Ich hab mal wieder einen sehr interessanten Fall:
Spieler wechselt den Verein und gleichzeitig den Verband. Alter Verein verweigert nach dem 01.07.2006 die Freigabe und schickt den Pass an seinen Verband.
Spieler erhält die Spielberechtigung für den neuen Verein. Der alte Verein verlangt nun gem. § 25 Abs 1b + 1c SpO DHB und § 29c Ausbildungskosten und schlägt gleichzeitig noch 7 % MwSt drauf. Gleichzeitig berechnet der alte Verein die Ausbildungskosten für 24 Monate obwohl er nur 14 oder 15 Monate dort spielberechtigt war.
Interessant wird dann noch dass ein Handball Förderverein e.V. eine Rechnung über die Ausbildungskosten ausstellt.
m.E. sind hier viele Fehler gemacht worden:
- Nichtbeachtung der neuen Spielordnung
- Verstoß gegen die Spielordnung §23 SpO DHB, Abs. 2 in dem ganz klar geregelt ist, dass der abgebende Verein den Spielausweis an den Spieler herauszugeben hat.
- Bezug auf nicht mehr existierende Paragraphen in der alten nicht mehr gültigen Spielordnung
- Auf Ausbildungskosten wird 7 % Mehrwertsteuer berechnet - meines Wissens nach, ist das Ausstellen einer Rechnung durch einen Verein steuerrechtlich im höchsten Maße bedenklich. Außerdenm warum dann 7% - es handelt sich doch hierbei nicht um Lebensmittel oder Zeitungen ![]()
- Es fordert ein Förderkreis e.V. die Ausbildungskosten an - die Spielberechtigung liegt aber beim Verein.
Ich denke hier liegen einige Fehler vor. Mal sehen was Ihr da zu sagen habt.