Unterschrift Spielberichtsbogen

  • Hallo alle zusammen!!!

    Ich habe eine Frage. Wer ist zum unterschreiben des Spielberichtsbogens nach dem Spiel berechtigt?? Nur der MV oder jeder auf dem Bogen eingetragene Spieler??

    Denn der SR beharrte am Samstag darauf, dass unser MV unterschreibt, wohingegen ich behauptete, es könne jeder unterschreiben.

    Denn es heißt ja auch "Unterschrift Heimverein" im Gegensatz zur ersten Seite, wo es heißt "Für die Richtigkeit der Einträge - Unterschrift des MV".

    Schlecht hören kann ich gut. Nur mit gut sehen is schlecht.

  • Auf den NOHV-Bögen steht explizit MV. Und das sowohl bei der Unterschrift für die Richtigkeit der Eintragung als auch bei der Kentnissnahme.

  • Bei denen des HV Brandenburg nun aber nicht ;)

    Schlecht hören kann ich gut. Nur mit gut sehen is schlecht.

  • Da der HV Brandenburg aber numal zum Regionalverband des NOHV gehört, erübrigt sich jede weitere Frage ;)

  • Naja, aber es is auch schon vorgekommen, dass ein Spieler von uns das Formular unterschrieben hat und da kam keine Beschwerde oder sowas. Von daher is Deine Antwort für mich nicht ausreichend.

    Kannste das mit irgend'ner Regel belegen?? Hab nämlich nichts gefunden.

    Schlecht hören kann ich gut. Nur mit gut sehen is schlecht.

  • DHB-Richtlinien:

    5. ... Die Unterschriften beider Vereine (MVA oder ein anderer Offizieller lt. Spielprotokoll) müssen in beiderseitiger Anwesenheit bis spätestens 30 Minuten nach Spielende erfolgen. ...


    Also einer der vier Offiziellen muss/darf in der Handball-Bundesliga unterschreiben. Ob es für die einzelnen Regional- oder Landesverbände andere Anweisung gibt, entzieht sich meiner Kenntnis

    3 Mal editiert, zuletzt von Maxx (16. Januar 2007 um 14:27)

  • DHB-Spielordnung §81 (7)...

    Ist gut zu wissen wo es steht. Ich wusste bis jetzt auch nur das es wo steht...

    widerspricht sich also zu Maxx

    Einmal editiert, zuletzt von KIH_MD (16. Januar 2007 um 14:28)

  • Durchführungsbestimmungen HVW (Handballverband Württemberg)

    9. Die MVs haben die Kenntnissnahme aller im SR- und Spielberichtsbogen vermerkten Eintragungen in Gegenwarte der/des SR bis spätestens 20min nach Spielende in der SR-Kabine unterschriftlich zu bestätigen.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

    Einmal editiert, zuletzt von eisbeer (16. Januar 2007 um 14:39)

  • bei unseren (HV Sachsen) Protokollausfüllvorschriften heißt es "der MV oder eine von ihm beauftragte Person" ansonsten gilt die Spielordnung des DHB mit Zusatzbestimmungen, also § 81 (7)

  • Zitat

    Original von Butzi0815
    Bei denen des HV Brandenburg nun aber nicht ;)


    Also die Unterschrift für die Korrektheit der Eintragungen macht der Mannschaftsverantwortliche... und am liebsten wird es dann gesehen, dass auch genau dieser dann alle Unterschriften tätigt.... wir hatten am Wochenende genau diese Diskusion wieder

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!