Erfolgreich Beschwerde einlegen

  • Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man auf dem Spielbericht vermerkt, dass man einen Einspruch einlegt, dieses auch nichts kostet, und man dann aber nicht unbedingt einen Einspruch erheben muss?

    Weil das geht aus unseren Richtlinien nicht ganz klar hervor.

    Hier die Richtlinien

  • Zitat

    Original von b738
    @ härter schneller,

    1.) ich biete jedem an, der über unsere Leistungen mit uns diskutieren will, nach dm Duschen, ca. 30 Minuten nach Spielende, zu uns in die Kabine zu kommen.
    2.) Hast du auch schon mal Einspruch wg. deiner schlechten leistungen als Spielerin angekündigt
    3.) wie definierst du schlechte Leistung

    das ist erstens sehr schön.

    wegen schlechter leistungen werden spielerInnen sehr schnell und sehr deutlich merken, welche art einspuch auf sie zu kommt.

    schlechte leistung?
    die regeln geben den rahmen vor - alles was weit weg von diesem rahmen ist, nenne ich eine schlechte leistung.

    ...und damit wir uns hier richtig verstehen - mir gehts es hier um sr, die halt mal so irgendwie pfeifen, irgendwo in der fünften, sechsten oder gar jugend-liga. da gibt es genug fürchterliche gurken, die im obigen sinne schlecht sind.

  • Zicke

    Hier ist § 19 Rechtsordnung-DHB einschlägig.

    Link: http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/C-…SO_01072005.pdf

    Das alleinige Eintragen auf dem Spielbericht ist noch kein Einspruch, aber unter den genannten Bedingungen zwingende Voraussetzung, um später einen Einspruch einzulegen.

    Edit: Wie ein Einspruch auszusehen hat, steht in § 21 RO-DHB.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

    Einmal editiert, zuletzt von eisbeer (27. Februar 2006 um 09:34)