Sperre nach Disqualifikation

  • Hallo!

    Kann mir mal jemand seine Meinung zu nachfolgenden Vorgang schreiben:

    In einem Spiel der Kreisliga erfolgte eine Disqualifikation für die Heimmannschaft in der 57-ten Minute. In der gleichen Situation wird von der Gastmannschaft ein Spieler wegen Nachschlagens disqualifiziert. Die Schiedsrichter begründen dies im Protokoll wie folgt: Disqualifikation nach Regel 16:6 d (Nachschlagen)

    Soweit kann ich auch noch mitgehen, doch nun erhält der Spieler wegen einer Tätlichkeit von der spielleitenden Stelle eine 2-Spiele-Sperre nach § 5 (5)b - die sogar noch als automatisch vorausgesetzt wurde.
    Nach Studium des § der Rechtsordnung sowie der Regeln (hier zutreffend Regel 16:6d in Verbindung mit 8:6 und darin erwähnt Erläuterung 6) komme ich zu dem Schluss, dass eine Sperre wegen Nachschlagens nicht automatisch möglich ist. Insbesondere weil niemand eine Stellungnahme gefordert noch die SR den fehlbaren Spieler auf dem Protokoll eine Unterschriftsmöglichkeit gaben.
    Nach meinem Kenntnisstand sind automatische Sperren nur bei Tätlichkeiten mit Ausschluss (bei Spielern) sowie Bedrohung oder Beleidigung möglich. All das liegt nicht vor, denn es war ein reines Nachschlagen als Revanche auf das vorhergehende Foul.
    Meine Frage: Hat es Sinn gegen die Sperre Einspruch einzulegen?

  • Nach einer DQ gibt es keine Automatische Sperre, außer bei einer Q wegen einer Beleidigung.

    Soweit ich weiß kann der Verband/Bezirk auch nach einer DQ eine Sperre verhängen. Wenn dieser die DQ ALS Tätlichkeit einstuft und nicht als grobe unsportlichkeit. So hast du es ja auch geschrieben das er eine Sperre aufgrund einer Tätlichkeit bekam.

  • Der Einspruch geht auf alle Fälle durch. Die Spielleitende Stelle kann aus einer D keinen Ausschluß machen, zumal die SR die D richtig begründet haben.

    Wichtig ist nun, dass Euer Verein bei der zuständigen Rechtsinstanz eine einstweilige Verfügung gegen diese Entscheidung beantragt, gemäß § 27a RO DHB, damit die Sperre des Spielers erst einmal wieder aufgehoben wird. In Eurem Fall sollte das eigentlich kein Problem sein.

    Wegen der Formalitäten bitte Kontakt mit der zuständigen Rechtsinstanz aufnehmen. ( Die Rechtsmittelbelehrung sollte eigentlich auf der Entscheidung im Anhang stehen ).

    Wenn diese Spielleitende Stelle immer nach "Gutsherrenart" seine Entscheidungen trifft, dann habt ihr ja viel Spass.

    Dany: kein Verband kann bei einer D, die keine Beleidigung oder Bedrohung darstellt, nachträglich eine Sperre verhängen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (16. November 2005 um 08:35)

  • Sorry, komm erst jetzt zum Antworten, da ich noch etwas recherchieren musste. Letzte Saison war das Sperren eines Spielers wegen eines Revanchefouls möglich, da unter § 9 RO-HVW dieses Vergehen wie ein Vergehen nach § 5 RO-DHB zu ahnden war.
    Ich weiß von mindestens 2 Fällen in unserem Bezirk, wo wir aufgrund des Eintrages des SR "Revanchefoul" den Spieler gesperrt haben bzw. die automatische Sperre laufen liesen.
    Leider wurde dies in der aktuellen Fassung der RO-HVW nicht vollständig weiter fortgeführt, so dass die Spielleitende Stelle Recht für ein Revanchefoul nur noch eine Geldstrafe verhängen kann.

    Ich hab mir die RO-DHB mit den Zusatzbestimmungen von Sachsen angeschaut und bin wie Wolfgang der Meinung, dass in diesem Fall die Sperre nicht rechtens ist und ein Einspruch gegen den Bescheid erfolgt haben sollte.

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Für eine Disqualifikation gibt es außer wegen Beleidigung (SR, Spieler, Zuschauer, Offizielle, Mannschaftskameraden) KEINE Sperre.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Anbei ein Auszug eines der besagten Bescheide!!!

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Sorry Hasenhirn, hier liegst du falsch!
    Automatische Sperren nur bei SR-Beleidigung/-bedrohung!!!

    Gruß

    Jörg

    _________________________________________________________
    Lebe nach den drei großen L:
    Lernen,Leisten,Lachen!!!

    Wenn Handball so einfach wäre, würde es ja Fußball heißen!!! :baeh:

    :saufen:

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Der Einspruch geht auf alle Fälle durch. Die Spielleitende Stelle kann aus einer D keinen Ausschluß machen, zumal die SR die D richtig begründet haben.

    Wichtig ist nun, dass Euer Verein bei der zuständigen Rechtsinstanz eine einstweilige Verfügung gegen diese Entscheidung beantragt, gemäß § 27a RO DHB, damit die Sperre des Spielers erst einmal wieder aufgehoben wird. In Eurem Fall sollte das eigentlich kein Problem sein.

    Wegen der Formalitäten bitte Kontakt mit der zuständigen Rechtsinstanz aufnehmen. ( Die Rechtsmittelbelehrung sollte eigentlich auf der Entscheidung im Anhang stehen ).

    Wenn diese Spielleitende Stelle immer nach "Gutsherrenart" seine Entscheidungen trifft, dann habt ihr ja viel Spass.

    Dany: kein Verband kann bei einer D, die keine Beleidigung oder Bedrohung darstellt, nachträglich eine Sperre verhängen.

    Dasheißt ich kann in jedem Spiel Nachschlagen und bekomme dadurch eine DQ, aber nie eine Strafe?? Denke das es bei Wiederhoungstätern das NAchschlagen auch mal anderst gewertet wird. Oder ist das nicht so?

  • hmmm.....beleidigung/bedrohung sr UND beleidigung/bedrohung zeitnehmer&sekretär !!!! so wars doch, oder ?

  • Zitat

    Hasenhirn:
    Für eine Disqualifikation gibt es außer wegen Beleidigung (SR, Spieler, Zuschauer, Offizielle, Mannschaftskameraden) KEINE Sperre.

    Zitat

    JOGI73
    Sorry Hasenhirn, hier liegst du falsch!
    Automatische Sperren nur bei SR-Beleidigung/-bedrohung!!!

    Ausschluß: automatische vorläufige Sperre von 2 Wochen
    Disqualifikation: dito, wenn es sich um Beleidigung, Bedrohung oder Tätlichkeit (z.B. des Trainers oder außerhalb der Spielzeit) handelt

    O.k., in einigen Ecken Deutschlands wird im nachhinein aus einer im Spielbericht eingetragenen verunglückten Abwehraktion Richtung Kopf des Gegners vom Spielausschuß eine BEDROHUNG gemacht und entsprechend bestraft. Aber das sollte nicht die Regel sein. :lol:

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Meine Meinung nach "Gutsherrenart" ist anscheinend weit verbreitet. Es kann kein Verband einen Zusatzparagraphen in seine RO aufnehmen, der gegen die Bestimmungen der RO DHB geht.
    Sprich: eine Bestrafung wg. Nachschlagen ist nicht möglich, jeder Verein der gegen solch eine Strafe vorgeht, bekommt recht.

    Sperre nur bei Bedrohung/Beleidigung von SR, Z/S, Offiziellen , Spielern und auch Zuschauern, sonst NIX, BASTA.

  • Gut das ich nicht der einzige bin, der hier einen Fehler bei der spielleitenden Stelle sieht. Haben natürlich Einspruch eingelegt - mal sehen was passiert, da wie auch schon geschrieben, bei uns schon oft kuriose Entscheidungen getroffen wurden.
    Einverstanden mit der Sperre wäre ich, wenn es schon das zweite oder gar dritte Vergehen des Spielers wäre, doch es ist die erste Disqualifikation unserer Mannschaft überhaupt gewesen.

    Ich denke einheitliche Regelauslegungen könnten helfen, derartige Unsicherheiten zu vermeiden.

  • Zitat

    Original von JOGI73
    Sorry Hasenhirn, hier liegst du falsch!
    Automatische Sperren nur bei SR-Beleidigung/-bedrohung!!!

    Sorry Jogi73 hier liege ich genau richtig !
    Hier auch der rechtliche Nachweis:

    §5 Abs. 5d RO DHB
    Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 8:6), das eine Beleidigung (s. Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a) oder Bedrohung des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder der Spielaufsicht/des Technischen Delegierten darstellt sowie Beleidigung oder Bedrohung eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder Zuschauers (einer anderen Person) (s. Regel 16:8, letzter Absatz, und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a), kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von einem Monat nicht überschritten werden darf und/oder eine Geldstrafe bis 5.000,00 € bestraft werden.

    Es ist also völlig unerheblich wen ich beleidige, wenn auf dem Spielprotokoll "Beleidigung" steht, dann bin ich als Spieler zwei Wochen weg vom Fenster ! Ganz einfach.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (17. November 2005 um 17:55)

  • @ hasenhirn: Du darfst hier aber nicht übersehen, dass nirgendwo die Rede von einer autromatischen Sperre ist, sondern nur davon, dass ein Spieler gesperrt werden kann.

  • Zitat

    Original von Lasse
    @ hasenhirn: Du darfst hier aber nicht übersehen, dass nirgendwo die Rede von einer autromatischen Sperre ist, sondern nur davon, dass ein Spieler gesperrt werden kann.

    oh mann, lest doch erst mal die Rechtsordnung des DHB da steht doch alles:

    § 5 Abs 1 RO, DHB
    Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller wegen einer Tätlichkeit ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder verhält er sich grob unsportlich im Sinne von Abs. 5 d), ist er vorläufig für zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.

    zur Ergänzung Abs. 5d ist der Absatz mit der Beleidigung.

    Somit dürfte alles klar sein

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von hasenhirn
    oh mann, lest doch erst mal die Rechtsordnung des DHB da steht doch alles:

    Vielleicht hättest du, wenn du schon eine Quelle zum "rechtlichen Nachweis" zitierst, auch gleich die Stelle zitieren sollen, in der das steht.

  • hätte - wenn - und aber ....... :lol::P:lol:

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Meine Meinung nach "Gutsherrenart" ist anscheinend weit verbreitet. Es kann kein Verband einen Zusatzparagraphen in seine RO aufnehmen, der gegen die Bestimmungen der RO DHB geht.
    Sprich: eine Bestrafung wg. Nachschlagen ist nicht möglich, jeder Verein der gegen solch eine Strafe vorgeht, bekommt recht.

    Sperre nur bei Bedrohung/Beleidigung von SR, Z/S, Offiziellen , Spielern und auch Zuschauern, sonst NIX, BASTA.

    Und wieso nicht?

    § 35 RO-DHB gibt doch hier den Verbänden ausdrücklich die Genehmigung, weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände zu schaffen.

    In diesem Fall: § 35 Abs.2c) RO-DHB

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land