ZitatOriginal von TLpz
LasseR8:7 spricht nicht davon, das man in Abwehrsituationen keinen Ausschluß geben darf. Nimmt man den Protokolleintrag (siehe Trapp's Post: er schlug seinem Gegenspieler bei einem Tempogegenstoß mit der Hand/Faust ins Gesicht), kann man dafür sehr wohl einen Ausschluß geben, wenn die SR der Überzeugung sind, das die Aktion ein starker und absichtlicher Angriff auf den Körper war. Man darf/kann als SR sehr wohl auch in einer Abwehrsituation einen Ausschluß geben!
Ein gezielter Schlag ins Gesicht kann aber nie eine Abwehraktion sein, zumindest nicht beim Handball.