absichtliches Fußspiel

  • Hallo,

    habe eine Frage zu einer Situation, die meiner Mannschaft am letzten Wochenende passiert ist.
    Recht einfach erklärt: Ein Werfer der gegnerischen Mannschaft holt zum Schlagwurf aus, der Abwehrspieler dreht sich aus Angst ab (etwa wie ein Torhüter, der angst vor dem Ball hat) und hebt dabei einen Fuß. Mit der Wurfabgabe steht der Abwehrspieler seitlich zum Werfer mit erhobenem Fuß (ähnlich der Stellung eines Balletttänzers). Wie es der Zufall so will, geht der Wurf des Schützen direkt auf den angehobenen Fuß. Ob der Ball reingegangen wäre, wage ich nicht zu beurteilen (wohl schon, unser Torwart hat in dem Spiel nicht wirklich gut gehalten).
    Schiedsrichter geben Hinausstellung. Für mich bis gerade eben eine Fehlentscheidung, weil eindeutig keine absicht vorlag. Nun habe ich aber spaßeshalber mal im Regelwerk geguckt und keine Unterscheidung zwischen absichtlichem und unabsichtlichem Fußspiel entdeckt.

    Was meint ihr dazu?

  • Tja, wie möchte ich als SR zwischen absichtlichem und unabsichtlichem Fußspiel unterscheiden. Als Spieler würde ich dann immer sagen: "Aber es war doch nicht mit Absicht!" Was dann? Darf ich den Spieler nicht bestrafen?

    Für Fußspiel zitiere ich dann mal Regel 7:

    Zitat

    [...]
    Es ist nicht erlaubt:
    [...]
    7:8
    den Ball mit Fuß oder Unterschenkel zu berühren, ausgenommen der Spieler wurde von einem Gegenspieler angeworfen (13:1a-b).
    [...]

    Das heißt, wird der Spieler angeworfen, wird einfach weitergespielt. Im anderen Fall gibt es Freiwurf gegen die fehlbare Mannschaft. Aber da bleibt ja noch Erläuterung 5:2 d):

    Zitat

    aktives Blocken von Würfen oder von Pässen durch das Benutzen von Füßen und Unterschenkeln (reflexartige Bewegungen, wie z.B. das Schließen der Beine oder das Blocken des Balles in der normalen Vorwärtsbewegung gegenüber einem Gegenspieler bleiben straffrei); siehe auch Regel 7:8.

    Demnach ist aktives Blocken von Würfen und Pässen als unsportliches Verhalten sofort progressiv zu bestrafen.

    Nun kommt es auf die Interpretation der Schiedsrichter an. Da sich bei der beschriebenen Situation (Balletttänzerpose) wohl aber kaum um eine natürliche Haltung handelt, würde ich das auch als aktives Blocken deuten. Zumal die Bewegung des Spielers ja zum Selbstschutz stattfindet und damit zur gleichen Zeit, wie die Wurfbewegung des Spielers. Damit ist der Spieler progressiv zu bestrafen.

    Ich hoffe geholfen zu haben,
    Frank

    Wer es genauer wissen will: http://www.handballregeln.de
    Danke allen, denen mein Fehler aufgefallen ist, und mich drauf hingewiesen haben!

  • Also ich hätte in dieser Situation auch beschrieben prog. Bestraft. Weil wie Frank schon Erläuterte sehe ich es auch als Aktives Blocken. Und nicht als Angeworfen.

  • ralf81

    Es gibt dazu wohl eine Regelklarstellung des DHB. Absichtlich (und zu bestrafen) ist es dann, wenn der Fuß aktiv zur Ballabwehr (meist vom Boden abgehoben) genutzt wird.

    Ebenfalls straffrei ist z.Bsp. das reflexartige Schliessen der Beine bei einem versuchten Paß (Kreisanspiel) durch die Beine.

  • Zitat

    Original von TLpz
    [...]
    Ebenfalls straffrei ist z.Bsp. das reflexartige Schliessen der Beine bei einem versuchten Paß (Kreisanspiel) durch die Beine.

    Ist richtig, aber straffrei bezieht sich hier nur auf die persönliche Bestrafung. Im Fall von reflexartigem Schließen der Beine wird auf Freiwurf gegen die fehlbare Mannschaft entschieden. Wird ein Spieler angeworfen, läuft das Spiel einfach weiter.

    So far,
    Frank

    Wer es genauer wissen will: http://www.handballregeln.de
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  • Mag sein, dass ich jetzt auf der Leitung stehe. Aber wenn sich ein Spieler aus angst vom Ball wegdreht, kann doch keine Unsportlichkeit vorliegen, oder?
    Das ist doch eher mit reflexartigem Schließen der Beine gleichzusetzen, es war ja auch hier nur der "Angstreflex".

    Aber wie gesagt, ich weiß es nicht, deshalb frage ich.
    Ohne diesbezügliche Regelkenntnis war diese Hinausstellung für mich ein Witz

  • Zitat

    Original von ralf81
    Mag sein, dass ich jetzt auf der Leitung stehe. Aber wenn sich ein Spieler aus angst vom Ball wegdreht, kann doch keine Unsportlichkeit vorliegen, oder?[...]


    Die Unsportlichkeit liegt auch nicht im Wegdrehen des Spielers, sondern im dadurch verursachten Blocken eines Torwurfes durch das Bein. Da sich das Bein bewegt, handelt es sich auf jeden Fall um eine aktive Handlung.

    Frank

    Wer es genauer wissen will: http://www.handballregeln.de
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  • Möchte mich der Meinung von Ralf anschließen!

    Es ist m.E. zu einfach, zu sagen, das Bein ist vom Boden abgehoben und daher ist es eine aktive Bewegung um den Ball zu blocken.
    Auch wenn das Bein nicht am Boden ist, ist die gesamt (Körper-)Bewegung doch "weg vom Ball" - also eher passiv als aktiv. In Erläuterung 5 ist das Wort "aktiv" aber ganz deutlich hervorgehoben (fett gedruckt). Meiner Meinung nach muss also wirklich eine ganz bewusste Aktion zum Ball hin vorliegen.

    Es war ja wohl nicht das Ziel des Abwehrspielers, zu blocken, sondern er wollte sich bzw. seinen eigenen Körper lediglich schützen (somit in der Tat eine Art Reflex). Ich persönlich kann dies auch nicht als eine Unsportlichkeit einstufen.

    Ich hätte hier keine progressive Strafe verhängt. Lediglich einen Freiwurf für die angreifende Mannschaft.

    :bier: Todde:ficken:

    Einmal editiert, zuletzt von Todde1973 (20. Dezember 2005 um 07:59)