Markenrecht und Internet

  • Ich hoffe mal der Kollege ist gut Rechtschutz versichert und findet einen guten Anwalt. Wenn das durchkommt und Schule macht, gute Nacht Internetforen...

    • Offizieller Beitrag

    Dann veröffentliche ich meinen Kommentar zu dieser Angelegenheit jetzt im dritten Forum :D

    Zitat


    Es wurde bisher nicht gegen das Forum geklagt.
    Der Streitwert ist grenzdebil schwachsinnig und würde vor keinem Gericht halten, die Begründung für den Streitwert its absurd.

    Der Name wird bestimmt nicht unter google.de von dem angeschriebenen Webmaster verwendet - vielleicht sollte die werte Kanzlei da mal lieber google verklagen.
    Fristen sind so zu setzen, dass sie auch realistischerweise eingehalten werden können - 3 Tage bzw. einen Werktag halte ich da für nicht ausreichend.

    Und schließlich und endlich wäre mal zu klären, ob hier der geschützte Name überhaupt "im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken" genutzt wird - das halte ich nämlich auch für sehr grenzwertig.

  • Musst du dich jetzt umbenennen?

    Muss ich jetzt meinen Nickname noch markenrechtlich schützen lassen, damit mich nicht später jemand darauf verklagt?

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (12. Juni 2005 um 13:02)

  • Zitat

    Original von meteokoebes
    Musst du dich jetzt umbenennen?

    Muss ich jetzt meinen Nickname noch markenrechtlich schützen lassen, damit mich nicht später jemand darauf verklagt?

    Ich denke nicht, ich finde den Ort Jever in Friesland sehr reizvoll! :D

  • In dieser Sache richtet sich der Streitwert nicht nach dem Wert des Namens sondern nach der Höhe, z.B. welchen Geschäftsbetrag (z.B. Umsatz) man mit diesem Namen oder dieser Marke hätte machen können.

    Aber mal ne ganz andere Geschichte, wie kann man sich als Forenbetreiber vor solch einer Sache schützen ?

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hasenhirn
    In dieser Sache richtet sich der Streitwert nicht nach dem Wert des Namens sondern nach der Höhe, z.B. welchen Geschäftsbetrag (z.B. Umsatz) man mit diesem Namen oder dieser Marke hätte machen können.


    Naha, die versuchen das über die "Bewerbung" der User und dadurch über die Anzahl der registrierten User und die Anzahl der Beiträge festzumachen ... ich als Richter wüürde ich einmal herzlich kaputtlachen und den Streitwert auf allerhöchsten 10% der Summe herunterkürzen.

    Aber viel interesasnter fände ich erstmal die Frage, ob hier der Name überhaupt im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken genutzt wurde - das würde ich zumindest erstmal in Zweifel ziehen wollen.

    Zitat

    Original von hasenhirn
    Aber mal ne ganz andere Geschichte, wie kann man sich als Forenbetreiber vor solch einer Sache schützen ?


    wenn das so durchgeht und auch gerichtlich so gesehen wird, dann kann man sich nur auf eine Weise davor schützen: Alle markenrechtlich geschützten Namen aus dem Forum verbannen.

    Ich bin allerdings der Meinung, dass nach § 11 TDG ein Forenadmin solange für Rechtsverletzungen seiner User nicht verantwortlich ist, wie er keine Kenntnis davon hat und wenn er, sobald er Kenntnis erlangt, sofort tätig wird und löscht. Daraus schließe ich, dass die erste Aufforderung zur Entfernung erst dazu beiträgt, den Admin von der Rechtsverletzung zu informieren und der Admin sich nach § 11 TDG erst dann nicht korrekt verhält, wenn er dann nicht löscht. Das heißt aber nach meinem Verständnis auch, dass die erste Information und Löschaufforderung noch NICHT kostenbegründend für einen Anwalt gegen den Foren-Admin sein kann, weil bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Erfordernis für das Tätigwerden eines Anwalts besteht - das Einschreiten eines Anwalts für erst dann erforderlich, wenn der Admin auf die erste Aufforderung hin nicht löscht.

  • Die Idee mit § 11 TDG hatte ich auch. Der Nick in nem Internet-Forum ist ganz klar ein fremder Inhalt und der Dienstanbieter ist allenfalls ab Kenntnis verantwortlich.

    Und die Höhe des Streitwertes dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit so hoch gewählt sein, um zuverhindern, dass sich der "Abgemahnte" dagegen wehrt.

  • Sehr nett verfasster Schriftsatz :) - Wenn der Abmahner durchkommen würde...

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Laggy
    Wie wäre es denn, wenn ich ein Avatar nehmen würde mit einem geschütztem Logo, z.B. Coca Cola oder Atari?

    Dann nutzt erstmal Du das Avatar und nicht TBVAndy - insofern bist erstmal Du der Ansprechpartner der Abmahnung - TBVAndy erst in absolut zweiter Linie.

    Äußerst fraglich bleibt aber dann immer noch, ob Du "im geschäftlichen Verkehr" und "in einem Wettbewerbsverhältnis" zu dem Rechteinhaber stehst - was ich immer noch verneinen würde und damit die Abmahnung aus der Welt schießen würde.
    Viel interessanter ist allerdings, dass mit Sicherheit viele Avatare in urheberrechtlich problematischer Weise eingesetzt werden - das dürfte wesentlich praxisrelevanter als das Markenrecht sein ....

  • Sehr schön, die Abmahnung ist weg und der Abmahnende hat gleich noch ein VU kassiert. :D

  • Ich kann hierzu nur sagen: herzlichen Glückwunsch an Ironsport und seine Anwaltskanzlei Dr. Bahr in Hamburg.

    Hoffentlich hat die unsägliche Abmahnerei damit ein Ende !

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von Nauru
    Sehr schön, die Abmahnung ist weg und der Abmahnende hat gleich noch ein VU kassiert. :D

    Das sind die richtigen. Ein VU riskiert man wissentlich ja eigentlich nur, wenn man gewiss ist, dass es vor Gericht eh nichts zu holen gibt. Da hat also mal wieder einer mal einfach ins Blaue geschossen und versucht von einem völlig unbescholtenen abzukassieren.

    Es sollte eine Regelung geben, nach der Anwälte nicht nur Kosten tragen, sondern per se (satte) Geldstrafen kassieren, wenn sie unberechtigte Abmahnungen verschicken, vielleicht schön gestaffelt, in Zehntausend-Euro-Schritten bis zum Verlust der Zulassung. Das würde vielleicht der Abmahnungswut mancher Advokaten einen Riegel vorschieben. Dieser Heini wird es vermutlich weiterhin versuchen und bezahlt die Kosten von dem Geld, das er für eine andere Abmahnung schon von weniger wehrhaften Opfern kassiert hat.

    Manchmal kann ich mich nur glücklich schätzen, dass ich mit einer Rechtsanwältin verheiratet bin (dadurch auch eine Reihe weiterer Juristen verschiedener Fachrichtungen kenne) und somit im Zweifelsfall immer kompetenten Rat einholen kann...