Ausbildungskosten bei Vereinswechsel - grundlegende Änderungen zur neuen Saison

  • Jo dann melden wir schnell mal für ein paar Wochen oder Monate die Familie um - un dann ???
    Ichsehe das ganze immer noch nicht als positiv an, sicher sollen die "kleinen" Vereine etwas für ihre gute Arbeit erhalten, jedoch muss man auf dem Teppich bleiben und der Imagegewinn ist ja auch noch da wenn es ein(e) ganz "Große wird.

    MsG
    ATOM

  • bleib mal auf dem teppich - wer macht denn so etwas?

    die intention ist schon in ordnung. es gibt immer noch zuviele vereine, die lieber nen tausender in irgendeine/n -ic oder - ov/a investieren als auch nur in einer jahrgangsstufe ordentliche arbeit zu machen. ich bin mit der aktuellen regelung auch nicht glücklich, mir ist allerdings die lösung auch noch nicht eingefallen.

  • Vielleicht machen wir in der HE mal ein Brainstorming zu diesem Thema? Irgendwer vom DHB scheint ja hier mitzulesen, denn einige Regeländerungen in der SpO haben wir ja in den letzten Jahren schon vorweg diskutiert. ;)

    Ein befreundeter Trainer musste neulich einem zugezogenen Studenten absagen. Der Verein konnte ihn nicht bezahlen. Drei Klassen unterhalb der Oberliga sitzt das Geld nicht so locker. Der Spieler wird wohl ein Jahr pausieren müssen. Oder er einigt sich mit seinem alten Verein. Hier ist vielleicht noch Handlungsbedarf in der Spielordnung, diese Situation empfinde ich als unbefriedigend. Nehme ich allerdings eine Studentenausnahme in die SpO auf, haben wir hier wieder ein Schlupfloch.

    Ich bin mir nicht so sicher, ob die Ausbildungsentschädigung überhaupt eine glückliche Regelung ist. So sehr ich Sympathien für den "kleinen Verein" habe, der Zweck der Geldzahlung ist mir nicht ganz klar.

    Abschreckung? Das kann der DHB nicht wollen.

    Eine Investition für weiterhin gute Jugendarbeit? Das hieße ja, dass der "kleine Verein" tatsächlich gut arbeitet, während der aufnehmende Verein nur erntet. Das kann ich so nicht bestätigen. Bei uns leisten zwei der drei großen Vereine im männlichen Bereich auch die beste Arbeit an der Basis. Den "hervorragende Jugendarbeit leistenden Verein, dem regelmäßig die Talente abgegrast werden" kenne ich nicht. Manchen Talenten müsste man nach den Minis schon raten, den Verein zu wechseln. Gerade im weiblichen Bereich versauern hier reihenweise Talente.

    Es läuft also auf eine Art künstliche Tauschgerechtigkeit hinaus. "Ihr habt ein Talent zum Handball gebracht, hier die Entschädigung dafür, dass wir von nun an übernehmen."

    Den Schmarotzervereinen, die sich unterhalb der C-Jgd. überhaupt nicht um die Jugend kümmern und dann mit ihrem Namen locken, den gönne ich natürlich diese Regelung. Womit wir viertens bei einem Bußgeld angelangt sind.

    Als Ideal schwebt mir statt dessen eine Kooperation des "großen Vereins" mit drei bis fünf Vereinen der zweiten Reihe vor. Keine Geldentschädigung, dafür hospitieren die Jugendtrainer der abgebenden Vereine regelmässig beim nehmenden Verein. Darüber hinaus stellt der große Verein Übungsleiter aus der ersten Damen / Herren, bildet die Trainer aus und schickt seine zweite Garde in die Jugendmannschaften der Kooperationspartner. Deren Talente trainieren beispielsweise einmal wöchentlich beim großen Verein mit, wechseln dann in der C oder B Jugend.

    Utopisch, denn dann müssten ja mal zwei oder mehr Vereine zusammenarbeiten. :wall:

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • nehmen wir ein anderes beispiel:

    -Spieler wechselt mit 14 von Dorfverein zu Oberligaklub. dorfverein bekommt keine Entschädigung

    - nach 2 jahren wechselt Spieler zurück zu Dorfverein, wg schulischer, gesundheitlicher und sonstiger Probleme. Dorfverein darf jetzt zahlen?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?

  • @ Tlpz:

    Ich kann Schorse da schon verstehen. Im Idealfall hat der Dorfverein de Spieler schon bis zu 10 Jahre ausgebildet und sieht dafuer keinen Cent. Ich denke, gerechter waere es auf jeden Fall, die abgebenden Vereine fuer die gesamte Zeit zu entschaedigen. Dafuer koennte man ja auch die jaehrlichen Summen herabsetzen.

  • Genau das Beispiel habe ich schon erlebt, nur andersherum. Der "Dorfverein" hatte die höher spielende Mannschaft. Nach zwei Jahren hatte der Spieler keine Perspektive mehr und sein Alter Verein durfte ihn "zurückkaufen".

    Anstatt allerdings die Altersgrenze zu senken und die Tarife nach unten anzupassen, sollte mal überdacht werden, die Entschädigung ganz sein zu lassen. Helge hatte es weiter oben schon angedeutet, irgendwann landet die Regelung mal vor einem Amtsgericht und das könnte der Anfang vom Ende sein.

    Der mir bekannte Normalfall ist, dass ein Spieler vom kleinen, weniger gut ausbildenden Verein zum erfolgreicherem Verein wechselt. Diese haben teilweise die besser ausgebildete Basis und verstärken sich für die Anforderungen in den höchsten Jugendklassen. In Einzelfällen sind es auch Schmarotzervereine. Aber spätestens mit dem Wechsel in eine Leistungsmannschaft verbessert sich der Spieler. Viele Talente in einer Halle = potentiell besseres Training.

    Durch die Ausbildungsentschädigung wird mit Sicherheit nicht Jugendarbeit gefördert. Dann müsste zweckgebunden gezahlt werden.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • wir verfahren hier oft so, dass eine zusätzliche Vereinbarung unterschrieben wird, dass der abgebende Verein und der neue Verein vereinbaren, dass im Falle eines Rückwechsels zum alten Verein keinerlei Forderungen gestellt werden.
    Diese Maßnahme erspart i.d.R. später viel Ärger.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • hasenhirn

    Diese Regelung hat aber nr zivilrechtlichen Bestand. Vor dem Sportgericht ist dieser Zusatz nichtig. Also müßtet ihr dann ggf. doch zahlen oder Punktverluste hinnehmen.

    Im allg. halte ich die jetzige Form der Ausbildungsvergütung auch für wenig praktikabel. Jetzt ist der Spieler gut dran, aber der (abgebende) Verein ist angeschmiert. Eine Patentlösung habe aber auch ich nicht zur Hand.

  • Zitat

    Original von TLpz
    hasenhirn

    Diese Regelung hat aber nr zivilrechtlichen Bestand. Vor dem Sportgericht ist dieser Zusatz nichtig. Also müßtet ihr dann ggf. doch zahlen oder Punktverluste hinnehmen.

    Im allg. halte ich die jetzige Form der Ausbildungsvergütung auch für wenig praktikabel. Jetzt ist der Spieler gut dran, aber der (abgebende) Verein ist angeschmiert. Eine Patentlösung habe aber auch ich nicht zur Hand.

    pacta sunt servande - oder Ferengi-Erwerbsregel No. 1: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

    Sollte mich nicht wundern, wenn dies noch nicht zu einigen Sportgerichten vorgedrungen ist, aber die dürfen nicht so tun, als gäbe es außer RO und SpO keinerlei weitere Rechtsquellen. Da dort allerdings zumeist keine Juristen sitzen, kann es darauf hinaus laufen, dass eine Verzichtsvereinbarung ignoriert wird.

    Die oben genannte Abmachung finde ich gut. Sicherheitshalber sollte sie jeweils vom vertretungsberechtigten Vorstand der Gesamtvereine unterzeichnet sein. Sonst ist es Essig, wenn in einer Handballsparte ein Personalwechsel stattfindet und der neue Vorstand sich nicht mehr gebunden fühlt.

    Der Spieler ist meines Erachtens nun nicht mehr gut dran, denn statt sechs Monate auszusitzen hat er nun ein Jahr Zwangspause, so ein neuer Verein nichts zahlen möchte. Das ist im Leben eines Jugendlichen EINE SAISON OHNE HANDBALL. Einfacher werden wir die Jugendlichen nicht los.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zickenbändiger

    Diese Zusatzvereinbarung ist für die Sportgerichte irrelevant. Außerdem läßt die SpO nicht zu, das solche Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Man müßte also für einem Zivilgericht seine Forderungen durchsetzen, wenn der abgebende Verein dann doch Gelder fordert. Da der Streitwert eher gering ist, dürfte man damit eh keinen Erfolg haben...

    Trotzdem sind Spieler jetzt besser dran als vorher: Sperren gibt es nicht mehr (höchstens die 2 Monate), um den Rest streiten sich dann beide Vereine. Und er Spieler "darf" seine Spielkleidung sowie noch ausstehende BEitragsgelder "behalten". Auch da würde wegen 100 EUR keiner ein Gericht anrufen. Man warte mal ab, bis das alle Spieler so spitz kriegen.

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Durch die Ausbildungsentschädigung wird mit Sicherheit nicht Jugendarbeit gefördert. Dann müsste zweckgebunden gezahlt werden.

    was mir zusätzlich zur Zweckbindung bei der ganzen Geschichte fehlt, ist sowas wie eine überprüfbare Qualitätsmesslatte für die Ansprüche der abgebenden Vereine!

    Ein Verein, der wirklich von der Pike auf die besten Trainer in der Jugend einsetzt, und somit auch gut ausbildet, dem steht auch eine Entschädigung zu.

    Nur werden diese (wenigen) Vereine duch die Regelung in der derzeitigen Form mit den Anderen, die das Glück haben, dass sich bei ihnen ein Talent angemeldet hat, über einen Kamm geschoren.

    Nur wie und wer will das bewerten? Was könnten Kriterien oder Qualitätsstandards sein, die einen Ausbildungskostenersatz rechtfertigen?

  • Zitat

    Original von TLpz
    hasenhirn

    ..... Also müßtet ihr dann ggf. doch zahlen oder Punktverluste hinnehmen.

    .....

    Wo bitteschön steht in der SpO etwas von Punktverlusten ? Bist DU der Meinung, dass wenn ein Verein die Ausbildungkosten nicht zahlt im nachhinein die SPielberechtigung entzogen wird und die Punkte der Spiele, in denen der betreffende Spieler mitgewirkt hat, nachträglich entzogen werden ? Dieses "Laien-Sportgericht" möchte ich sehen, das so entscheidet.
    Die Spielberechtigung erteilt, egal ob Ausbildungskosten gezahlt wurden oder nicht.
    Wenn es wirklich hart auf hart geht, sind diese Ausbildungskosten eh nur Zivilgerichtlich durchsetzbar, und ob das dann auch wirklich durchgeht, wird sich dann in Zukunft, wenn die ersten Fälle bei den Amtsgerichten gelandet sind, auch zeigen.
    Letztlich bietet aber diese Zusatzvereinbarung zusätzliche Sicherheit und vor allen Dingen den moralischen Gesichtspunkt, dass die Vereine sich einig sind.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • hasenhirn,

    ... bitte selbiges einschalten. Ein Sportgericht kann natürlich Punkte aberkennen! Die Spielberechtigung muß dabei nicht entzogen werden. Gleiches gibt es z.Bsp. auch, wenn ein Verein seine Spielbeiträge an den Verband o.ä. nicht bezahlt.

    Zitat

    Letztlich bietet aber diese Zusatzvereinbarung zusätzliche Sicherheit und vor allen Dingen den moralischen Gesichtspunkt, dass die Vereine sich einig sind.

    Echt? Eher eine scheinheilige Sicherheit. Seine moralische Einstellung kann man ändern, trotz Papier. Dann mußt du dich vor dem Zivilgericht streiten, wenne in abgebender Verein plötzlich Geld von dir möchte. Viel Spaß!

  • ich glaube, mit "TLpz" ist ein Besserwisser zu Gange, der Erfahrungswerte, Argumente .... nicht gelten lässt. Die gute Erfahrung mit dieser Vereinbarung haben wir jedenfalls gemacht. Zumindest im nordbadischen Bereich gehen die Vereine nämlich anständig miteinander um - ob das in anderen Bereich anders ist - keine Ahnung.

    m.E. gibt die Spielordnung für die Sportinstanzen bei Nichtzahlung keine Rechtsgrundlage her, die einen Punktabzug rechtfertigt. (oder hab ich das in der DHB-Bibel - Spielordnung vielleicht überlesen ?)
    Der DHB hat nicht ohne Grund die bis 01.07.2006 gültige Spielordnung geändert, wohl auch gerade deshalb, damit sich die Rechtsgremien bei Streitigkeiten um die Ausbildungskosten nicht befassen müssen und die Vereine die Zivilinstanzen anrufen müssen. Woher ich das weiss ? Vielleicht Insiderwissen ? :hi:

    und damit ist das Thema zumindest für mich erledigt.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (27. Oktober 2006 um 19:51)

  • hasenhirn

    Mitnichten bin ich ein Besserwisser bzw. möchte als dieser dastehen. Erfahrungen und Argumente macht jeder auf seine Art.

    Leider stellst du aber deine Zusatzvereinbarung als Nonplusultra hin. Anderen wird vorgegaukelt, dass ein Verein damit um eventuelle Zahlungen der Ausbildungskosten herumkommt. Das ist schlichtweg falsch. Solch eine Zusatzvereinbarung ist nicht durch die SpO gedeckt und müßte im Zweifelsfall zivilgerichtlich durchgesetzt werden.

    Sicher geht man immer davon aus, dass sich die Vereine verstehen und ordentlich miteinander umgehen. Jedoch ist auch jedem bekannt, das manchmal der kleinste Funke Mißverständnis ausreicht und die Animositäten der Funktionäre zum tragen kommen. Dann ist's schnell vorbei mit der Herrlichkeit.


    Zitat

    m.E. gibt die Spielordnung für die Sportinstanzen bei Nichtzahlung keine Rechtsgrundlage her, die einen Punktabzug rechtfertigt. (oder hab ich das in der DHB-Bibel - Spielordnung vielleicht überlesen ?)

    Die Spielordnung nicht, aber die Rechtsordnung (§2, Abs. 1h).

  • huhu TLpz :)

    nein ich stelle das nicht als Nonplusultra dar, sondern als Möglichkeit, die sich Vereinen bietet, die "normal" miteinander umgehen. Wenn es von vornherein zu streitigkeiten kommt, sollte man natürlich sowas lassen.

    Wie bereits geschrieben, sind m.E. Forderungen zu Ausbildungskosten eh nur zivilrechtlich durchsetzbar, die Praxis wird zeigen, ob die Landesverbände hier überhaupt einschreiten oder sich gänzlich raushalten. (so wie ich die Organisation DHB kenne handelt das jeder Landesverband wieder anders ?( )

    §2, Abs 1 regelt nur welche Strafen für Vergehen verhängt werden können, nicht aber für welche Vergehen sie angewendet werden, insofern bewegen wir uns hier wieder im sehr "wachsweichen" Bereich.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (30. Oktober 2006 um 17:17)

  • Also Leute diese Gedanken sollten sich sicher die Verantwortlichen für diese Bereiche machen - denn sicher ist das die ganze Regelung sehr, sehr unbefriedigend für die Vereine und vor allem dei Spieler / innen ist.

    MsG
    ATOM

  • Ich bin aber ein Besserwisser... :hi:

    Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, hier § 32 RO DHB:

    Kein Punktabzug sondern eine Sperre. Ich sehe hier keine Möglichkeit einer anderen Sanktion.

    Wenn zwischen den Vereinen ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, der entweder den Verzicht oder eine geringere Entschädigung vorsieht, dann kann sich das Sportgericht trotz aller Satzungen und Ordnungen nicht darüber hinwegsetzen. In Deutschland pflegen wir die Vertragsautonomie. Wie soll denn die Begründung des Urteils lauten? "Zwar liegt dem Gericht ein wirksamer Verzichtsvertrag zwischen den Streitparteien vor, da die Spielordnung aber Verträge nur zwischen Spielern und Vereinen oder als Grundlage einer Spielgemeinschaft kennt, muss das Sportgericht diesen Vertrag nicht berücksichtigen. Gemäß Spielordnung existiert er nicht."? Solange die Summe unterhalb der gem. SpO zu zahlenden Ausbildungsentschädigung liegt, sehe ich keinen Konflikt mit der Spielordnung.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.