Handball-Sitten verfallen, Nerven liegen blank

  • Zitat

    Original von Lasse
    Naja, wenn ich ueberlege, wie ich meine Pfeife im Mund habe, naemlich mit den Zaehnen festhaltend, dann kann das sehr schmerzhaft sein, wenn sie mir jemand aus dem Mund reisst. Da wuerde ich persoenlich einen Schlag in den Bauch bevorzugen.

    Macht das der hier betroffene Schieri auch so? Ich z.B. nicht. Und genau so einer Frage hätte das Sportgericht nachgehen müssen, bevor es großzügig eine Tätlichkeit unterstellt. Oder zumindest sich mal zu äußern, dass ein Angriff auf die Lippen des Schieris eine Tätlichkeit ist. Ich habe bisher zwei oder drei Situationen erlebt, in denen der gerade disqualifizierte Spieler die rote Karte weggerissen und weggeworfen hat. Tätlichkeit, wenn nur die Karte berührt wird?

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Tätlichkeit ja wenn der SR sich dabei verletzt. Ansonsten nein.
    Ich habe die Pfeife in der Regel wenn ich sie nicht mit der Handfesthalte zwischen den Zähnen eingeklemmt und hebe Sie auch mit diesen. Das heißt wenn mir sie einer rausreißt kann es sein das sich im schlimmsten Fall ein paar Zähne verflüchtigen.

    [IRONIE] Ich haue das Trikot des Spielers und nicht ihn daher --> Keine Tätlichkeit [/IRONIE]

    Ich lege eine Tätlichkeit so aus: Wenn man pure Absicht bei einer Aktion eines Spielers, gegen den Körper einer anderen Person feststellt, welche verletztungsgefährdend ist würde ich schon für einen Ausscluß stimmen. Wie auch bei dem von mir weiter oben genannten Bsp.

  • Zitat

    Original von Dany
    Ich lege ne Tätlichkeit so aus, das wenn man pure Absicht bei einer Aktion eines Spielers gegen den Körper einer anderen Person ist, bei der diese Sich verletztungsgefährdend ist würde ich schon für einen Ausscluß stimmen.


    Also diesen Satz lesen zu müssen, grenzt schon wirklich fast an Körperverletzung .....

  • Zitat

    Original von Jenny


    Also diesen Satz lesen zu müssen, grenzt schon wirklich fast an Körperverletzung .....

    Ach bei Dany haben wir uns doch schon alle dran gewoehnt. :D

  • @ Dany

    Du brauchst halt den besonders starken und absichtlichen Angriff auf den Körper.

    Das ist immer ein zweischneidiges Schwert und kommt auf die Situation an. Z.B. EKG beim Kreisläufer, wenn der Ball weit weg ist. Klarer Fall, Ausschluss. Wenn aber der Ball ins Spiel kommt, kann ich dann Absicht annehmen ?

    Ich den HSR jetzt nicht zur Hand, aber dort werden einige Situationen aufgeführt.

    Klassischer Fall Rückraum geht bei 9m hoch, der Abwehrspieler geht vor mit erhobener Hand und Faust in den Bauch. 99 % aller SR (die dieses Foul erkennen) werden Rot geben.

    Also das kann man pauschal nicht abschätzen.

    Und zu den übrigen Kommentaren: Der SR ist wohl auch noch selber schuld, warum stellt er sich auch in die Halle. Beispiel: Wenn ein Spieler den Ball absichtlich auf einen anderen Spieler wirft und diesen trifft, so ist er mit einem Ausschluss zu bestrafen. Nach den hier vertretenen Thesen geht das aber nur, wenn ein unbedecktes Körperteil getroffen wird, ansonsten müsste man es als Angriff auf das Trikot, die Hose oder die Schuhe werten.

    Guckt mal, bitte, nach, ob ihr noch da seid !

  • Zitat

    Original von Dany
    Tätlichkeit ja wenn der SR sich dabei verletzt. Ansonsten nein.

    Eine Tätlichkeit ist eine vorsätzliche Einwirkung auf den Körper oder die Gesundheit eines anderen Menschen ohne schädigende Folgen.

    Quelle: Wikipedia, aber auch der gesunde Menschenverstand. "Tätlichkeit" leitet sich aus "tun" ab, also eine Handlung; völlig unabhängig davon, ob dabei jemand verletzt wird. "Tätlichkeit" wäre zum Beispiel auch zutreffend für Deinen Sprachgebrauch, hier eine vorsätzliche Einwirkung auf Jennys (und meine Augen) beim Lesen.

  • Zitat

    Original von Lasse

    Ach bei Dany haben wir uns doch schon alle dran gewoehnt. :D

    So Satz etwas verbessert, aber immer noch etwas lang aber ohne Rechtschreibfehler was ich hoffe :)

    @EX-HVS-SR
    Ja Rot wenn es eine Abwehraktion ist, aber nicht wenn er noch extra dafür Mit der Faustausholt. Dann ist es wieder Absicht.
    Das ist das selbe beim TG schiebt er den Gegner "nur" oder stößt er ihn mit Wucht in den Rücken.
    Beim stoßen mit der Wucht ist für mich schon der Vorsatz und die Stärke für einen Ausschluß gegeben.

    Habe mal den Link zu der Definition die Gottfried genannt hat eingefügt, da ich selbst nochmal nachlesen wollte wie es genau definiert ist. Ich bin am anfang davon ausgegangen bin das das "...ohne schädigende Folgen" ein "... mit schädigenden Folgen" sein musste. Wurde dann aber eines besseren belehrt.
    Def. einer Tätlichkeit bei Wikipedia

  • Hallo Leute, wieso diese Polemik? - Im erst beschriebenen Fall hat der Spieler, nach der erhaltenen DQ, den SR klar angegriffen. Op er ihm jetzt eine runterhaut, oder "nur" die Pfeiffe aus dem Mund reisst, steht meiner Meinung nach nicht zur Frage - ausser natuerlich bei der Strafffestlegung. (Und da hoffe ich auch dass das Schiedsgericht hier keine kalte Fuesse bei einem haertere Foul bekommt - was ich aber wiederum leider bezweiffele).

    Im Fall den Dany beschrieben hat - in den Ruecken stossen bei TG - kann und muss man sogar Ausschluss geben, wenn der TGlaufende Spieler dabei total die Kontrolle verliert und diese Aktion als gesundheitsgefaehrdend ausgelegt wird (uebertrieben - Spieler fliegt durch die halbe Halle und knallt gegen die Begrenzung hinterm Tor).

    P.S. entschuldigt bitte die Umlaute, aber habe eine auslaendische Tastatur :lol:

  • Laut HSR:

    Es kommt bei einer Beurteilung einer Tätlichkeit auf
    - die Stärke eines Angriffes auf den Körper
    - auf den Vorsatz
    - und auf die Gesamtumstände an

    Also wenn ein Spieler wie es Ness beschrieben hat ist die Stärke wohl klar, über den Vorsatz lässt sich streiten. Das ist Ansichtsache des SR der das Spiel leitet. Aber wenn es so ist wie ich schon beschrieben habe und Ness es noch mehr ins Detail ging kann/muss man denke ich schon den Ausschluß geben.

  • Zitat

    Original von Dany
    So Satz etwas verbessert, aber immer noch etwas lang aber ohne Rechtschreibfehler was ich hoffe :)

    Lassen wir das lieber, sonst wird das hier noch ein Rechtschreibforum. ;)

  • Zitat

    Original von Ellob
    Ness und wie begründest du dann den ausschluss?

    Mit welchem Regelbezug?
    Ne Gesundheitsgefährdung ist leider gottes nunmal nur ne DQ!!!

    Begründung:

    "Nr. 7 (HSG), Ausschluss in der 43. Minute bei 17:15: Der Spieler stieß beim Tempogegenstoß seinen Gegenspieler an der 9-Meter-Linie bewusst und so fest von hinten, dass dieser die Körperkontrolle verlor und gegen den Pfosten knallte."

    Mal sehen, ob das Sportgericht dann den Ausschluss aufheben würde...


    (Regel 8:7 - Kommentar):

    "Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person..."

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

    Einmal editiert, zuletzt von vr316 (12. Oktober 2006 um 17:16)

  • Zitat

    Original von Lasse

    Lassen wir das lieber, sonst wird das hier noch ein Rechtschreibforum. ;)

    Dann lerne ich ja auch noch was ist doch positiv ;)

    BTT:
    Stimmer in der Begründung mit vr316 überein.

  • Kommentar zu Regel 8:7

    Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert, also nicht nur eine Reflexhandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken ist, sofern das Opfer getroffen wird, eindeutig eine Tätlichkeit.

    Wenn schon ziteiert, dann komplett

  • Ellob
    es kommt darauf an ob die SR das starke Stoßen als übertriebene Abwehrreaktion werten dann ist es ne klare DQ. Aber wenn sie es als Angriff auf den Gegenspieler werten ist es ein Ausschluß.

  • Hm, es geht darum, ein Gegentor zu verhindern, also ist das ja wohl IMMER eine Abwehraktion - also eine Disqualifikation. Daß dafür nicht gesperrt wird (bei uns im Kreis übrigens schon - keine Ahnung, warum... ) ist zwar bescheuert, aber nicht Sache des Schiedsrichters. Der Ausschluß wäre in meinen Augen ein klarer Regelverstoß und damit Einspruchsgrund.

  • wow. spannende meinungen hier.
    wenn jemand vor mir steht und mir mit der faust bedrohend vor dem gesicht herumfuchtelt, ist das für mich eine tätlichkeit. ganz zu schweigen davon, das er tatsächlich hand anlegt und meine physische unversehrtheit angeht. was er zweifellos tut, wenn er mir die pfeife aus dem mund holt. da hat keine hand was zu suchen.

    alle weiteren beispiele sind für mich nur der versuch, ein verhalten, welches wir hoffentlich alle nicht sehen und erleben wollen, mit einer möglichst schweren sanktion zu belegen. auch wenn das - leider - in der regel so nicht möglich ist. dieser kampf-um-und-mit-dem-ball reduziert den spielraum gewaltig.

  • Zitat

    Original von Bilbo
    Hm, es geht darum, ein Gegentor zu verhindern, also ist das ja wohl IMMER eine Abwehraktion - also eine Disqualifikation. Daß dafür nicht gesperrt wird (bei uns im Kreis übrigens schon - keine Ahnung, warum... ) ist zwar bescheuert, aber nicht Sache des Schiedsrichters. Der Ausschluß wäre in meinen Augen ein klarer Regelverstoß und damit Einspruchsgrund.

    Anderes Beispiel: Es steht kurz vor Ende Unentschieden. Es ist ein Torgefallen. Es stehen schon zwei Spielr an der Mittellinie zum anspiel bereit (regelgerecht). Es kommt ein Gegenspieler der noch auf der Seite seines Gegners war und haut den einen mit nem sehr starken Stoß in den Rücken um, so das er den Ball nicht bekommen kann. Ist das dann auch ein Abwehr versuch?
    Bei uns gab es Ausschluß und er gng auch durch.