Ausbildungskostenentschädigung

  • Hallo zusammen.

    Ich habe eine Frage zur Ausbildungskostenentschädigung.

    Und zwar habe ich mich am 5.7.2006 bei meinem Verein abgemeldet.

    Ich wollte mich einem anderen Verein anschliessen, als der jedoch erfuhr, das für mich eine Ausbildungskostenentschädigung fällig wird (und das nicht in geringer Höhe für einen Landesligisten) bin ich dort dann doch nicht untergekommen.

    Habe nie einen Antrag auf Spielberechtigung unterschrieben und auch für den alten Verein nicht mehr gespielt.

    Die DHB Spielordnung schreibt ja vor, dass der alte Verein dann 2 Wochen Zeit hat, um die Entschädigung nach Grund und Höhe zu benennen. Dann hat der Verein 12 Monate Zeit, die Entschädigung "einzutreiben".

    Wenn ich nun am 7.7.2006 einen neuen Verein finde, muss dieser dann noch die Entschädigung zahlen?

  • Moin und willkommen in der Handballecke!

    Mit der Suchfunktion findest Du für Fragen, die nicht ganz exotisch sind, Beiträge zum Thema. Zur Ausbildungsentschädigung, schau doch mal hier.

    Edit:
    Und um es kurz zu machen: Wenn Du am 07.07.2006 einen neuen Verein findest, kostet es den neuen Verein. Solltest Du aber den 07.07.2007 meinen, dann bist Du "ablösefrei". Vor dem 06. Juli sollte der neue Verein den Spielerpass jedoch nicht beantragen, denn dann schnappt die Kostenfalle zu.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (29. März 2007 um 22:02)

  • Vielen Dank Zickenbändiger.

    Was für mich das "Problem" war, dass im DHB Hinweis zu den Ausbildungsentschädigungen immer Beispiele verwendet wurden, bei dem der Spielen den alten Verein verlässt und sich unmittelbar einem neuen Verein anschliesst.

    Ergänzungsfragen von mir sind, wann beginnt die zweimonatige "Wechsel"sperre zu laufen? Am Tag der Abmeldung oder mit dem Datum des Passantrages? Und: Wie kann man herausfinden, ob überhaupt eine Forderung des Ersatzes geltend gemacht wurde?

    2 Mal editiert, zuletzt von zimmi (30. März 2007 um 00:24)

  • Wenn Du mit Wechselsperre die Wartefrist meinst, in der Du nach dem Vereinswechsel an keinen Punktspielen teilnehmen darfst, dann steht der Beginn der Frist auf dem alten Spielerpass. Das eingetragene Abmeldedatum entscheidet.

    Ob Ansprüche gestellt wurden, könntest Du bei Deinem alten Verein erfragen oder bei der zuständigen Passstelle (hier wäre es der Landesverband). Ob die einfach so Auskunft erteilen, kann ich allerdings nicht sagen.

    In beiden Fällen kommt es entscheidend darauf an, dass Du Dich ordnungsgemäß abgemeldet hast und das Abmeldedatum auf dem Pass vermerkt wurde.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • habe noch eine -letzte- Frage zu dem Komplex:
    Für welchen Verein kann der Verein denn Ausbildungsentschädigung verlangen? Doch nur für den Zeitraum, in dem ich Jugendspieler war, oder?

  • Ich habe auch noch eine Frage zu dem großen Komplex Ausbildungskosten.

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Regelung zivilrechtlich nicht in Ordnung ist und deswegen in der Art, wie sie jetzt vorherscht wieder abgeschafft werden.

    In wie weit ist die Regelung zivilrechtlich in Ordnung/nicht in Ordnung?
    Und stimmt das mit der Überlegung der Wiederabschaffung der Regel?

    SV Post Schwerin

  • was zivilrechtliche Dinge angeht, ist die DHB SpO soweit ich weiß, noch nicht von einem ordentlichen Gericht geprüft worden. Nachdem die Ausbildungsvergütung ja schon im Fussball abgeschafft wurde - da hatte ein Gericht entschieden, dass die dort geregelte Entschädigung verfassungswidrig sei.

    In meinem Fall sieht es so aus: Ich möchte einen Freund mit zu meinem künftigen Verein "mitnehmen". Der ist 20 Jahre alt und sein alter Verein meint, er bekäme ab dem 14. Lebensjahr (lt. SpO ja richtig) bis Heute (also bis zum 20. Lebensjahr) die Vergütung.

    Die SpO sagt aber "pro angefangenem Monat der nachgewiesenen Jugendspielberechtigung, jedoch frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres, ein Grundbetrag von 25 € [§29, II a) SpO.]

    Absatz 3 lautet: "Der Anspruch auf Ausbildungskosten-Erstattung besteht für den unter Abs. 1 und 2 angegebenen Zeitraum. Er steht jedem Verein nur für die von ihm nachgewiesenen Spielberechtigungszeiten zu."

    Absatz 1 lautet (auszugsweise) Meldet sich ein Spieler (Spielerin) vor Vollendung seines 21. Lebensjahres bei seinem bisherigen Verein ab und schließt sich einem neuen Verein an, ist dieser Verein verpflichtet, auf Anforderung des abgebenden Vereins diesem Ausbildungskosten maximal in Höhe der in Abs. 2 vorgegebenen Regelungen zu erstatten.

    Der Zeitraum in Absatz 1 ist ja bis 21 oder wie ist das zu verstehen?

  • Ich habe auch gehört das die Sache geändert werden soll, denn es ist nicht mit der Verfassung zu vereinbaren - ich sehe das auch so.

    MsG
    ATOM