Mehrwertsteuer auf Ausbildungskosten

  • Ich hab mal wieder einen sehr interessanten Fall:

    Spieler wechselt den Verein und gleichzeitig den Verband. Alter Verein verweigert nach dem 01.07.2006 die Freigabe und schickt den Pass an seinen Verband.
    Spieler erhält die Spielberechtigung für den neuen Verein. Der alte Verein verlangt nun gem. § 25 Abs 1b + 1c SpO DHB und § 29c Ausbildungskosten und schlägt gleichzeitig noch 7 % MwSt drauf. Gleichzeitig berechnet der alte Verein die Ausbildungskosten für 24 Monate obwohl er nur 14 oder 15 Monate dort spielberechtigt war.

    Interessant wird dann noch dass ein Handball Förderverein e.V. eine Rechnung über die Ausbildungskosten ausstellt.

    m.E. sind hier viele Fehler gemacht worden:

    - Nichtbeachtung der neuen Spielordnung
    - Verstoß gegen die Spielordnung §23 SpO DHB, Abs. 2 in dem ganz klar geregelt ist, dass der abgebende Verein den Spielausweis an den Spieler herauszugeben hat.
    - Bezug auf nicht mehr existierende Paragraphen in der alten nicht mehr gültigen Spielordnung
    - Auf Ausbildungskosten wird 7 % Mehrwertsteuer berechnet - meines Wissens nach, ist das Ausstellen einer Rechnung durch einen Verein steuerrechtlich im höchsten Maße bedenklich. Außerdenm warum dann 7% - es handelt sich doch hierbei nicht um Lebensmittel oder Zeitungen :)
    - Es fordert ein Förderkreis e.V. die Ausbildungskosten an - die Spielberechtigung liegt aber beim Verein.

    Ich denke hier liegen einige Fehler vor. Mal sehen was Ihr da zu sagen habt.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Die Forderungen kann sich der Verein komplett in die Haare schmieren. Der neue Verein wird einen Pass bekommen mit Spielberechtigung Abmeldedatum + 2 Monate (Wechselsperre) .

  • Zitat

    Original von michaelb
    Die Forderungen kann sich der Verein komplett in die Haare schmieren. Der neue Verein wird einen Pass bekommen mit Spielberechtigung Abmeldedatum + 2 Monate (Wechselsperre) .

    So seh ich das auch :lol:

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von hasenhirn
    - Auf Ausbildungskosten wird 7 % Mehrwertsteuer berechnet - meines Wissens nach, ist das Ausstellen einer Rechnung durch einen Verein steuerrechtlich im höchsten Maße bedenklich. Außerdenm warum dann 7% - es handelt sich doch hierbei nicht um Lebensmittel oder Zeitungen :)

    Es ist zwar nicht bedenklich, wenn ein Verein eine Rechnung ausstellt; solange dieser eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt (z.B. Eintrittsgelder nimmt, Bier, Wurst und Brot bei einem Vereinsfest verkauft o.ä.), aber hier hat der Ausbildungskreis offenbar gar keine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht, sondern der Verein, bei dem der Paß lag; dieser aber auch nur für 14 statt der berechneten 24 Monate. Entscheidend dürfte sein, ob ein abgebender Verein nach der Spielordnung das Recht hat, vom annehmenden Verein ein Entgelt in solchen Fällen zu fordern - vielleicht nicht ein Ausbildungsentgelt, sondern ein Vertragsauflösungsentgelt, um die Wechselsperre von zwei Monaten zu umgehen. Wobei das auch eine umsatzsteuerfreie Entschädigung sein könnte (könnte ich beim überragenden Interesse der Leser hier in der Ecke einmal nachlesen :rolleyes: ).

    Der Ausbildungskreis schuldet momentan die berechnete Steuer nach § 14c II (früher 14 III) UStG, auch wenn er gar kein Recht hatte, eine solche Rechnung zu stellen. Um das zu vermeiden, muß er seine eigene Rechnung widerrufen, gutschreiben oder sonst wie aus dem Verkehr ziehen.

    Außerdem wäre der Steuersätz 16% (bald 19%, und bestimmt auch bald 25%). 7% gelten übrigens auch für Kunstgegenstände, Holz, Pflanzen....... ok. Ich hör ja schon auf.

    Einmal editiert, zuletzt von Gottfried (19. August 2006 um 18:04)

  • Hallo beisammen :hi:,

    wie Gottfried schon richtig bemerkte, wäre ein ermäßigter Steuersatz (7 %) nicht anzuwenden.

    Aber ich stelle mir noch eine ganz andere Frage: egal ob ein Sport- oder Förderverein diese Leistung (Ausbildung von Jugenspielern) erbringt, er wird dies in der Regel nicht in Unternehmereigenschaft (§ 2 UStG) tun, so dass die Leistung nicht nur umsatzsteuerfrei ist, sondern sogar die Steuerbarkeit entfällt (§ 1 UStG).
    Anders bei Eintrittsgeldern oder Warenverkauf - denn dort ist die unternehmerische Tätigkeit gegeben.

    Die Steuerschuldnerschaft bei Rechnungsstellung bleibt davon jedoch unberührt, d. h. wenn in einer Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen wird, muss diese auch an den Fiskus abgeführt werden!

    Fazit: es ist immer gut, wenn sich Führungskräfte im Verein mit gesetzlichen Bestimmungen auskennen - denn davon gibt es reichlich!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen: