...kann mir jemand weitergeben, wo die funktionen, pflichten und grenzen eines offiziellen (von der hbl / dhb eingesetzten) spielbeobachters aufzufinden sind? konnte bisher nichts hierzu finden.
danke.
zum thema 'spielaufsicht'
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meinst sicher technischen Delegierten ...schau ma ins Regelheft da findeste schonma was ...
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Einspruch Theo

Es gibt u.a. laut Spielordnung des DHB sowohl eine "Spielaufsicht" als auch den "Technischen Delegierten". Letzterer kommt auch NUR in der Bundesliga zum Enisatz, während man Spielaufsichten auch in niederen Klassen antreffen kann.
ZitatAlles anzeigen§ 80 Spielaufsicht
(1) Spielaufsicht kann, außer durch Urteil nach § 12 Rechtsordnung, gestellt werden auf
a) Anordnung der Spielleitenden Stelle,
b) Antrag eines Vereins.
(2) Die Kosten der Spielaufsicht trägt
a) im Falle von Abs. 1 Buchst. a) der von der Spielleitenden Stelle bestimmte Kostenträger,
b) im Falle von Abs. 1 Buchst. b) der Verein, der die Spielaufsicht beantragt hat.
(3) Der Aufsichtführende ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Durchführung des Spiels zweckdienlich sind; er darf in Rechte und Pflichten von Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär nicht eingreifen.
(4) Will der Aufsichtführende einen Bericht geben, hat er dies dem Schiedsrichter anzuzeigen, der gemäß § 81 Abs. 6 verfährt. Der Bericht ist innerhalb von 3 Tagen an die Spielleitende Stelle zu senden.§ 80a Technischer Delegierter in Bundesligen
(1) Der Technische Delegierte kann in Bundesligen, außer durch Urteil nach § 12 Rechtsordnung, gestellt werden auf
a) Anordnung der Spielleitenden Stelle,
b) Antrag eines Vereins.
(2) Die Kosten des Technischen Delegierten trägt
a) im Falle von Abs. 1 Buchst. a) der von der Spielleitenden Stelle bestimmte Kostenträger,
b) im Falle von Abs. 1 Buchst. b) der antragstellende Verein.
(3) Der Technische Delegierte ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Durchführung des Spiels zweckdienlich sind; er darf in Rechte und Pflichten von Schiedsrichter nicht eingreifen (s. EHF-Delegiertenordnung, jedoch auch Auswechsel- Reglement Nr. 7, 8 und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 9, letzter Absatz).
(4) Will der Technische Delegierte einen Bericht geben, hat er dies dem Schiedsrichter anzuzeigen, der gemäß § 81 Abs. 6 verfährt. Der Bericht ist innerhalb von 3 Tagen an die Spielleitende Stelle zu senden.
(5) Der Technische Delegierte hat seinen Platz am Tisch des Zeitnehmers/ Sekretärs. -
Im Regelheft Erläuterung 9 Auswechselreglement steht auch etwas:
ZitatAlles anzeigen
7. Haben die Schiedsrichter einen Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement nicht bemerkt, müssen sie vom Zeitnehmer/Sekretär bei der nächsten Spielunterbrechung darauf aufmerksam gemacht werden.Technische Delegierte der IHF, einer Kontinentföderation oder eines nationalen Verbandes, die bei einem Spiel eingesetzt sind, haben - außer bei Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer Beobachtung von Tatsachen - das Recht (bei der nächsten Spielunterbrechung) die Schiedsrichter auf einen möglichen Regelverstoß oder eine Nichteinhaltung des Auswechselraum-Reglements hinzuweisen.
Das Spiel ist in derartigen Fällen mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf wieder aufzunehmen.
Wenn der Technische Delegierte jedoch aufgrund eines Verstoßes durch eine Mannschaft eine sofortige Unterbrechung des Spiels für erforderlich gehalten hat, wird das Spiel mit Ballbesitz für die gegnerische Mannschaft (Freiwurf oder, bei klarer Torgelegenheit, 7-m-Wurf) fortgesetzt.
Der Spieler oder Offizielle, welcher einen Verstoß begangen hat, ist von den Schiedsrichtern zu bestrafen. Der Sachverhalt ist im Spielprotokoll festzuhalten.
8. Wenn die Schiedsrichter, selbst nachdem sie darauf aufmerksam gemacht wurden, einen Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement nicht ahnden, muss der Technische Delegierte einen Bericht an die zuständige Instanz (z.B. Disziplinarkommission) einreichen. Diese Instanz hat über die Vorkommnisse im Auswechselraum und die Haltung der Schiedsrichter zu entscheiden.
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Jepp, genau dahin wird in den zitierten Spielordnungspassagen verwiesen - war mir aber jetzt zu doof, das auch noch zu posten.

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- Offizieller Beitrag
Anlage 1 zu den Durchführungsbestimmungen Bundesliga
ZitatAlles anzeigen
Rechte und Pflichten der angesetzten Spielaufsichten gem. den nachfolgenden Aufgaben des
EHF-DelegiertenguideZiff. 5: Aufgaben
5.1 Allgemeine Aufgaben
Es ist Hauptaufgabe der Delegierten (Spielaufsichten), eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels zu gewährleisten. Sie sollen versuchen, Proteste jeglicher Art zu vermeiden. Ein Delegierter ist jedoch kein Oberschiedsrichter, die Verantwortung auf der Spielfläche tragen immer die Schiedsrichter alleine. Der Delegierte muß demnach gegebenenfalls die Schiedsrichter veranlassen, das Spiel zu unterbrechen und sie auf einen Fehler, der zu einem Protest führen könnte, aufmerksam machen. Hier sind Fehler gemeint, die nicht in den Bereich der Tatsachenfeststellung fallen. Der Delegierte entscheidet nicht, er spricht lediglich Empfehlungen aus.
Der offiziell eingesetzte Delegierte ist verpflichtet, während des Spiels am Zeitnehmertisch zu sitzen, um den Auswechselraum jederzeit überblicken und nötigenfalls ins Spiel eingreifen zu können.
Der Delegierte hat darauf zu achten, daß die am Spiel Beteiligten auf ihrer Sport- und Trainingskleidung nur die im Rahmen des Werbe-Reglementes zulässige Werbung tragen (siehe dazu auch das "Auswechselraum-Reglement" der EHF, welches Bestandteil des Regelwerkes ist).
5.2.2. Vor dem Spiel muß der Delegierte die Installationen am Zeitnehmertisch sowie das Vorhandensein von Reserveuhr, Hinausstellungstafeln sowie grüner Karte für das Team-time-out überprüfen.
5.2.9. Die Spielkleidung der Mannschaften muß der Regel 4,7 der "IHF-Spielregeln" sowie dem jeweils gültigen Werbereglement entsprechen. Der Delegierte hat dies zu überprüfen.
5.3.1. Der Delegierte muß den Auswechselraum hinsichtlich ordnungsgemäßen Verhaltens der Spieler und Offiziellen auf der Bank sowie hinsichtlich regulärer Spielerwechsel überwachen.
5.3.2. Die Arbeit von Sekretär und Zeitnehmer ist zu überwachen und gegebenenfalls zu korrigieren.
5.3.4 Zur Sicherung der Überprüfung des ordnungsgemäßen Ausfüllens des Spielberichts durch den Sekretär sind eigene Aufzeichnungen über den Spielverlauf zu führen.
5.3.5. Während des gesamten Spieles ist die Aufrechterhaltung eines geordneten Spielablaufes sicherzustellen (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst).
5.3.6. Während des Spieles ist der Delegierte auch Ansprechpartner für Schiedsrichter und Mannschaftsverantwortliche. Bei Zwischenfällen ist die ordnungsgemäße Beendigung des Spiels das vorrangige Ziel.
Entsprechend der IHF-Anweisung müssen blutende Spieler immer sofort das Spielfeld verlassen.
Im weiteren verweisen wir auf das Auswechselraum-Reglement der IHF (Seite 73-77 in den IHF-Spielregeln), ganz speziell dabei aber auf Punkt 7.
5.4.1. Der Delegierte hat den geordneten Ablauf nach dem Spiel zu überwachen. Gegebenenfalls ist das Einvernehmen mit dem Ordnungsdienst herzustellen. Der Delegierte verläßt die Spielfläche auf jeden Fall erst nach den Schiedsrichtern und den Mannschaften.
5.4.2. Der Delegierte hat den Spielbericht auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.
Anmerkung:
Der Delegierte ist die von der spielleitenden Stelle angesetzte amtliche Spielaufsicht.
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Eine kleine halb-off-topic Annekdote am Rande:
Wir hatten mal den Fall, dass unser damaliger Schiedsrichterlehrwart sich für einen technischen Delegierten hielt. Er kam zum pfeifen früh vor seinem Spiel in die Halle, wo noch ein Herrenspiel (Kreisebene) lief. In der Halbzeit ließ er sich als "amtliche Aufsicht" (?) ins Spielprotokoll jenes Spiels eintragen. Kurz vor Schluss des knappen Spiels ertönte ein Pfiff vom Kampfgericht. Ob der Herr Schiedsrichterlehrwart oder der Zeitnehmer gepfiffen hatte, weiß ich nicht. Die "amtliche Aufsicht" winkte jedenfalls ganz aufgeregt die Schiedsrichter heran und munierte einen Wechselfehler einer Mannschaft. Jene Mannschaft habe davor schon mehrfach unbemerkt Wechselfehler begangen, jetzt reiche es ihm. Das Kampfgericht hatte nichts gesehen. Die Schieris wiesen den Schierilehrwart darauf hin, dass sie dann keine Hinausstellung ausprechen könnten. Dieser bestand darauf, er sei "amtliche Aufsicht". Die Herren in schwarz leisteten dann widerwillig Folge, die Mannschaft in Unterzahl verlor das Spiel. Tumultartige Szenen, Lynchmob, brennende Holzkreuze, Einspruch, Spielwiederholung, Verweis für den Schierilehrwart...

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danke zusammen, frage beantwortet.
