Hallo Leuts,
im HV Westfalen gibt es die Anweisung, dass die SR vor dem Spiel die Pässe kontrollieren und danach an sich nehmen (bis nach dem Spiel). Vorher wird noch gefragt, ob ggf. Spieler, deren Pässe in der Mappe sind, während des Spiels nachgetragen werden sollen. Die entsprechenden Pässe verbleiben dann bei der Mannschaft und können somit bei Bedarf beim Kampfgericht vorgelegt werden.
Nun folgender Fall:
Die SR haben alles so gemacht, wie oben beschrieben. Schon bei der Kontrolle fiel ihnen auf, dass trotz vorheriger Frage der Pass des (nennen wir ihn jetzt mal so, ich weiß, den Begriff gibbet nicht) "Spielertrainers" von Mannschaft A in der Mappe liegt. Der besagte Spielertrainer ist als MV auf dem Spielbericht eingetragen (nicht als Spieler).
In der 20. Minute läuft der MV als Spieler auf das Spielfeld.
Fall a: der MV wurde als Spieler eingetragen (natürlich ohne Passnummer)
Fall b: der MV wurde nicht als Spieler eingetragen
Ich will nicht über Sinn oder Unsinn des "Pass-Einbehaltens" sprechen. Mir geht es hier nur darum, ob evtl. Strafen zu verhängen sind und welche Korrekturen ggf. im Protokoll vorzunehmen sind.