ZitatAlles anzeigenSupreme Court entscheidet über Filesharing-Zukunft
20.06.2005 um 14:37 Uhr
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bereits am heutigen Montag könnte der oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) eine weit reichende Entscheidung über die Zukunft von Online-Tauschbörsen fällen. Das Gericht hatte im Dezember einen Antrag von Vertretern der amerikanischen Film- und Musikindustrie angenommen, die bisherigen Urteile zum Thema Filesharing zu prüfen (Computerwoche.de berichtete). Bis Ende Juni müssen die Richter spätestens zu einem Urteil kommen, möglicherweise auch schon früher.
Die Musik- und Filmindustrie erhofft sich von der Wiederaufnahme der Fälle eine Entscheidung, inwieweit die Betreiber von Peer-to-Peer-Software für Copyright-Verletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Indirekt steht allerdings auch zur Debatte, wie sich Urheberrecht und technischer Fortschritt künftig in Einklang bringen lassen.
Als letzte Entscheidung von ähnlicher Tragweite hatte sich das Supreme Court im 1984 erlassenen "Betamax-Urteil" festgelegt. Damals hatte der Filmproduzent Universal City Studios den Hersteller Sony verklagt, weil sich mit Sony-Videorekordern illegale Kopien von Filmen herstellen ließen. Die Richter kamen dabei zu der Feststellung, dass die Hersteller nicht für die von Kunden begangenen Urheberrechtsverletzungen haften, wenn sich das Produkt im Wesentlichen auch für legale Zwecke eigne.
Es sei kein Zufall, dass Technologiefirmen in der Zeit danach ein unerwartetes Wachstum verbucht hätten, zitiert der Branchendienst "Cnet" Hank Barry, Partner beim US-Risikokapitalgeber Hummer Winblad und mehrjähriger Napster-Chef. Die Filmstudios und Musik-Label warnen dagegen, dass die P2P-Softwareanbieter sich auf ihre Kosten bereichern würden, da sie ein parasitäres Geschäftsmodell verwenden. (mb)
Supreme Court entscheidet über Filesharing-Zukunft
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- Offizieller Beitrag
Bleibt nur die Frage, inwiefern sich ein deutsches Amtsgericht für ein Urteil des Supreme Courts interessiert ....
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die deutsche industrie und dienstleistungsbranche (sofern es die noch gibt) wird sich sehr wohl für dieses urteil interessieren. und damit irgendwann auch die europäische gesetzgebung.
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Hole es mal hervor, da ich sonst nicht wusste, wohin mit dem folgenden Artikel...aber auch eine Möglichkeit für das Fun-Forum
ZitatAlles anzeigenFilesharing-Aktivisten betreiben "Beweisscreenshot-Generator"
US-amerikanische, aber auch deutsche Anwälte legen in Verfahren gegen Personen, die sie des Anbietens von Medien-Dateien via Internet ohne ausreichende Lizenz bezichtigen, häufig Screenshots vor. Sie sollen beweisen, dass der Beschuldigte über eine ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt von seinem Provider zugeteilte IP-Nummer mit einem bestimmten Filesharingclient eine Datei anbot. Dass solch ein Screenshot jedoch alles andere als ein sicherer Beweis ist, wollen die schwedischen Filesharingaktivisten Piratbyran mit einem Online-Tool darlegen.
Auf ihrer Website bieten sie ein Formular[1] an, in das sich sich ein beliebiger Name, eine IP-Nummer und eine Mediendatei eingeben lässt. Das Webtool erstellt daraus einen "Beweisscreenshot" für einen Akt des illegalen Anbietens mit dem Filesharingclient DC++. IP-Nummer und Datei lassen sich auch automatisiert zuweisen, wodurch sich das Werkzeug auch zum Zeitvertreib nutzen lässt, indem man beispielsweise Namen von Politikern eingibt und sich überraschen lässt, welche Medienvorlieben ihnen zugeordnet werden.
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(pem[2]/Telepolis)URL dieses Artikels:
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[1] http://www.piratbyran.org/bevismaskinen
[2] mailto:pem@tp.heise.de