwiederholungen, auch um einer möglichen Einspruchsflut vorzubeugen.

    Ich konnte mich noch nie mit der praktizierten Auslegung und Anwendung des Begriffs "Spiel entscheidend" anfreunden.

    Das Urteil im Ausgangsfall ist nach aktueller Auslegung okay, dennoch hätte allein vom Spiel- und Sportsgedanken her in diesem Fall das Spiel wiederholt werden müssen.

    Ich finde diesen Regelverstoß entscheidender als den angeblichen
    beim Spiel Balingen-Wetzlar.