@ Loran
Gültigkeit bekommt ein Arbeitsvertrag wenn er von beiden Seiten unterschrieben ist (untechnisch gesprochen). Deine Behauptung wird durch das Beispiel deines Freundes auch nicht korrekter.
Eine andere Frage ist welche Folge das Nichteinhalten des Arbeitsvertrages für den jeweiligen Arbeitnehmer hat. Der Arbeitgeber wird in den meisten Fällen einfach keinen Schaden geltend machen können.
Bei einem Handballer kann der Schaden aber sehr wohl gegeben sein, da hier üblicherweise Ablösesummen gezahlt werden, wenn ein Spieler während er vertraglich gebunden ist den Verein wechseln möchte