Mahlzeit!
Eine Frage an die Damen und Herren Rechtsgelehrten ;):
Irgendwo im BGB ist m.E. geregelt, dass wenn jemand trotz eines inzwischen nicht mehr bestehenden Schuldverhältnisses, weiterhin Zahlungen leistet, er kein Recht auf Rückforderung der Beträge hat.
Zumindest dann, wenn er wusste dass das Schuldverhältnis tatsächlich nicht mehr besteht.
Wo finde ich das? Leider besteht ja der größte Teil des BGBs aus Schuldrechtthemen (irgendwie bezeichnend...) und ich such mich gerade tot.
Schonmal vielen Dank.