Unterbrechung durch ZN

  • 1.) A5 hat vor Torwart B1 eine klare Torgelegenheit. Der Trainer von A beleidigt den ZN und dieser pfeift daher genau in dem Moment, als A5 werfen will. Richtige Entscheidung?

    a) Freiwurf für B
    b) Bestrafung des Trainers von A
    c) Freiwurf für A
    d) Siebenmeter für A
    e) Bericht im Spielprotokoll

    2.) Gleiche Situation, jetzt Beleidigung durch Trainer von B.

    Bevor die Zusatzfrage kommt: Wir gehen davon aus, dass die SR die Beleidigung jeweils nicht selbst wahrgenommen haben.

    :bier: Todde:ficken:

  • Schwierig, schwierig, weil in solch einem Fall der ZN eigentlich garnicht das Spiel unterbrechen dürfte. Das dürfte nur ein technischer Delegierter.

    Fall 2 ist recht einfach: d und e

    Bei Fall 1 bin ich mir nicht sicher: Da könnte man, auch auf d und e tippen. d wegen unberechtigtenm Pfiff des Zeitnehmers und e sowieso. b kommt nicht in Frage, da der Schiedsrichter die Beleidigung nicht selbst wahrgenommen hat.

    Hätte ein technischer Delegierter unterbrochen, wäre es klar gewesen:

    Fall 1: a, b, e
    Fall 2: d, e

  • Fall 2, da stimm ich mit dir überein, ist sehr einfach: d,e

    Fall 1 ist nach den neuen Regeln auch relativ eindeutig:
    Erläuterung 9:
    "[...]Im Falle anderer Arten von Verstößen, die den Schiedsrichtern zu melden sind, sollte der Zeitnehmer im allgemeinen bis zur nächsten Spielunterbrechung warten. Wenn der Zeitnehmer dennoch das Spiel unterbricht, kann ein solcher Eingriff nicht zum Verlust des Ballbesitzes führen. Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die Mannschaft wiederaufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war.[...]

    Also c, e

    Bestrafung im Spiel ist wie gesagt nicht möglich, aber durch den Eintrag ins Spielprotokoll (e) wird wohl eine Sperre von der Spielleitenden Stelle verhängt werden.

  • Aber das gilt alles erst ab 1.8.
    Ich weiß nicht, wie das bei den alten Regeln war.

    härter_schneller: Ja, die Erläuterung sagt ja auch: "[...]sollte der Zeitnehmer im allgemeinen bis zur nächsten Spielunterbrechung warten[...]". Aber wenn er pfeift, ist halt das Spiel unterbrochen.

  • Ich würde sagen, dass im Fall 1 der Pfiff berechtigt ist (wie auch in Fall2). Daher denke ich bei Fall 1 gehts Freiwurf für A weiter und ein Vermerk im Spielprotokoll ist ein Muss. Die Bestrafung entfällt logischerweise.

    Fall 2 ist eindeutig d und e.


    MfG

    Die Männer würden den Frauen gerne das letzte Wort lassen, wenn sie sicher sein könnten, dass es wirklich das letzte ist.

    Sir Peter Ustinov (*1921), engl. Schriftsteller u. Schauspieler

  • Obwohl ich ja bei Fall 1 lieber Freiwurf gegen A geben würde, wie TLpz schon geschrieben hat. Weil der Trainer ja so dumm ist und während des eigenen Ballbesitzes mault.
    Aber das geben die Regeln ja leider nicht her.

  • Christian1106

    Nein, der Pfiff des Zeitnehmers ist nicht berechtigt. Berechtigt wäre er nur bei Wechselfehler oder regelwidrigem Eintreten.

    Wie Erläuterung sagt, ist bei anderen Verstößen ein geeigneter Zeitpunkt abzuwarten. Da der Schiedsrichter die Beleidigung selbst nicht wahrgenommen hat, kann der Trainer in diesem Spiel eh nicht bestraft werden.

  • Wenn der Pfiff "unberechtigt" wäre, müsste es auch im Fall 1) zwingend mit 7m weitergehen (Regel 14:1b).

    Der Fall des "verfrühten, aber berechtigten" Pfiffes wird eben in Erläuterung 9 ausführlichst behandelt. Abhängig davon, wer die Regelwidrigkeit, die zum Pfiff geführt hat, begangen hat, ist darin geregelt, ob es mit FW oder 7m weitergeht.

  • Mein Reden!

    In Erläuterung 9 steht nicht drin, dass mit einem Pfiff, der kein Wechselfehler ist, gewartet werden muss, sondern gewartet werden soll.
    Pfeift also der ZN trotzdem so ist im Fall 1 auf Freiwurf für A zu entscheiden, da ein solcher Pfiff nicht zum Verlust des Ballbesitzes führen kann.

    Dies wurde aber auch alles schonmal gesagt ;)


    MfG

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    Sir Peter Ustinov (*1921), engl. Schriftsteller u. Schauspieler

  • Die sollte-Regelung ist im gesamten Regelwerk eine muss-Regelung und dient lediglich zur rechtlichen Absicherung.

    Jetzt kommt es auf den Wortlaut an: Berechtigt ist der Pfiff sicherlich, da ein Regelverstoß begangen wurde. Trotzdem muss mit diesem Pfiff bis zur geeigneten Situation gewartet werden (Erl. 9). Bei Missachtung ist mit Freiwurf fortzufahren...

    Dennoch bleibt hier die Frage, was ein unberechtigter Pfiff überhaupt ist. Pfiffe von den SR sind immer berechtigt, das ist klar. Pfiffe vom Zeitnehmer auch, es sei denn er wollte nur mal die Pfeife ausprobieren. Ein Pfiff vom Sekretär ist nach 18:1 auch berechtigt, auch wenn nur der ZN pfeifen sollte.
    Unberechtigt kann ein Pfiff nur sein, wenn er von folgenden Personen kommt:
    - Zuschauer
    - Spieler
    - Offiziellen

  • im Fall 1 und 2 ist Antwort d) wegen des unberechtigten Pfiffs klar, aber warum e)?

    Der SR hat die Beleidigung nicht selbst gehört, also kann er auch nicht entscheiden ob es nun so war oder nicht. Verbessert mich wenn ich falsch liegen sollte, aber ich würde keinen Eintrag machen.


    jfherden: Wieso sind die Pfiffe des ZN berechtigt? Sie sind nur dann berechtigt, wenn Wehcselfehler, TO oder was mit dem Inventar nicht stimmt. Das einzige was der ZN hier machen kann ist den SR daraufhinweisen, dass er beleidigt wurde bzw. den Trainer auf Abstand schicken (lassen).

    Einmal editiert, zuletzt von Son_Dragon (28. Juni 2005 um 17:08)

  • Mitnichten ist in Fall 1) Antwort D) klar, hier geht's mit FW für A weiter.
    Und "unberechtigt" ist der Pfiff auch nicht, das hatten wir eigentlich schon geklärt.

    Der Eintrag ins Spielprotokoll erfolgt ohne Wertung durch die SR, sprich "nach Aussage des ZN beleidigte MV A ...". Dies zu bewerten bzw. näher zu untersuchen haben dann andere. Ob's was nützt, sofern keine weiteren Zeugen vorhanden sind, ist dann aber fraglich...
    Zur Klarstellung der Situation für den Fall, dass aufgrund der vereitelten Torgelegenheit das ganze evtl. noch ein Nachspiel hat, ist der Eintrag auf jeden Fall ratsam.

  • Also mit dem 7m im ersten Fall würde ich mich auch schwer tun. Denn der Pfiff war ja nicht unberechtigt, sondern nur zum falschen Zeitpunkt (jetzt bitte keine Beispiele, wenn der ZN was pfeift, was 20 Minuten her ist; in diesem Beispiel war es ja sehr zeitnah).
    Und warum den MV für sein Gemoser auch noch mit nem 7m belohnen? Die Regeln sind da eh schon viel zu nett zu ihm.

  • der ZN hät doch bis zum Tor warten könn und danach unterbrechen könn, und wegen den Regeln: ja leider muß das Kampfgericht sich zuviel anhören, ohne das was passiert, grad dort (ab RL) wo das Kampfgericht neutral ist, würd ich schon dafür sein das die betreffenden Personen vom SR bestraft werdne könn, auf "anraten" von ZN/Sekretär

  • d,e auf keinen Fall bei Fall 1!!!


    MfG

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    Sir Peter Ustinov (*1921), engl. Schriftsteller u. Schauspieler

  • Theoitetos: Lies dir bitte mal die von mir zititerte Erläuterung 9 durch.

    Es kann in Fall 1 nur c und e heißen. ("Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die Mannschaft wiederaufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war.")

    Son_Dragon: Das Regelwerk spricht (leider) nur an einer Stelle von einem "unberechtigtem Pfiff". Das ist in der 14:1b.
    Leider ist nirgendwo erläutert, was ein unberechtigter Pfiff ist. Bis dato wurde der Pfiff des ZN als solcher abgetan. Da dies aber mittlerweile an anderer Stelle explizit (Erl. 9) geklärt ist, muss mit dem unberechtigten Pfiff etwas anderes gemeint sein.
    Zumal ZN und Sekretär im Ursprunge auch Unparteiische sein sollten. Daher habe ich mal einfach für mich interpretiert: Jeder Pfiff von einem Unparteiischen ist berechtigt. Ob er zum falschen Zeitpunkt gekommen ist oder nicht.

    Man könnte auch von der Tatsache ausgehen, wer eine Pfeife führen darf. Dessen Pfiffe sind dann auch berechtigt.

    Die einzigen Pfiffe, die unberechtigt sind, sind also von Zuschauern, Spielern, Offiziellen.

    Wir haben hier in der Region einen Hallenwart, der gern mal das Licht ausmacht, wenn er mitkriegt, dass eine Mannschaft harzt. Jedes Mal wenn wir bei dem in der Halle pfeifen, ermahne ich ihn, dass er sich an ZN/S wenden soll, dann lösen wir das Problem gemeinsam. Bei Zuwiderhandlung habe ich ihm eine Beschwerde wegen Behinderung des Spielbetriebs angekündigt. Keine Ahnung ob es so was gibt, aber es hat geholfen. Seitdem wir damit angefangen haben, hat er nicht mehr "zugeschlagen".
    Was das hiermit zu tun hat? Naja, es wäre eine unberechtigte Spielunterbrechung, wenn auch kein Pfiff.