...der eines Handballers natürlich nicht.
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Po-Werbung vor KlärungOberligist klagt gegen DFB
Frankfurt a. M. /Hannover · 31. Mai · dpa · Der Streit um Po-Werbung im deutschen Fußball geht in die entscheidende Runde. Wenn sich am heutigen Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt der niedersächsische Viertligist Arminia Hannover und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegenüberstehen, werden viele Vereine gebannt zuschauen. Vor Gericht wird sich klären, ob in Fußball-Deutschland zukünftig Werbung auf dem Hintern erlaubt ist und die Klubs mit einer neuen Einnahmequelle rechnen können. "In wenigen Jahren wird die ganze Bundesliga mit Hosenwerbung rumlaufen", sagte Arminias Clubchef Jürgen Scholz. In Österreich beispielsweise ist das längst üblich.
Eine solche Form des Sponsorings halten die auf Tradition bedachten Fußball-Funktionäre für "geschmacklos", wie es der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) formuliert hat. Während auch in Ländern wie Frankreich Werbung auf dem Hintern erlaubt ist und auch in Deutschland Sportarten wie Handball und Eishockey Po-Werbung erlauben, sind die Sittenwächter des DFB in dieser Frage anderer Meinung. Als Begründung verweist DFB- Mediendirektor Harald Stenger auf die offiziellen DFB-Richtlinien.
"Nicht wie Litfasssäulen rumlaufen"
Dort heißt es in schlichtem Amtsdeutsch: "Als Werbefläche dienen ausschließlich die Vorderseite und ein Ärmel im Oberarmbereich des Trikots." Unterstützung erhält der DFB vom deutschen Rekordmeister Bayern München. "Für den FC Bayern kommt Hosenwerbung nicht in Frage, weil wir nicht wie die Litfasssäulen rumlaufen wollen. Irgendwo sind Grenzen", hat der Bayern-Vorstandsvorsitzende Karl-Heinz Rummenigge unmissverständlich erklärt. Auch in Italien, England oder Spanien begnügen sich die Sponsoren, ihren Namen auf der Brust der Kicker zu platzieren.
Der "David" ist da anderer Meinung. Arminia Hannovers Präsident beruft sich auf die Freigabe von Hosenwerbung durch den Weltverband Fifa. Verboten war die Reklame auf dem Allerwertesten ohnehin nie, doch seit dieser Saison ist sie nicht mehr nur geduldet, sondern sogar offiziell erlaubt. "In den 70er Jahren gab es Rechtsstreits wegen Trikotwerbung. Die ist heute auch erlaubt", sagte Scholz, im Hauptberuf Rechtsanwalt. Zahlreiche Amateurvereine hätten ihm schon ihr Interesse an dieser zusätzlichen Einnahmequelle signalisiert und ihm Glück für die Verhandlung gewünscht. "Es wird ein Präzedenzfall werden", ist sich Scholz sicher.
Angefangen hat der Streit um Reklame auf Fußball-Shorts im Herbst 2003. Damals überlegte sich Scholz, wie er neue Geldquellen für seinen klammen Verein erschließen könne. Dabei kam er auf die Idee, sein Team mit Po-Werbung auflaufen zu lassen. Geworben wurde auf dem Allerwertesten der Arminia-Kicker mit dem Slogan "Kanzlerstadt" - der Name einer lokalpatriotisch angehauchten Unterwäsche-Kollektion eines Modehauses aus Hannover.
Dagegen hatte zunächst der NFV etwas einzuwenden und untersagte dem Traditionsverein die Aktion "Co-Sponsor als Po-Sponsor". Der DFB schloss sich dem Verbot an. Nun soll ein Zivilgericht die Streitfrage endgültig klären. "Ich bin guter Hoffnung, dass wir uns mit unserem Rechtsstandpunkt durchsetzen werden", sagte Scholz und blickt der Verhandlung zuversichtlich entgegen. Um kein zusätzliches Öl ins Feuer zu gießen, verzichtet die Arminia seit Einreichung der Klage auf die umstrittene "Kanzlerstadt"-Werbung.
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