Nachträgliche Lizenzerteilung - Teil II

  • Wer bekommt vor dem Schiedsgericht die Lizenz? 0

    1. keiner bekommt die Lizenz (0) 0%
    2. SG Willstätt/Schutterwald (0) 0%
    3. SG Werratal 92 (0) 0%
    4. Reinickendorfer Füchse (0) 0%
    5. SG Wallau-Massenheim (0) 0%
    6. Tusem Essen (0) 0%

    Der Außenseiter hat gewonnen !!!

    Nur 4% haben auf Schwerin getippt, aber trotzdem ging die Lizenz im 2. Anlauf in den Nordosten. Gibt es auch vor dem Schiedsgericht einen Außenseitersieg? Oder können sich dort die Favoriten Essen und Füchse durchsetzen?

    Was meint ihr, wen sehen wir nächstes Jahr in der 1. oder 2. Liga wieder?

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • TUSEM ESSEN

    so wo Ostern vorbei ist, wünsch ich euch einfach nen schönen Tag! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von lischen (10. Juni 2005 um 16:55)

  • Ich habe dazu mal ein paar Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

    1. Eine Lizenzerteilung durch ein Schiedsgericht hat doch nichts mit einer Lizenzerteilung durch die HBL zu tun, oder? Der Verein erklagt sich doch dann die Lizenz außerhalb der Zuständigkeit der HBL!?

    2. Würde bei einer Lizenzerteilung durch ein Schiedsgericht das Lizenzierungsverfahren der HBL nicht der Lächerlichkeit preisgegeben? Das wäre doch dann ein Freibrief für alle zukünftigen Fälle. Man bekommt die Lizenz in erster und zweiter Instanz nicht, weil die HBL dieses oder jenes nicht gewährleistet sieht (zu recht) und erklagt sie die Lizenz eben später mit dem Verweis auf die Vergangeheit, wo es ja auch geklappt hat.

    3. Wie groß sind die Chancen für die Vereine, sich dir Lizenz zu erklagen? Größer oder niedriger als in erster und zweiter Instanz?

    Hoffe, mir kann geholfen werden.

  • Steini

    ich gehe 100%ig davon aus, daß essen die lizenz noch bekommt, vielleicht sogar noch wallau und die füchse berlin in der "zweiten"

    hab zwar keine hintergrundinfos kenne nur zu gut wie es im deutschen profi-geschäft zugeht.
    in diesem land geht es nicht nur politisch bergab :tschau:

    ich habe 2 Lieblinge in der Bundesliga, die SG Flensburg/Handewitt in der Ersten
    :love: und in der "ZWEITEN" Concordia Delitzsch :klatschen:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Laggy
    Ich habe dazu mal ein paar Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

    1. Eine Lizenzerteilung durch ein Schiedsgericht hat doch nichts mit einer Lizenzerteilung durch die HBL zu tun, oder? Der Verein erklagt sich doch dann die Lizenz außerhalb der Zuständigkeit der HBL!?

    2. Würde bei einer Lizenzerteilung durch ein Schiedsgericht das Lizenzierungsverfahren der HBL nicht der Lächerlichkeit preisgegeben? Das wäre doch dann ein Freibrief für alle zukünftigen Fälle. Man bekommt die Lizenz in erster und zweiter Instanz nicht, weil die HBL dieses oder jenes nicht gewährleistet sieht (zu recht) und erklagt sie die Lizenz eben später mit dem Verweis auf die Vergangeheit, wo es ja auch geklappt hat.

    3. Wie groß sind die Chancen für die Vereine, sich dir Lizenz zu erklagen? Größer oder niedriger als in erster und zweiter Instanz?

    Hoffe, mir kann geholfen werden.

    Das Schiedsgericht ist eine Einrichtung der HBL, eigens für solche Fälle geschaffen. Es ist eigentlich die 2. Instanz.

    Zuvor hat der Ligavorstand lediglich seine eigene Entscheidung überprüft, was im eigentlichen Sinn keine Instanz ist. Wenn jemand Berufung gegen ein Urteil einlegt, entscheidet darüber auch ein anderes Gericht als das, welches das Urteil gesprochen hat. Wenn man deinen Gedanken folgen würde, wäre jedes erstinstanzliche Gericht, dessen Urteil vom Berufungsgericht abgeändert würde, der Lächerlichkeit preisgegeben...

    Um die Chancen beurteilen zu können, muss man sämtliche Details kennen.

  • Danke Waldorf, jetzt verstehe ich das ganze doch ein bischen besser. Hat denn ein Verein die Möglichkeit sich die Lizenz außerhalb der Zuständigkeit der HBL zu erklagen?

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    ich denke, dass der tv niederwürzbach die lizenz im zweiten anlauf erhält. der osc rheinhausen wird sie wohl erst vom schiedsgericht erhalten.



    ?( Verstehe ich da was falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, dass in der ersten Liga keiner mehr die Lizenz bekommt.

    In der 2. Liga dafür Berlin und eventuell Willstätt.


    Dazu mal eine Frage, an die Herren Experten. Wenn einer der Vereine ohne Lizenz aus Fristgründen erfolgreich beim Schiedsgericht Einspruch einlegt, müssen dann die wirtschaftlichen Verhältnisse noch geprüft werden?

  • Wenn jetzt alles normal verläuft darf es für keinen Verein die
    lizenz geben.

    Es muss endlich einmal vorbei sein

    Ansonsten kann doch jeder bis in alle ewigkeit klagen,und
    bekommt in der allerletzten instanz doch noch eine Gnadenlizenz.

    HELDEN MÜSSEN STERBEN-LEGENDEN LEBEN EWIG

  • Zitat

    Original von eckes99
    Ansonsten kann doch jeder bis in alle ewigkeit klagen,und
    bekommt in der allerletzten instanz doch noch eine Gnadenlizenz.


    D.h. ...

    BL: 21 Teams (Wallau, Essen, Schwerin)
    ZLN: 20 Teams (Füchse, Werratal)
    ZLS: 19 Teams (Willstätt)

    Das wäre das höchste der Gefühle :wall:

    MfG Felix0711

    "Deshalb unterstütze ich mit vollstem Enthusiasmus ein Projekt, das abendländischen Humanismus mit moderner Technik verbindet – den Bau eines unterirdischen Doms!"
    Harald Schmidt

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Felix0711


    D.h. ...

    BL: 21 Teams (Wallau, Essen, Schwerin)
    ZLN: 20 Teams (Füchse, Werratal)
    ZLS: 19 Teams (Willstätt)

    Das wäre das höchste der Gefühle :wall:

    Ich würde ja eine Liga mit 60 Teams bevorzugen, das wären dann 118 Spieltage. Damit wir die 120 Spieltage voll bekommen, gibt es WIldcards für die Mannschaften Handballecke I und II.

  • Zitat

    Original von Ronaldo

    Ich würde ja eine Liga mit 60 Teams bevorzugen, das wären dann 118 Spieltage. Damit wir die 120 Spieltage voll bekommen, gibt es WIldcards für die Mannschaften Handballecke I und II.

    Haha, klasse Beitrag!! Darf ich am Kreis spielen?? :hi:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Laggy
    Danke Waldorf, jetzt verstehe ich das ganze doch ein bischen besser. Hat denn ein Verein die Möglichkeit sich die Lizenz außerhalb der Zuständigkeit der HBL zu erklagen?

    Ein klares Jein!

    Durch Schiedsvertrag haben die Vereine auf den ordentlichen Gerichtsweg verzichtet und sich der Gerichtsbarkeit der HBL unterworfen. Das ist grundsätzlich in Ordnung so und nicht asngreifbar.

    Eine Ausnahme bildet der einstweilige (vorläufige) Rechtsschutz, der gemäß § 1033 ZPO trotz entgegenstehendem Schiedsvertrag wahlweise vor einem ordentlichen Gericht oder vor dem zuständigen Schiedsgericht beantragt werden kann.

    Zitat


    § 1033 ZPO
    Eine Schiedsvereinbarung schließt nicht aus, daß ein Gericht vor oder nach Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei eine vorläufige oder sichernde Maßnahme in bezug auf den Streitgegenstand des schiedsrichterlichen Verfahrens anordnet.

    Da eine einstweilige Verfügung im schnelllebigen Sport aber endgültigen Charakter hat, steht durch diese Hintertür der ordentliche Gerichtsweg offen.

    Aber keine weitere Instanz, wenn das Schiedsgericht abschlägig bescheidet, denn der Antrag ist nur "vor" oder "nach Beginn" des Schiedsverfahrens, nicht aber nach desses Abschluss, zulässig.

    Es ist eigentlich nur eine Alternative zum Schiedsgericht, aber keine Ergänzung.

  • Zitat

    Original von TusemNina
    Ich habe die Hoffung noch nicht aufgegeben und tippe mit aber auch ohne Vereinsbrille auf den Tusem!!! :hi:

    Ja klar ohne Vereinsbrille...... :)
    Sag doch einfahc, das du als Tusem Fan daran glaubst, weil der Tusem es einfahc schafft!

    so wo Ostern vorbei ist, wünsch ich euch einfach nen schönen Tag! ;)

  • Ich denke, für den ein oder anderen Verein wäre der Schritt vor ein ordentliches Gericht jetzt mehr als konsequent und auch rechtens.