Einsatz von A-Jugendlichen bei den Senioren

  • Ich habe von solch einer Regelung noch nie etwas gehört (soll aber nix heissen), und wenn Euer Stafflelleiter schon sagt, Ihr braucht Euch darum keine Gedanken mehr zu machen, dann wird dem wohl schon so sein. Oder ist er so wenig vertrauenswürdig?
    Jedenfalls wird Dir hier niemand genauer darüber Auskunft dazu geben können als er, der es ja wissen muss. Zumal Du keine Angaben über Deine "Herkunft" gemacht hast.

    P.S.: Herzlich Willkommen in der "Ecke"

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (23. November 2005 um 22:17)

  • Willkommen in der HE!

    In der Spielordnung des DHB gibt es zwei Jugendschutzbestimmungen. Nicht mehr als zwei Spiele pro Tag und keinen Einsatz in drei Altersklassen innerhalb einer Saison. Eine Beschränkung der Spielzahl bei den Senioren würde überdies das Förderkonzept des DHB über den Haufen werfen, wonach der Spitzennachwuchs ja gerade Erfahrung in der Herren sammeln soll.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Solch eine Regelung mit einer Festschreibung der Spielanzahl kann es nie und nirgendwo gegeben haben. Und wenn, dann widerspräche sie der DHB- Spielordnung und wäre nichtig.

    Allerdings gilt die Festspielregel zu beachten, wenn die A- Jugendlichen in mehreren Seniorenmannschaften zum Einsatz kommen sollen.

    Und noch eine Anmerkung: Staffelleiter im Bezirk oder Kreis haben oftmals auch nicht die Ahnung von den Ordnungen, die für diese Tätigkeit notwendig wäre...

  • Sorry das ich den Thread hier hochschiebe, ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen.
    Wenn enki diese Saison in der A-Jugend (Regionalliga), II.MM (Oberliga) und auch III. MM (Landesliga) eingesetzt werden würde, inwieweit besteht da die Gefahr des festspielens?

    Mütter beschreiten manchmal Wege, die Engel befürchten zu gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von *Heike* (20. August 2007 um 19:09)

  • Jap tut es. Genau die gleiche, wie bei allen anderen auch.
    Wenn er zwei Spiele in der zweiten macht, muss er 4 Wochen aussetzen um wieder bei der dritten spielen zu dürfen. Auf die A.Jugend hat das alles keine Auswirkungen.

    La bella vita

    It’s a beautiful life, so let it in your heart

    My bella vita

    It’s a beautiful life, no matter who you are

  • Also wenn er nur in einem der Männerteams und in der A-Regio eingesetzt wird gibt es keine Probleme, rischdisch?

    Mütter beschreiten manchmal Wege, die Engel befürchten zu gehen.

  • Rischdisch :D
    Er kann auch in beiden spielen, nur muss dann die Festspielregel beachtet werden.

    La bella vita

    It’s a beautiful life, so let it in your heart

    My bella vita

    It’s a beautiful life, no matter who you are

  • Jetzt geht der Müll mit den vier Wochen schon wieder los. ich glaube, ich muss meiner Tochter mal den Hintern versohlen.

    Noch einmal für alle :

    wenn Enki in der zweiten Männermannschaft binnen vier Wochen zwei Einsätze hat ( Eintrag auf Spielbericht reicht aus ) , dann muss er zwei Spiele der II. Männermannschaft aussetzen, bevor er in der III. Männermannschaft eingesetzt werden darf.

    Anbei eine Ausführung von mir über das Festspielen:

    In den vergangenen Jahren stiegen die Anfragen bei den verschiedenen Staffelleitern und TK – Vorsitzenden nach den Regelungen des § 55 – Festspielen - gerade in den letzten Wochen der Saison stark an.

    Dabei tauchten immer wieder die gleichen Irrtümer bei den Vereinen auf. Um dieses Problem ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen, folgen hier einige wichtige Erläuterungen zu diesem Paragraphen.


    Die Erläuterungen sind in normaler Schrift in den Original – Text eingebettet.

    § 55 – Festspielen

    (1) Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse wird das Spielrecht für Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.

    Erläuterung: In Pokalspielen gilt folgende Regelung. Ein Spieler darf in einer Pokalsaison nur in einer Mannschaft seines Vereines eingesetzt werden. Dies gilt auch für Spieler unter 23 Jahren, die mit einem Doppelspielrecht ausgestattet sind. Auch die dürfen innerhalb einer Pokalsaison nur in einer Pokalmannschaft ein und desselben Vereines spielen. Bei einem Vereinswechsel innerhalb einer Pokalsaison darf der betreffende Spieler natürlich auch in seinem neuen Verein in der Pokalmannschaft spielen.

    (2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für die in Absatz 12 genannten Spieler und für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften einer Altersklasse spielen.

    Erläuterung: Ein Wechsel zu Beginn einer Saison zwischen einer 1. Mannschaft und einer 2. oder 3. oder allgemein unteren Mannschaft ist erst ab dem dritten Spieltag beider Mannschaften möglich. ! Auch Spieler mit Doppelspielrecht fallen unter diese Regelung. Doch diese Regelung gilt immer nur im gleichen Verein und in der gleichen Altersklasse. Ein Jugendspieler darf natürlich in seiner Jugendklasse und in einer anderen Altersklasse auch an den ersten beiden Spieltagen eingesetzt werden. Auch ein Spieler unter 23 Jahren mit einem Zweitspielrecht in einem anderen Verein darf natürlich in beiden Vereinen in einer Mannschaft an den ersten beiden Spieltagen eingesetzt werden.

    (3) Unbeschadet Absatz 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von vier Wochen – zurückgerechnet vom Tag seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft - an mehr als einem Meisterschaftsspiel teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die vier Wochen Frist mit einzurechnen.

    Erläuterung: Ein Spieler spielt am 01.03. und am 15.03. in der 1. Mannschaft seines Vereines. Somit hat er binnen vier Wochen zweimal in der oberen Mannschaft gespielt und ist somit festgespielt. Gehen wir davon aus, der 01.03 ist ein Samstag. Nun muss er zwei Spiele der 1. Mannschaft aussetzen, bevor er wieder in der 2. oder 3. oder einer anderen unteren Mannschaft eingesetzt werden darf. In unserem Beispiel spielt die 1. Mannschaft wieder am 22. und am 29. 03, dann darf er am 30. 03 wieder in der zweiten Mannschaft spielen. Es ist auch in der zweiten Mannschaft teilnahmeberechtigt, wenn das Spiel der 1. Mannschaft am gleichen Tag, aber vor dem Spiel der 2. Mannschaft ausgetragen wird.
    Spielt der Spieler aber am 01. 03 und am 30.03. ist er nicht festgespielt, da der 01.03. in die vier Wochen Frist mit einzubeziehen ist.

    (4) Bei einem Mitwirken von drei oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Absatz 3 gelten die hören Spielklassen im Verhältnis zur unteren Spielklasse als e i n e höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Absatz 3 getrennt von jeder Spielklasse aus zu betrachten.

    Erläuterung : dies bedeutet, dass wenn ein Spieler sich in der 2. Mannschaft festgespielt hat, dann muss er zwei Spiele der 2. Mannschaft aussetzen, um wieder in der 3. Mannschaft spielen zu dürfen. Er darf allerdings immer in die 1. Mannschaft nach oben wechseln. Bei einem zweiten Einsatz in der 1. Mannschaft verlängert sich aber dann die Wartezeit entsprechend, bis er wieder in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden kann.

    Bsp: er spielt zweimal binnen vier Wochen in der zweiten Mannschaft und spielt danach einmal in der 1. Mannschaft. In diesem Fall verlängert sich die Wartenfrist nicht, bevor er wieder in der 3. Mannschaft eingesetzt werden kann. Spielt er jedoch nach seinem Einsatz in der 2. Mannschaft, gleich zweimal in der 1., so beginnt die Wartefrist für die 3, Mannschaft entsprechend, bedeutet, er muss zwei Spiele in der 1. Mannschaft aussetzen, bevor er wieder in der 2. oder 3. Mannschaft eingesetzt werden kann

    (5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Absatz 6 – an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht angerechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4 Wochen-Frist des Absatz 3 erneut zu laufen beginnen.

    Erläuterung: eine Sperre wird also nie zu Fristen mit angerechnet. Und nach dem zweimaligen Aussetzen beginnt das gleiche Spiel wieder von vorne, heisst, wenn der betreffende Spieler nun wieder binnen vier Wochen in der 1. Mannschaft eingesetzt wird, ist er wieder festgespielt.

    (6) In der Rückrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden , wenn nach Ablauf der Wartefrist ( Absatz 3 ) sowohl für die Mannschaft, in der er sich festgespielt hatte, als auch für die Mannschaft, in der er eingesetzt werden soll, noch je mindestens zwei Meisterschaftsspiele auszutragen sind.

    Erläuterung: Der Absatz 6 sorgt für die meiste Verwirrung bei den Mannschaften. Erst einmal die einfachen Fakten. Es geht hier um festgespielte Spieler, bedeutet, sie mussten in der oberen Mannschaft bereits mindestens zweimal in den letzen vier Wochen eingesetzt worden sein. Für einen Spieler, der lediglich einmal in der oberen Mannschaft in diesem Zeitraum gespielt hatte, gilt diese Regelung nicht, weil er eben nicht festgespielt ist. Und das andere ist, dass ein Spieler aus einer unteren Mannschaft, immer in der oberen eingesetzt werden darf, mit Ausnahme der ersten beiden Spieltage in der Saison. Also, auch wenn die untere Mannschaft die Runde bereits beendet hat, dürfen Spieler aus dieser Mannschaft in oberen Mannschaften eingesetzt werden.

    Nun zu den schwierigeren Fällen. Ein Spieler hat fünf und vier Spieltage vor Rundenschluss in der 1. Mannschaft gespielt. Nun muss er zwei Spiele aussetzen und darf dann wieder in der unteren Mannschaft spielen, wenn die untere Mannschaft noch zwei Spiele auszutragen hat, weil auch die Mannschaft, in der er fest gespielt war, auch noch zwei Spiele hat.
    Ist dieser Spieler erst am letzten Spieltag der unteren Mannschaft wieder frei, nutzt ihm dies nichts, weil die Mannschaft in der er eingesetzt werden soll, nur noch ein Spiel zu absolvieren hat.

    Meist sind diese Fälle aber sehr selten, da die oberen Mannschaften eine wesentlich längere Saison zu absolvieren haben als untere Mannschaften.

    (7) Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, werden die zum Zeitpunkt des Ausscheidens festgespielte Spieler 1 Monat nach ihrem letzten Einsatz in dieser Mannschaft wieder für untere Mannschaften teilnahmeberechtigt, soweit nicht Absatz 6 anzuwenden ist.

    Erläuterung : bedeutet nichts anderes, als , dass wenn eine Mannschaft sich während der laufenden Runde abmeldet oder ausscheidet, so sind deren Spieler nach einer Wartezeit von 1 Monat ( nicht gleich vier Wochen ) für untere Mannschaften einsetzbar. Absatz 6 ist allerdings immer vorrangig.

    (8) Verstöße gegen die Bestimmungen der Absätze 2 bis 7 bewirken Spielverlust für die Mannschaft, in der der Spieler fehlbar wurde, und Geldstrafen.

    (9) In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können zu jeder Zeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Absatz 2 anzuwenden ist.

    Erläuterung: hier liegt „der Hase im Pfeffer“. An diesem Punkt sorgt der § 55 immer wieder für Verwirrung. Ganzeinfach nach oben wechseln geht bis auf die beiden ersten Spieltage immer.

    (10) Die schriftliche Ummeldung festgespielter Spieler kann verlangt werden. Die Vereine bleiben für die Beachtung der Bestimmungen selbst verantwortlich.

    (11 )Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften der gleichen Altersklasse eingesetzt werden.

    (12)Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und der Regionalligen nicht festspielen, Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der vierthöchsten Spielklasse möglich. Für Spieler mit Zweifachspielrecht gilt dies auch für untere Mannschaften ihres Stammvereines, sofern diese nicht mit der Mannschaft, an der der Spieler ausgeliehen wurde, in der gleichen Staffel spielt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (21. August 2007 um 08:12)

  • Und warum sagen das dann so viele, dass es entweder zwei Spiele oder 4 Wochen sind? Oder war das mal so?
    Paps, nicht hauen, das tut doch so weh...

    La bella vita

    It’s a beautiful life, so let it in your heart

    My bella vita

    It’s a beautiful life, no matter who you are

  • Zitat

    Original von dieKleine
    Und warum sagen das dann so viele, dass es entweder zwei Spiele oder 4 Wochen sind? Oder war das mal so?
    Paps, nicht hauen, das tut doch so weh...

    Nur weil es viele sagen, wird es nicht richtig!

    Wolli hat recht, nur durch das Aussetzen zweier Spiele in der höheren Mannschaft, kann man wieder frei werden, für die niedere Mannschaft.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    Original von dieKleine
    Und warum sagen das dann so viele, dass es entweder zwei Spiele oder 4 Wochen sind? Oder war das mal so?
    Paps, nicht hauen, das tut doch so weh...

    Lies mal Absatz 3 durch, trink drei Bier, lies ihn noch mal und bastele Dir den Umkehrschluss: Wie spiele ich mich fest und wie werde ich wieder frei (ohne Absatz 5 zu lesen)? Ich denke, dass daraus das Missverständnis resultiert.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Schwaniwolli:
    Danke Wolfgang, habs mir sehr genau durchgelesen und weiß nun worauf zu achten ist.

    LG Heike

    PS: Und bitte Sabi nicht haun, die steht unter meinem persönlichen Schutz ;) :D

    Mütter beschreiten manchmal Wege, die Engel befürchten zu gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von *Heike* (21. August 2007 um 15:29)