Frage zu Schuldverhältnissen

  • Mahlzeit!

    Eine Frage an die Damen und Herren Rechtsgelehrten ;):

    Irgendwo im BGB ist m.E. geregelt, dass wenn jemand trotz eines inzwischen nicht mehr bestehenden Schuldverhältnisses, weiterhin Zahlungen leistet, er kein Recht auf Rückforderung der Beträge hat.
    Zumindest dann, wenn er wusste dass das Schuldverhältnis tatsächlich nicht mehr besteht.

    Wo finde ich das? Leider besteht ja der größte Teil des BGBs aus Schuldrechtthemen (irgendwie bezeichnend...) und ich such mich gerade tot.

    Schonmal vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Nach § 812 BGB hat derjenige, der ohne einen rechtlichen Grund an einen anderen leistet, einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückleistung. Das ist ausgeschlossen, wenn der Zahlungsempfänger in gutem Glauben das Geld verprasst hat.

    Insofern würde ich deine Aussage nicht wirklich unterschreiben - aber schau doch mal so im Bereich der §§ 812 - 818 BGB ...

    Einmal editiert, zuletzt von Teddy (19. Mai 2005 um 15:01)

  • Danke Jörg,

    das reicht vollkommen. Hier geht es darum, dass absichtlich weitergeleistet wurde, um das Finanzamt zu behumsen, da gar kein gewinnminderndes Schuldverhältnis mehr bestand.

    <edit> 814 ist es. Kenntnis der Nichtschuld

    Einmal editiert, zuletzt von Phunky (19. Mai 2005 um 15:09)