• [*Vermutung*]

    Ok, Schwerin kann in der 1. Liga weiterspielen, dann sind wir bei 19 Vereinen. Da man aber bestimmt eine gerade Zahl haben will, bekommt Essen vor dem Schiedsgericht die Lizenz, die neue Runde wird mit 20 Vereinen und 4 Absteigern gespielt. Wallau ist wohl so am Abgrund, da geht nix mehr. Und von den Zweitligisten wird es wohl auf jeden Fall Werratal erwischen, die Füchse und Willstädt können es vor dem Schiedsgericht noch packen.

    Also weiterhin Spannung in der HBL. Sommerloch, was ist das ???

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Falls es übrigens wen interessiert: In Fredenbeck würde man jetzt wieder Feuerwerke losschießen o.ä. Ich freu mich zwar auch, finde die Entscheidungen dennoch äußerst unverständlich und unfair den anderen Vereinen gegenüber. Insbesondere die Entscheidung bezüglich der Füchse kann ich einfach nicht verstehen... :nein:

  • Wir können alle wirklich froh und dankbar sein, dass die Verwaltung der Bundesligen den unfähigen, amateurhaften Zugriffen des DHB entzogen ist und das Management einer aus professionellen Teams bestehenden Liga in die die Hände erfahrener Wirtschaftsprofis übergeben wurde. ;)

    Der Spruch "Jeder blamiert sich so gut er kann" bekommt durch dieses Theater eine ganz neue Bedeutung. Die HBL sorgt ganz bestimmt dafür, dass Handball wieder mehr in den Medien stattfindet, leider nicht aus sportlichen Gründen.

    Ein ganz neues Kapitel für das Buch "Nieten in Nadelstreifen" von Günther Ogger.

    Einmal editiert, zuletzt von Ex-HVS-SR (10. Juni 2005 um 12:21)

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute mal:

    Bei den Füchsen liegt der Fall anders als in Schwerin. Hier hat man nachgebessert und das Konzept ist jetzt anerkannt worden.

    Bei den Füchsen bleibt Fristversäumnis Fristversäumnis. Die Sachlage hat sich nicht verändert. Es gibt keine neuen Tatsachen, nur eine andere Rechtsauffassung. Wenn die selben Leute jetzt, ohne neue Fakten zu haben, in der Sache anders entschieden hätten, hätten sie sich lächerlich gemacht. Daher überlässt man die Entscheidung über Rechtsauffassungen einem anderen Gremium.

  • Zitat

    Original von Waldorf
    Ich vermute mal:
    (...)
    Bei den Füchsen bleibt Fristversäumnis Fristversäumnis. Die Sachlage hat sich nicht verändert. Es gibt keine neuen Tatsachen, nur eine andere Rechtsauffassung.


    Aber können sich dann die Füchse nicht auf die "bisherige" Rechtsauffassung berufen?

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Felix0711
    Aber können sich dann die Füchse nicht auf die "bisherige" Rechtsauffassung berufen?

    Das werden sie bestimmt auch (erfolgreich) tun.

    Hier hatte der NBL-Vorstand abweichend vom letzten Jahr eine neue Rechtsauffassung, auf der er in zweiter Instanz beharrt hat.

    Wenn man sich Sinn und Zweck des Lizenzierungsverfahrens vor Augen hält, die in der Päambel der Bestimmungen niedergelegt sind:

    Zitat

    - wirtschaftliche Leitungsfähigkeit
    - fairer Wettbewerb
    - einheitliche Maßstäbe bei der Auswertung von Tatsachen und Unterlagen
    - Unterstützung einer positiven öffentlichen Wahrnehmung
    - Verhinderung wirtschaftlicher Schäden für Personen und Körperschaften [...]

    muss man sich fragen, ob ein Fristversäumnis einen Entzug der Lizenz (anders als in den Vorjahren) rechtfertigt, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (und nur um die geht es in erster Linie) gegeben ist.

  • Und was ist, wenn nun z.B. die Essen auch noch die Lizenz bekommt, sind die dann 16. und Schwerin 17. und Schwerins Entscheidung wäre hinfällig oder sinds dann 20 Mannschaften in Liga 1 ? ....Ich glaub ich versteh das alles nicht mehr :D

  • Keine Gnade für Essen und Wallau
    "Lage für alle unzumutbar" / Hoffen auf Ständiges Schiedsgericht

    von Joachim Neußer und Holger Luhmann

    Frankfurt/Main (sid) Keine Gnade für Tusem Essen und die SG
    Wallau-Massenheim: Der Ligaausschuss der Handball-Bundesliga (HBL) hat den beiden Traditionsklubs am Freitag auch in zweiter instanz die Lizenz für die kommende Spielzeit verweigert. Während der SV Post Schwerin vom siebenköpfigen Gremium nachträglich überraschend grünes Licht bekam, bleibt Essen und Wallau nur noch die Hoffnung auf das Ständige Schiedsgericht der Lizenzvereine, das bis Ende Juni über die Einsprüche entscheiden will.
    Bei Tusem Essen, das erst am 7. Mai im Finale gegen den SC Magdeburg den EHF-Pokal gewonnen hatte, reagierte Vereinsboss Klaus Schorn konsterniert. "Die Spieler hängen in der Luft. Die ganze Planung ist ein Zeitfaktor, aber ich werde keine Aussage machen, bevor ich nicht die schriftliche Begründung gelesen habe", erklärte der 70-Jährige dem Sport-Informations-Dienst (sid).
    Tusems sportlicher Leiter Hans-Dieter Schmitz wurde da schon deutlicher: "Ich bin überrascht über die Entscheidung. Die Lage ist für uns alle unzumutbar." Tusem war finanziell in Nöte geraten, nachdem ein Sponsor die vertraglich zugesicherten Gelder in Höhe von 2,77 Millionen Euro nicht gezahlt hatte.
    Der zweimalige Meister SG Wallau-Massenheim, der mit rund 1,4 Millionen Euro verschuldet ist, kündigte wie schon im Vorfeld der Entscheidung den Gang vor ein ordentliches Gericht an, obwohl dies der Lizenzvertrag verbietet. "Wir werden notfalls den ganz harten Weg gehen", erklärte Trainer Martin Schwalb, der im Falle eines Zwangsabstiegs in die dritte Liga wohl zum Erstligisten HSG D/M Wetzlar wechselt.
    Bundestrainer Heiner Brand wollte sich zu der angespannten Situation im Handball-Oberhaus nicht äußern. "Ich warte ab, bis alles spruchreif ist. Dann werde ich dazu etwas sagen", erklärte Brand.
    Während neben Essen und Wallau auch den Zweitligisten SG
    Willstätt-Schutterwald, Reinickendorfer Füchse Berlin und SG Werratal die Lizenz erneut verweigert wurde, hielt sich die Freude in Schwerin trotz der positiven Nachricht in Grenzen. "Man kann uns nicht erst den Kopf abschlagen und ihn dann wieder drauf setzen", meinte der zum 1. Juli scheidende Geschäftsführer Michael Krieter.
    Schwerin kann laut Bundesliga-Geschäftsführer Frank Bohmann selbst
    entscheiden, ob das Schlusslicht der abgelaufenen Saison in der am 4./5. September beginnenden neuen Spielzeit nun doch in Liga eins aufläuft. Würde sich Schwerin für das Oberhaus entscheiden, müsste die erste Liga auf 19 Klubs aufgestockt werden. Doch dazu wird es wohl nicht kommen.
    "Unser Ziel ist die Konsolidierung. Mit den Spielern, die wir jetzt zur
    Verfügung haben, können wir nicht in der ersten Liga spielen", sagte der neue Geschäftsführer und Trainer Norbert Henke.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Jenny
    Und was ist, wenn nun z.B. die Essen auch noch die Lizenz bekommt, sind die dann 16. und Schwerin 17. und Schwerins Entscheidung wäre hinfällig oder sinds dann 20 Mannschaften in Liga 1 ? ....Ich glaub ich versteh das alles nicht mehr :D

    Jenny, lies doch einfach, was weiter oben steht!

    Sollte sich Schwerin für Liga 1 eintscheiden ist das endgültig. Ggf. gibt es eine 21er-Staffel...

  • Es ist bei Gericht anerkannt , dass man von einer bisherigen Rechtsauffassung abweichen kann, wenn man sich einer neuen dauerhaft zuwenden will. (Sonst müßte man immer an vergangenen Entscheidungen hängen) Indiz könnte hier für sein, das zwei Vereinen wegen Fristversäumnis die Lizens verweigert wurde. Und der Grund für den Lizenentzug steht wie du wunderbar ausgeführt hast in der Präambel. Einheitliche Maßstäbe bei der Auswertung von Tatsachen und Unterlagen
    bedeutet nichts anderes, als das nur die Unterlagen gewertet werden können die bis zu einem Stichtag vorlagen.

    zu Schwerin: Wenn sich Schwerin der Lächerlichkeit preisgeben will, sollen sie doch für die erste Liga melden. Ich hoffe aber das auch dort ein paar klare Köpfe vorhanden sind, die für die zweite Liga melden!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von huth10
    Es ist bei Gericht anerkannt , dass man von einer bisherigen Rechtsauffassung abweichen kann, wenn man sich einer neuen dauerhaft zuwenden will. (Sonst müßte man immer an vergangenen Entscheidungen hängen) Indiz könnte hier für sein, das zwei Vereinen wegen Fristversäumnis die Lizens verweigert wurde. Und der Grund für den Lizenentzug steht wie du wunderbar ausgeführt hast in der Präambel. Einheitliche Maßstäbe bei der Auswertung von Tatsachen und Unterlagen
    bedeutet nichts anderes, als das nur die Unterlagen gewertet werden können die bis zu einem Stichtag vorlagen.

    Wenn man tatsächlich alle Vereine gleich behandelt hat und nicht beispielsweise einem Verein für eine vergleichbare Sache eine Fristverlängerung eingeräumt hat und einem anderen nicht und zusätzlich die die Statuten keine juristischen Mängel aufweisen, kann man der Rechtsauffassung der HBL folgen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von pko
    hielt sich die Freude in Schwerin trotz der positiven Nachricht in Grenzen. "Man kann uns nicht erst den Kopf abschlagen und ihn dann wieder drauf setzen", meinte der zum 1. Juli scheidende Geschäftsführer Michael Krieter.

    Da muss doch die Frage erlaubt sein, warum man dann überhaupt Einspruch eingelegt hat, wenn man keinen positiven Bescheid haben will :pillepalle:

  • @ Helge: Verbessere mich wenn ich falsch liege, aber Schwerin hat Einspruch gegen den Lizenzentzug eigelegt, weil man in der 2. Handball Bundesliga bleiben wollte - nicht 1. Handball Bundesliga! Die Lizenzen gelten ja für beide Klassen! Sie wollten lediglich nicht in die Regionalliga!


    Warum kannst du zwei Post nach einander machen? Mod-Bonus? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hier nun die offizielle Meldung von http://www.handball-bundesliga.de

    Zitat

    Der Vorstand der HBL e. V. hat über die Beschwerden der abgelehnten Lizenzanträge der Vereine TUSEM Essen, SG Post Schwerin, SG Wallau-Massenheim (alle 1. Bundesliga) sowie der Vereine Reinickendorfer Füchse (2. Bundesliga Nord), SG Werratal 92 und SG Willstätt/Schutterwald (beide 2. Bundesliga Süd) entschieden: Der SV Post Schwerin wird für die Saison 2005/2006 die Lizenz unter Auflagen erteilt.

    Die Beschwerden der Vereine TUSEM Essen, SG Wallau-Massenheim, Reinickendorfer Füchse, SG Werratal 92 und der SG Willstätt/Schutterwald wurden abgelehnt.

    Die Lizenzantragsteller haben die Möglichkeit, binnen einer Woche, daß ständige Schiedsgericht für Lizenzligavereine für eine letztinstanzliche Entscheidung anzurufen.

    Für weitere Fragen steht Ihnen Frank Bohmann, Geschäftsführer der Handball-Bundesliga GmbH gerne zur Verfügung.

    Sehr heiße Nadel...

  • Ich hatte ja viele Konstellationen eingeplant, aber die ,dass Schwerin als einziger die Lizenz bekommt war nicht dabei.

    STEH AUF WENN DU AM BODEN BIST!!!

  • Hallo zusammen,

    anbei die Pressemitteilung der HBL, weitere Kommentare erspare ich mir.

    ** Fan von "Erni" Jonsson, Jens "Tito" Tiedtke, Florian "Flo" Kehrmann und Geipel/Helbig** ** Go for Iceland-Power ** ** Faszination Sport mit rscp.de **

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Entscheidungen der HBL vom juristischen Standpunkt aus genau so sorgfältig verfasst wurden, wie diese Pressemitteilung in orthographischer und grammatikalischer Hinsicht, dürfen wir uns schon jetzt auf die 21er-Staffel in der Bundesliga freuen! ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von huth10
    Es ist bei Gericht anerkannt , dass man von einer bisherigen Rechtsauffassung abweichen kann, wenn man sich einer neuen dauerhaft zuwenden will.

    Das ist schon alles richtig - dennoch muss man auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel etwas beachten.
    Dass eine Fristversäumnis geahndet werden muss, dagegen habe ich ja nun wirklich nichts - aber ob eine Fristversäumnis (und dann noch wie bei den Füchsen eine angekündigte und begründete Fristversäumnis) gleich dem Fehlen der wirtschaftlichen Grundlage mit einem Lizenzentzug zu bestrafen ist - da habe ich doch sehr arge Zweifel und halte das weder für erforderlich noch für angemessen ... und auch für schwer begründbar, damit es juristisch wasserdicht ist.

  • Von gerechtigkeit ist hier doch gar keine rede mehr:
    Man bräuchte doch gar nicht mehr spielen, die die eigentlich rein sportlich gesehen absteigen müssen, weil sie selbst Schuld sind bleiben drin!
    Wenn schon der Lizenzscheiß sein muss, dann sollten aber die die auch so rein sportlich abgestiegen wären auch absteigen, vielleicht würde dann der Lizenzausschuss wieder fairer entscheiden??
    Ich find, das ist die größte Verarsche seit, mir fällt gar nix schlimmeres mehr ein! :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :thefinger: :thefinger: :thefinger: :thefinger:

    so wo Ostern vorbei ist, wünsch ich euch einfach nen schönen Tag! ;)