RAF-Terroristen vor Begnadigung

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    "Mit dem Ende des Kinos werden wir vertrieben worden sein aus einem Paradies"
    ( Peter Handke)

    "Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung"
    ( Theodor W. Adorno )

    Einmal editiert, zuletzt von Outsider81 (15. Oktober 2008 um 20:39)

  • Dann fange ich halt einfach mal an ;)

    Ich finde es unfassbar, dass Klar frei kommt. Vor allem, da er seine Taten bisher nicht bereut hat und auch nicht geholfen hat, die Fälle besser aufzuklären.

    Dazu, dass immer wieder Kommentare von Rechtsexperten zu hören sind, dass mit Terroristen nicht anders verfahren werden darf, als mit anderen Straftätern und die aktuelle Vorgehensweise völlig korrekt ist. DAS IST IN MEINEN AUGEN JA DAS SCHLIMME!! Nicht, dass mit denen genauso verfahren wird, sondern dass mit allen so verfahren wird. Für was gibt es denn Urteile, wenn kein Mensch sie komplett absitzen muss? Dann kann ich sie auch gleich kürzer machen und komplett absitzen lassen. Den Sinn hinter diesem System habe ich noch nie verstanden.

  • Zitat

    Original von Zwetschge
    Ich finde es unfassbar, dass Klar frei kommt. Vor allem, da er seine Taten bisher nicht bereut hat und auch nicht geholfen hat, die Fälle besser aufzuklären.

    Ist man dazu verpflichtet? (Ernsthafte Frage)

  • Zitat

    Original von Micha

    Ist man dazu verpflichtet? (Ernsthafte Frage)

    Wenn man zB begnadigt werden will, sollte man es müssen. Schließlich will man ja etwas ;)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von eisbeer
    Wenn man zB begnadigt werden will, sollte man es müssen. Schließlich will man ja etwas ;)

    Du, ich glaube, wenn ich 26 Jahre im Knast sitze, dann kommt mir das auf ein paar Jahre auch nicht mehr an.

  • Zitat

    Original von Zwetschge
    Dann fange ich halt einfach mal an ;)

    Ich finde es unfassbar, dass Klar frei kommt. Vor allem, da er seine Taten bisher nicht bereut hat und auch nicht geholfen hat, die Fälle besser aufzuklären.

    Dazu, dass immer wieder Kommentare von Rechtsexperten zu hören sind, dass mit Terroristen nicht anders verfahren werden darf, als mit anderen Straftätern und die aktuelle Vorgehensweise völlig korrekt ist. DAS IST IN MEINEN AUGEN JA DAS SCHLIMME!! Nicht, dass mit denen genauso verfahren wird, sondern dass mit allen so verfahren wird. Für was gibt es denn Urteile, wenn kein Mensch sie komplett absitzen muss? Dann kann ich sie auch gleich kürzer machen und komplett absitzen lassen. Den Sinn hinter diesem System habe ich noch nie verstanden.

    Deinen zweiten Absatz kann ich voll und ganz unterschreiben.

    Aber da Herr Klar seine Morde in Deutschland begangen hat und nicht etwa in China, Iran oder Texas, darf er halt früher raus. Und da er nicht mehr gefährlich sein soll, soll er meinetwegen in Freiheit glücklich werden.

    Gruß Flevo

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah. (Fernandel)

  • Zitat

    Original von Micha

    Ist man dazu verpflichtet? (Ernsthafte Frage)

    Wie eisbeer schon geschrieben hat. Wenn man begnadigt werden möchte, muss man halt auch einsehen, dass man einen Fehler gemacht hat. Wo ist sonst die Grundlage einer Begnadigung. Und wenn es ihm auf ein paar Jahre nicht ankommt, muss er auch keinen Begnadigungsantrag stellen.

    Flevo: Das ist es ja was mich stört. Hab ich oben auch versucht klar zu machen.

  • Zwetschge, ob und was dich stört ist vollkommen wuppe und dem vom Umfallen bedrohten Sack Getreide in Asien gleichzusetzen. Flevo hat es schon richtig auf den Punkt gebracht. Klar saß zudem länger ein, als einige der hier und anderswo Lamentierenden alt sind. 26 Jahre sind schon eine lange Zeit, dass scheinen wohl die Zeigefingerheber zu vergessen!

    Das Gericht legte damals eine Mindesthaftzeit von 26 Jahre fest und die ist eben am 3. Januar abgelaufen und somit ist das OLG-Urteil in Ordnung. Da laut Gutachten keine Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit gefährdet sind, konnte es quasi gar nicht anders entscheiden.

    Und wenn du noch nicht einmal eine Begnadigung von einer vorzeitigen Haftentlassung unterscheiden kannst, wäre es vielleicht besser etwas kürzer zu treten.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Zwetschge

    Wie eisbeer schon geschrieben hat. Wenn man begnadigt werden möchte, muss man halt auch einsehen, dass man einen Fehler gemacht hat.

    1. Auch für eine Begnadigung muss man nicht bereuhen, das ist nirgendwo festgeschrieben. Ob man das für richtig hält oder nicht, ist etwas anderes, aber es ist nun mal so.

    2. Jegliche Diskussion über das Thema "Begagnidung" haben sich in diesem Fall allerdings erledigt, denn Christian Klar wurde nicht begnadigt. Er hat die vom OLG Stuttgart festgelegte Mindesthaftdauer von 26 Jahren im Januar abgesessen - und danach kommt es für die Freilassung einzig und alleine darauf an, ob von Klar weiterhin Gefahren ausgehen - und das hat das OLG Stuttgart verneint. Daher ist die Freilassung - genauer gesagt: Reststrafenaussetzung zur Bewährung - eine zwingende Folge.

    Übrigens ist bisher keiner der freigelassenen Ex-RAF-Terroristen wieder straffällig geworden ...

  • Mal ganz unjuristisch: Würde man Klar weiterhin inhaftiert lassen, so gäbe man gerade ihm doch nur die Chance, die vermeintliche Siegerjustiz der BRD anzuprangern.

    Die Zeit ist weitergelaufen, Klar nur noch ein nicht ernst zu nehmender Typ mit Gedanken an Gestern. Das ist wohl viel schlimmer für ihn.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von nadiner

    Zwetschge, ob und was dich stört ist vollkommen wuppe und dem vom Umfallen bedrohten Sack Getreide in Asien gleichzusetzen. Flevo hat es schon richtig auf den Punkt gebracht. Klar saß zudem länger ein, als einige der hier und anderswo Lamentierenden alt sind. 26 Jahre sind schon eine lange Zeit, dass scheinen wohl die Zeigefingerheber zu vergessen!

    Das Gericht legte damals eine Mindesthaftzeit von 26 Jahre fest und die ist eben am 3. Januar abgelaufen und somit ist das OLG-Urteil in Ordnung. Da laut Gutachten keine Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit gefährdet sind, konnte es quasi gar nicht anders entscheiden.

    Und wenn du noch nicht einmal eine Begnadigung von einer vorzeitigen Haftentlassung unterscheiden kannst, wäre es vielleicht besser etwas kürzer zu treten.

    Da kamst Du mir zuvor ;)

    Mittlerweile haben sich die Gericht von einer Rachejustiz zum Glück entfernt - bei allem Verständnis für die Wut und den Zorn der Opferangehörigen. Klar hat deutlich länger gesessen als andere Mörder und alle Prognosen sprechen dafür, dass keine weitere Gefahr mehr von ihm ausgeht - genau das ist ein zentrales Ziel im Strafvollzug

  • Zumal du schon einmal mit ihm (C.K.) zu tun hattest ... war doch so? Ich bin mit zwar nicht ganz sicher, aber ich dächte, du hättest das schon mal erwähnt. Es könnte aber auch ein anderer gewesen sein...

  • Rechtlich ist das einwandfrei.

    Ich habe allerdings Verständnis für jeden, der damit ein moralisches Problem hat. Dazu sind seine Taten im Moment auch durch Film und sonstige Berichterstattung zu sehr präsent. Für die Opferangehörigen ist es am schlimmsten, deren ermordete Familienmitglieder haben keine Chance mehr auf Leben in Freiheit.

    Ich hoffe nur, dass niemand auf die Idee kommt, Klar durch Talkshows tingeln zu lassen.

  • Zitat

    Original von Meikel
    Ich hoffe nur, dass niemand auf die Idee kommt, Klar durch Talkshows tingeln zu lassen.


    Und ich hoffe, dass niemand auf die Idee kommt, Klar ermorden zu wollen. Dadurch würde man einen Märtyrer aus ihm machen. Und wer weiß, was danach passieren könnte...

    Das ganze Thema halte ich für schwierig. Allein schon deshalb, weil vieles nicht aufgearbeitet wurde, was damals im Umfeld der RAF und ihrer Anschläge geschehen ist, wie zuletzt der Film und der "Hype" darum zeigte. Wenn Klar seine Strafe abgebüßt hat, muss der Rechtsstaat auch für ihn gelten. Anderenfalls würde man sich auf eine Stufe stellen mit vielen Ländern, in denen Rechtsbeugung zum Alltag gehört. Und selbst wenn es für die Hinterbliebenen der Anschläge der RAF alles andere als einfach ist, vor diesem Problem stehen viele Leute, deren Fälle nicht so prominent sind wie die der RAF-Opfer. Dafür aber sicherlich nicht weniger traumatisch.

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Zitat

    Original von Brummsel


    Und ich hoffe, dass niemand auf die Idee kommt, Klar ermorden zu wollen.

    Die meisten RAF-Mitglieder in Freiheit leben unauffällig, teilweise mit neuen Identitäten. Ich kann mir gut vorstellen, dass dies in seinem Fall ähnlich gemacht werden wird.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von nadiner
    Zumal du schon einmal mit ihm (C.K.) zu tun hattest ... war doch so? Ich bin mit zwar nicht ganz sicher, aber ich dächte, du hättest das schon mal erwähnt. Es könnte aber auch ein anderer gewesen sein...

    Du hast ja ein wahnsinniges Gedächtnis :respekt:

    Wir haben vor mittlerweile mehr als 10 Jahren mit unserer Trainigsgruppe ein paar mal in der JVA Basketball gespielt - und dadurch konnte ich einige Worte mit ihm wechseln - richtig kennengelernt allerdings nicht. Dazu hätte ich auch keinen Bedarf.

    Wo ist für die Angehörigen der Opfer einer Straftat (Tötungsdelikt) mit anschließender Freilassung der Unterschied zum Fall Christian Klar ?

    Diese Probleme haben vermutlich alle Angehörigen - nur tauchen diese Probleme halt nicht in der Öffentlichkeit auf, da hier nicht diese Medienwirksamkeit erreicht wird

  • Zitat

    Original von nadiner

    Zwetschge, ob und was dich stört ist vollkommen wuppe und dem vom Umfallen bedrohten Sack Getreide in Asien gleichzusetzen. Flevo hat es schon richtig auf den Punkt gebracht. Klar saß zudem länger ein, als einige der hier und anderswo Lamentierenden alt sind. 26 Jahre sind schon eine lange Zeit, dass scheinen wohl die Zeigefingerheber zu vergessen!

    Das Gericht legte damals eine Mindesthaftzeit von 26 Jahre fest und die ist eben am 3. Januar abgelaufen und somit ist das OLG-Urteil in Ordnung. Da laut Gutachten keine Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit gefährdet sind, konnte es quasi gar nicht anders entscheiden.

    Und wenn du noch nicht einmal eine Begnadigung von einer vorzeitigen Haftentlassung unterscheiden kannst, wäre es vielleicht besser etwas kürzer zu treten.

    Tut mir leid, dass ich kein Jura studiert habe, um die rechtlichen Mittel besser auseinander zu halten. Habe im Radio gehört, dass er vor kurzer Zeit schon mal einen Antrag auf Begnadigung gestellt hat und dementsprechend falsch gedacht. ISt aber toll wie man von dir immer angemacht wird, wenn man vielleicht etwas nicht weiß.

    Ach und ich dachte ein Forum ist zum Meinungsaustausch da? Hab ich wohl was falsch verstanden. Aber dann kannst du ja ab sofort 90% aller Beiträge hier im Forum löschen :wall:

    @LV: Wie ich ja schon geschrieben habe, sehe ich ein, dass er aufgrund der rechtlichen Situation freikommen muss. Allerdings finde ich das, nicht nur in seinem Fall eine Frechheit. Ich glaube mich erinnern zu können, dass er 3x lebenslänglich bekommen hat. Wieso muss dann noch eine Mindeststrafe von 26 Jahren festgelegt werden, nach der er entlassen wird? Wieso muss ein Straftäter nicht seine komplette Haftdauer verbüßen? Das ist es, was ich nicht verstehe. Nicht nur in diesem Fall, sondern allgemein betrachtet.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Zwetschge
    Wieso muss dann noch eine Mindeststrafe von 26 Jahren festgelegt werden, nach der er entlassen wird? Wieso muss ein Straftäter nicht seine komplette Haftdauer verbüßen? Das ist es, was ich nicht verstehe. Nicht nur in diesem Fall, sondern allgemein betrachtet.

    Eine Frage, über diem man stundenlang diskutieren kann, ich versuche sie mal möglichst kurz und arg vereinfacht zu beantworten:

    Es gibt grundsätzlich zwei Modelle, aufgrund derer Staaten bestrafen, Strafen begründen oder Strafen vollstrecken. Das "Rache (Auge-um-Auge) - Modell", wie es z.B. in den USA praktiziert wird und das "Resozialisierungsmodell", das hierzulande gilt.

    Ziel des Strafvollzugs ist nicht die "Rache", sondern die
    Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft. So steht es z.B. im Strafvollzugsgesetz.

    Wenn man jetzt also jemanden tatsächlich lebenslang wegschließt, kann das Vollzugsziel nicht mehr erreicht werden.

    Im Normalfall ist es so, dass zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte nach 15 Jahren erstmals einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung (auf Bewährung) stellen können. Dieser Antrag wird dann angenommen oder abgelehnt.

    In manchen Fällen stellt das Gericht bereits im Urteil die "besondere Schwere der Schuld" des Täters fest. Dann darf der Antrag nicht "schon" nach 15 Jahren gestellt werden, aber irgendwann eben doch, da auch für diese Täter das Resozialisierungsziel gilt. Wann sie den Antrag stellen dürfen, legt das Gericht fest, hier waren es 26 Jahre.

    Ist dieser Antrag dann begründet, d.h. es wird einem Täter attestiert, dass er nicht mehr gefährlich ist, muss er (unter Auflagen) rausgelassen werden. Das Resozialisierungsziel, in der Gesellschaft straffrei zu leben, ist erreicht.

    Das entgegenstehende System sagt: "Wir wollen die Tat rächen, auch als Genugtuung für die Opfer bzw. deren Angehörige".
    In vielen Ländern hätte man den Klar demnach hingerichtet.

    Welcher Ansatz gerechter ist, ob der Täter eine "zweite Chance" (und auch die Chance zur wenigstens finanziellen Wiedergutmachung) bekommt oder ob ein Staat das Recht hat, Gleiches mit Gleichem zu vergelten und im Zweifel auch mit dem Risiko von nicht mehr korrigierbaren Fehlurteilen zu töten, das mag jeder für sich entscheiden.

    Ich bin Verfechter unseres Modells.

    Diskussionen kommen immer bei Härtefällen auf.
    Hier, wenn Leute zu früh entlassen werden und erneut straffällig werden, wie es immer wieder vorkommt oder wenn Leute besonders schlimme Taten begangen haben.

    Dort, wenn Unschuldige hingerichtet werden oder zig Jahre unschuldig in der "Todeszelle" saßen, wie es immer wieder vorkommt.

    Ein perfektes System, das allen gerecht wird, von allen als gerecht empfunden wird und das keine Fehler macht, gibt es leider nicht.