Spielrecht bei den Jugend-Qualifikationsspielen tangiert nicht die Jugendschutzbestimmungen!
Die Satzungskommission des Deutschen Handballbundes legte sich im Vorfeld des Bundestages in Würzburg dahingehend fest, dass die Qualifikationsspiele der Jugend nur im Bezug auf die altersspezifische Einstufung der neuen Spielsaison zuzurechnen sind, die Vorgaben der Jugendschutzbestim-mungen in der DHB-Spielordnung § 22, Absatz (1), Einsatz pro Spielsaison in maximal zwei Altersklassen, allerdings nicht tangiert werden. Die Qualifikation wird praktisch als ein zusätzlicher Wettbewerb außerhalb der Saison betrachtet. Somit können z.B. Jugendspielerinnen mit entsprechender Altersstruktur im Sommer in der A- und B-Jugendqualifikation, im Laufe der neuen Saison zusätzlich bei den Aktiven eingesetzt werden.
Quelle: http://www.hvw-online.org