ZitatOriginal von TLpz
vr316Nach deinen Aussagen zu schließen, habt ihr als alter Verein einen Fehler gemacht. Einfach "Nein" auf dem Paß ankreuzen und schreiben "fehlende Ausbildungsvergütung" reicht einfach nicht. Lt. §24 (2) der Spielordnung muß nämlich auch der zuständigen Paßstelle rechtzeitig über die Freigabeverweigerung Bescheid gegeben werden. Wahrscheinlich ist dies nicht erfolgt, somit könnte eine Spielberechtigung erteilt worden sein..
Jepp, aus Schaden wird man klug. Auch wir hatten vor geraumer Zeit den Fall, dass wir "nein" ankreuzten und den Pass herausgaben, ohne weitere Schritte einzuleiten. Spielerin war daraufhin beim neuen Verein spielberechtigt und wir bekamen im Nachhinein nicht die volle Ausbildungsvergütung. Das passiert uns sicher nicht nochmal ![]()