Regeln zum Tempogegenstoß

  • richtlinien zur Bestrafung im Bezirk ...

    was man nun draus macht ist dann doch jedem selber überlassen ^^

    aber wenn die körperkontrolle verloren geht, dann sind es aufjedenfall imho 2 min pause ;)

    Basis für diese auslegung ist wohl der Schutz der Gesundheit der Spieler.

    Einmal editiert, zuletzt von Hoertie (10. Dezember 2007 um 13:46)

  • Das heißt dann doch aber, wenn der Schiedsrichter sieht, dass beide Spieler in der oben genannten Weise sich berühren und der Angreifer fällt einfach nach vorne und "ruscht den Schwung aus" (oder wie auch immer man das nennen soll; selbe Aktion wie ein Außen der nach dem Wurf rutscht, sprich völlig harmlos...), dann dürfte wenn überhaupt nur 2-Minuten gegeben werden und ein Siebenmeter.
    Fällt der Angreifer aber unkontrolliert, taumelnd auf die Seite, oder ähnliches gäbe es eine Disqualifikation.

    Kann man das so stehen lassen?

  • so ungefähr... oder einfacher:
    fliegt der angreifer auf die schnauze rot, sonst zwei minuten... und das eigentlich pauschal ...

    über den sinn und unsinn sag ich aber nichts dazu, vorallem wenn man dann auf der LV war und einem ungeahnte "sichtweisen" nahegebracht werden, z.b. wenn der angreifer weiss dass da ein verteidiger kommt, dann ist das alles schon wieder relativ...

  • Zitat

    Original von Hoertie
    richtlinien zur Bestrafung im Bezirk ...


    Wenn Spieler B Spieler A von hinten am Fuß trifft, will ich den Spieler A sehen, der nicht die Körperkontrolle verliert.

    Tempogegenstöße sind ein äußerst heikles Thema. In den meisten Fällen konzentriert sich der laufende Spieler ausschließlich auf das, was vor ihm liegt, das ist meist nur noch der Torwart. Alles was hinter ihm liegt, blendet er - zu Recht - aus.

    Wenn also nun ein Gegenspieler hinterherläuft, hat er eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber dem Tempogegenstoßläufer, denn er hat es in der Hand was mit seinem Gegenspieler passiert. Ist er fair, sieht er ein, wenn er verloren hat.

    Da Tempogegenstöße i.d.R. mit äußerst hohem Tempo gelaufen werden, ist auch die Verletzungsgefahr des Läufers äußerst hoch. Von daher bewerte ich jede Attacke, mit der der Tempogegenstoßläufer nicht rechnen konnte oder musste (i.d.R. von hinten oder von der Seite) als gesundheitsgefährdenden Angriff und damit einer roten Karte.
    Ausnahme ist dabei der äußerst seltene Fall, dass der Gegenspieler auf- bzw. überholt und bei gleichem Tempo eine vergleichsweise faire Attacke startet, bei der der Tempogegenstoßläufer auch die Möglichkeit hatte, dies wahrzunehmen.

    Das klingt zwar im ersten Moment hart, ist aber - übertrieben gesagt - eine Lebensversicherung für die Spieler, die sich trauen, einen TG zu laufen. Die Gesundheit der Spieler zu schützen ist - insbesondere bei Tempogegenstößen - eine wichtige Aufgabe der Schiedsrichter.

    Ein recht häufig beobachtetes Verhalten ist das "Auftrampeln" des Gegenspielers knapp hinter dem TG-Spieler, um ihn zu irritieren. Das ist unsportliches Verhalten und wird von mir regelmäßig mit 2 Minuten quittiert.

  • Zitat

    Ausnahme ist dabei der äußerst seltene Fall, dass der Gegenspieler auf- bzw. überholt und bei gleichem Tempo eine vergleichsweise faire Attacke startet, bei der der Tempogegenstoßläufer auch die Möglichkeit hatte, dies wahrzunehmen.

    Ich finde eher das die Wahrscheinlichkeit hoch ist, da man ohne Ball schneller sein sollte als mit Ball. Und so neben bzw. noch besser vor den Spieler zu kommen um so fair/regelgerecht den Gegenspieler aufhalten zu können.