ZitatOriginal von Zwetschge
@LV: Wie ich ja schon geschrieben habe, sehe ich ein, dass er aufgrund der rechtlichen Situation freikommen muss. Allerdings finde ich das, nicht nur in seinem Fall eine Frechheit. Ich glaube mich erinnern zu können, dass er 3x lebenslänglich bekommen hat. Wieso muss dann noch eine Mindeststrafe von 26 Jahren festgelegt werden, nach der er entlassen wird? Wieso muss ein Straftäter nicht seine komplette Haftdauer verbüßen? Das ist es, was ich nicht verstehe. Nicht nur in diesem Fall, sondern allgemein betrachtet.
Hallo Zwetschge,
das gehört zu den Details, die die Medien gern verschweiben. 1985 wurde Klar tatsächlich zu einer Gefängnistrafe von sechsmal Lebenslänglich und 15 Jahren verurteilt. (Quelle: Wikipedia, steht auch schon auf Seite 4 dieses Threads) 1986 gab es eine Änderung im Strafgesetzt, nach der es keine mehrfachen lebenslänglichen Freiheitstrafen mehr gab. Also galt für Klar eine Mindeststrafe von 26 Jahren, die am 03.01.2009 endet. Nähreres können sicher die Juralisten beantworten.
Ich finde es insofern unerträglich, dass man in vielen Internetforen immer wieder lesen muß "er hat doch 6-mal lebenslängliche Freiheitsstrafe bekommen, wieso läßt man ihn jetzt laufen...". Klar hat seine Strafe verbüßt, er hat nichts geschenkt bekommen, seine Gnadengesuche vergangener Jahre sind allesamt abgelehnt worden. Nun muß auch mal die liebe Volksseele Ruhe haben und geben.
Wer einen wiederstandsfähigen Magen hat, der kann sich ja mal die Kommentare zu dem Welt-Artikel "Haftentlassung: Gericht erhält wegen Klar beleidigende Anrufe" durchlesen.