Jugendschutzbestimmung

  • Spielrecht bei den Jugend-Qualifikationsspielen tangiert nicht die Jugendschutzbestimmungen!

    Die Satzungskommission des Deutschen Handballbundes legte sich im Vorfeld des Bundestages in Würzburg dahingehend fest, dass die Qualifikationsspiele der Jugend nur im Bezug auf die altersspezifische Einstufung der neuen Spielsaison zuzurechnen sind, die Vorgaben der Jugendschutzbestim-mungen in der DHB-Spielordnung § 22, Absatz (1), Einsatz pro Spielsaison in maximal zwei Altersklassen, allerdings nicht tangiert werden. Die Qualifikation wird praktisch als ein zusätzlicher Wettbewerb außerhalb der Saison betrachtet. Somit können z.B. Jugendspielerinnen mit entsprechender Altersstruktur im Sommer in der A- und B-Jugendqualifikation, im Laufe der neuen Saison zusätzlich bei den Aktiven eingesetzt werden.

    Quelle: http://www.hvw-online.org

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Wird das noch verankert oder ist das bloß die hochoffizielle Auslegung? Das wäre wünschenswert, so etwas schriftlich zu haben. Wir hatten letzte Saison genau diesen Fall. Eine Spielerin nimmt in der C-Jgd. an der Bezirksquali teil, wechselt über die Sommerferien den Verein, spielt in der B und wird dann auch in der A eingesetzt, wo sie Landesmeisterin wird.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Eine Spielerin nimmt in der C-Jgd. an der Bezirksquali teil, wechselt über die Sommerferien den Verein, spielt in der B und wird dann auch in der A eingesetzt, wo sie Landesmeisterin wird.

    wie soll denn das gehen?

  • Zitat

    Original von härter_schneller

    wie soll denn das gehen?

    Derzeit noch garnicht! - Auch nach einer etwaigen Änderung nicht (wenn ich das richtig verstanden habe). Gestrichen wird der Passus mit höchstens 2 Spielklassen (C,B,A oder Aktiv) Es steht nichts über eine Änderung, dass man 2 Jugendspielklassen höher spielen darf (Aktiv ist keine Jugendspielklasse)

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • schön.

    ansonsten ist das eine pragmatische neu-auslegung der alten regelung. schließlich zielte die alte regelung ja nicht auf das spezifische problem innerhalb der qualifikation ab, sondern auf das spielklassen-switching in der laufenden saison.

  • Zitat

    Original von härter_schneller

    wie soll denn das gehen?

    Seit letzter Saison geht es mit der letzten Änderung der SpO ganz eindeutig. Ich hatte hier irgendwo auch schon mal darauf hingewiesen.

    Bislang hätte eine C-Jugendliche des Altjahrgangs, die keine Einsätze in der B hatte, ab dem 1.1. (Stichtag für Altersklasse) mitten in der Saison auch A spielen können. Nach dem Stichtag ist sie schließlich B-Jugendliche.

    Seit dieser Saison steht in § 22 Abs. I SpO:

    Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist - in Bezug auf ihr Lebensalter [neu:] unabhängig von der Stichtagsregelung - nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der Einsatz jedoch in höchstens zwei Altersklassen gem. § 37 Abs. 2 erfolgen.

    § 37 II SpO sagt:

    Dabei gelten folgende Altersklassen:

    a) Männer und Frauen 18 und älter
    b) Jugend A 16 bis 18
    c) Jugend B 14 bis 16
    d) Jugend C 12 bis 14

    Meine Beispielsspielerin war älterer Jahrgang C. Mit ihrem 14. Geburtstag war sie nach § 37 II c) und d) sowohl C als auch B Jugendliche - es sei denn, man beachtet den Stichtag. Dann wechselt sie im Januar in die B, darf aufgund § 38 III aber die Saison in der C noch beenden. Aber genau dieser Stichtag wird seit dieser Saison beim Spielen in der höheren Altersklasse eben nicht mehr beachtet. Folge: Mit dem Geburtstag ist der Altjahrgang spielberechtigt für die bis dahin übernächste Altersklasse. Bislang ging es erst nach dem Stichtag.

    So konnte ich letzte Saison zwei meiner E-Mädchen (wir hatten keine wD) auch in der C einsetzen.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • aha. wieder was gelernt.

    obwohl ich der meinung bin,. dass dieses ergebnis der auslegung nicht im sinne der erfinder sein kann. die möglichkeit zum überspringen zweier altersspielklassen erscheint mir im fall von dhb-gesichteten sinnvoll - aber nicht für den hinz-und-kunz dorfverein, in dem dann munter verschoben werden kann.

  • Das muss im Sinne der Erfinder, sprich des DHB, sein, denn der Passus wurde zur Klarstellung extra neu eingefügt.

    Ob nun jeder Verein seine C-Mädchen in der A-Jgd. einsetzt, wage ich zu bezweifeln. Mein Beispielsfall ist ein Extremfall, das Mädel fiel in der A-Jgd. körperlich nicht auf, war mit eine der Leistungsträgerinnen bei der Norddeutschen Meisterschaft und ist auch DHB gesichtet. In der Regel wird das Hochziehen von Spielern in die "übernächste" Altersklasse wohl nur bei den Mädchen interessant sein.

    Die Möglichkeit an sich ist allerdings nicht neu. Sonst hätte es keiner Zwei-Altersklassen-Begrenzung bedurft. Sie wurde lediglich vom Stichtag auf den jeweiligen Geburtstag vorverlegt.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • ZeeBee solange ihr keine wD habt können die Spielerinnensowieso in E und C-jugend spielen, da es nur 2 Altersklassen sind. Die Schutzbestimmung nur in der nächsthöheren spielen zu dürfen greift dann nicht, wenn die nächsthöhere im Verein nicht existiert

  • Zitat

    Original von Ellob
    ZeeBee solange ihr keine wD habt können die Spielerinnensowieso in E und C-jugend spielen, da es nur 2 Altersklassen sind. Die Schutzbestimmung nur in der nächsthöheren spielen zu dürfen greift dann nicht, wenn die nächsthöhere im Verein nicht existiert

    Nee:

    Der Einsatz Jugendlicher ist - in Bezug auf ihr Lebensalter [neu:] unabhängig von der Stichtagsregelung - nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.

    Eine Ausnahmeregelung ist dem nicht zu entnehmen.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.