Ausbildungskosten bei Vereinswechsel - grundlegende Änderungen zur neuen Saison

  • Zitat

    gersch
    wenn soviele Spielerinnen wechseln, hat der alte Verein dann in diesem Jahrgang noch eine Mannschaft ?


    @ hasenhirn
    ich weiß auf was du hinaus willst, aber der alte Verein kann damit argumentieren, wir hätten eine Mannschaft, die wir durch den Abgang nicht jetzt mehr haben. Die restlichen Sielerinnen können nicht spielen. Deswegen wollen wir als Entschädigung wenigsten die Ausbildungspauschale.

    Für die Ausbildungspauschale bin ich schon, da es Vereine gibt die wirklich mit allen Mitteln Spieler und Spielerinnen abwerben. Und wenn du Jahre lang die Jugendlichen aufgebaut hast, ist es gerade als kleiner Verein sehr bitter wenn die Großen sich ständig bei dir bedienen.

    Bei uns im Verein war es aber immer so, dass Spieler die ein Potential haben was bei uns nicht gefördert werden kann oder die Hochklassig spielen können, ohne Ausbildungspauschale gehen können wenn sie wollen.

    Wobei man sagen muss für einen Spieler geht die Ausbildungspauschale (Höchstfall 1.200€ plus die Prozente wenn man Auswahl spielt) ja und es ist selten das ein Verein gleich haufenweise neue Spieler bekommt für die er zahlen muss.
    In dem Fall ist es natürlich heftig, aber selten

    :love: Die Liebe ist wie ein Puzzle: manchmal dauert es, bis Du das passende Teil findest.

    Hast Du es aber, gibst Du es nie wieder her.

  • Zitat

    Original von hasenhirn
    gersch + ATOM

    also Sperre gibt es für den Spieler erstmal grundsätzlich nicht. Was soviel bedeutet, dass der neue Verein für den neuen Spieler die SPielberechtigung beantragt und fertig.
    Ungeachtet eventueller Forderung auf Erstattung der Ausbildungskosten wird diese SPielberechtigung erteilt. Eine automatische Sperre (war bis zur Änderung der Spielordnung vom 01.07.06 möglich) gibt es NICHT mehr.

    Über eines muss sich der neue Verein allerdings im klaren sein, mit der Beantragung des Spielausweises, muss er damit Rechnen, dass die Forderung gestellt wird. Macht der alte Verein keinen Fehler, dann ist es durchaus möglich, dass er zahllen muss. Das klärt aber in diesem Fall nicht das Sportgericht sondern muss vor einem normalen Gericht ausgefochten werden.

    gersch
    wenn soviele Spielerinnen wechseln, hat der alte Verein dann in diesem Jahrgang noch eine Mannschaft ?

    Danke erstmal für die prompten Antworten an alle. :hi:

    Der abgebende Verein wird Probs haben noch ein Mannschaft zu sammenzubekommen. Wenn nicht, dann sind die "Mädels" frei und könnten wohl nachgemeldet werden. Das steht aber in den Sternen, und ich wünsche dem abgebenden Verein auch nicht, dass er keine Mannschaft mehr hat !! :/:

    Mir ist der Ablauf immer noch nicht klar im anderen Fall.
    Bitte mal praktisch für die langsameren hier ( ich selbst habe Basketball gespielt ... :lol: ) ..

    Der annehmende Verein muss damit rechnen mit Beantragung des Spielausweises vor einer Forderung von ca 6000,- € zu stehen, gegen die der Verein vor einem ordentlichenGericht vorgehen müsste. Oder klagt man als Erziehungsberechtigter ??
    Was passiert in der Praxis wenn der Verein :
    A) ... nicht zahlt ? (Vermutlich wird der Verein dann verklagt, oder ?)
    B) ... das Risiko nicht eingeht und die Ausweise gar nicht erst beantragt ?

    Der Fall B) erscheint mir wahrscheinlicher.... Sind die "Mädels" dann nach 12 Monaten "frei" oder läuft dieser Anspruch auf Ausbildungsvergütung bis zum 21. Lebensjahr und greift immer ab Beantragung der Ausweise ??

    Mir sind solche Vorgänge halt fremd und vielleicht stehe ich auch einfach nur auf dem "Schlauch" . :unschuldig:

    Gruss
    Gerhard

    Verlieren ist leicht ~
    man muss es nur wollen !

  • Zahlt der Verein nicht sind die Mädels nach 12 Monaten wieder spielberechtigt.

    Die Sperre beginnt nach Antragsstellung, ohne Antragstellung kann der Verein ja keine Ausbildungspauschale geltend machen.

    Bis zum 21 Lebensjahr kann der alte Verein sie erheben.

    Also jeder später der Antrag gestellt wird um so länger können die Mädels nicht spielen

    Haben die Mädels ihre Pässe schon von alten Verein??
    Wenn ja, wurde hinten drauf geschrieben das wegen Ausbildungspauschale die Zustimmung des Vereinwechsels nicht gegeben wurde. Dann tritt das mit den 12 Monaten in Kraft.

    Wurde die Zustimmung für den Wechsel gegeben ist für die Mädels alles in Ordnung.

    Der Pass muss auf jedenfall an die Mädels abgegeben werden, ansonsten kann der neue Verein ihn auch durch den PFHV anfordern lassen.

    :love: Die Liebe ist wie ein Puzzle: manchmal dauert es, bis Du das passende Teil findest.

    Hast Du es aber, gibst Du es nie wieder her.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hexe2004 (5. August 2007 um 18:57)

  • Amtliche Bekanntmachung von DHB-Ordnungsänderung gem. § 52 der DHB-Satzung
    Liebe Sportfreunde,
    das Erweiterte Präsidium des DHB hat am 24.11.2007 in Fulda nach Feststellung der Dringlichkeit
    folgende Ordnungsänderung sowie Klarstellung beschlossen:
    I.
    Spielordnung - Ordnungsänderung
    § 29 SpO Ausbildungskosten wird aufgehoben.
    Für alle Vereinswechsel steht dem abgebenden Verein keine Ausbildungskostenentschädigung zu,
    sofern für den wechselnden Spieler noch keine Spielberechtigung für den neuen Verein erteilt worden
    ist.
    Die Änderung tritt am 24.11.2007 in Kraft.