Mehr Ausländer in der Bundesliga???

  • Das heißt wohl auch für den Handballsport, dass vermehrt ausländische Spieler in die Liga wechseln. Nicht nur für Erstligisten, sondern vor allem für Zweit- und Regionalligisten eine Möglichkeit, sich günstig neue Spieler zu holen, das Angebot ist ja jetzt noch größer und die Ausländerregelung ist damit hinfällig. Mal sehen, wann die erste Mannschaft ohne deutschen Spieler antritt, im Fussball war es Energie Cottbus. Der deutsche Nachwuchs wird es noch schwerer haben, sich durchzusetzen. Denn wer gibt Spielern die Zeit sich zu entwickeln, wenn fürs gleiche Geld gestandene Spieler aus dem Ausland zu haben sind?

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

    • Offizieller Beitrag

    Das war seit langem klar, wenn man so die Rechtsprechung verfolgt hat.
    Die Nicht-Eu-Begrenzung kippt im Handball eh. Fraglich ist nur noch, was mit den zweiten Ligen passiert. Hier galt ja der Grundsatz, dass Nicht-EU-Ausländer keine Arbeitserlaubnis bekommen. Das dürfte nun allerdings auch hinfällig sein.

  • @Waldorf ...

    das Problem in den Zweiten Ligen ist ja nicht die Spielberechtigung. Für die Erteilung der Spielerlaubnis ist eine Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung erforderlich und da greift der Paragraph, dass Profisportler nur noch für die 1. Ligen Aufenthaltsgenehmigungen bekommen sollen, bzw. für Fußball als Ausnahme auch für die 2. Liga. Im Endeffekt muß da aber wohl auch nur jemand klagen, im Endeffekt ist das mit der Antidiskriminierungvereinbarung auch nicht vereinbar ...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von SilverSurfer
    @Waldorf ...

    das Problem in den Zweiten Ligen ist ja nicht die Spielberechtigung. Für die Erteilung der Spielerlaubnis ist eine Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung erforderlich und da greift der Paragraph, dass Profisportler nur noch für die 1. Ligen Aufenthaltsgenehmigungen bekommen sollen, bzw. für Fußball als Ausnahme auch für die 2. Liga. Im Endeffekt muß da aber wohl auch nur jemand klagen, im Endeffekt ist das mit der Antidiskriminierungvereinbarung auch nicht vereinbar ...

    So ist es, wobei ich glaube, dass da noch nicht einmal eine Klage erforderlich ist, weil die zuständige Innenminsterkonferenz an die Rechtsprechung des EuGH gebunden ist.